….und ewig singen die Windmühlen (die Wahrheit über die Windkraft)

1. Die Windkraft kann den Energiebedarf (Strom, Verkehr, Industrie und Heizbedarf) in Deutschland nur zu 3% abdecken. Der Energiebedarf wird häufig mit dem Strombedarf verwechselt. Die erneuerbaren Energien liefern für den Gesamtenergiebedarf nur 16%. Betrachtet man nur den Strombedarf, dann liefert die Windkraft davon lediglich 24%, Photovoltaik 11%, Geothermie 6% , Wasserkraft 4% und Biomasse 55%.

2. Bei den Angaben der Windenergieerzeugung wird häufig die installierte Leistung mit der tatsächlich abgegebenen Leistung verwechselt. Die vom Wind erzeugte Leistung ergibt sich aus der dritten Potenz der Umdrehungszahl der Rotoren. Die Windkraftanlagen sind üblicherweise auf eine Windgeschwindigkeit von 12 Meter pro Sekunde ausgelegt (die Zweige der Bäume bewegen sich heftig und die Drähte der Strommasten singen). Sinkt die Windgeschwindigkeit auf 6 Meter pro Sekunde (Die Zweige der Bäume wiegen sich im Wind) dann sinkt die Leistung der Windkraftanlage auf 1/8 der Nennleistung und sinkt die Windgeschwindigkeit auf 3 Meter pro Sekunde (Es weht ein schwaches Lüftchen) dann sinkt die Leistung der Anlage auf 1/64 der installierten Leistung, also praktisch auf 0. Eine Windgeschwindigkeit von 12 Meter pro Sekunde ist daher eher selten. Daher müssen, zur Gewährleistung der Netzwerkstabilität, Kohle- Öl- Gas- und Atomkraftwerke ständig für die Grundlast sorgen. Windkraftwerke liefern nur auf unzuverlässiger Weise Flatterstrom.

3. Das Argument, wenn der Wind hier schwach ist, dann ist er woanders eben stärker, zieht auch nicht, weil die Windstärke meistens von den Großwetterlagen abhängt und wenn hier Flaute ist, dann ist praktisch überall Flaute. Das gilt nicht nur für Deutschland sondern auch europaweit.

4. Die Windkraftanlagen liefern meisten, wegen zu schwachem Wind zu wenig Strom für den Bedarf, gelegentlich aber auch zu viel. Diese Überleistung muß dann ans Ausland verschenkt bzw. sogar zusätzlich bezahlt werden (natürlich vom Stromverbraucher).

5. Das Argument, das die üblicherweise zu geringe Stromerzeugung durch noch mehr Windmühlen kompensiert werden könne, trifft nicht zu, da der Stromüberleistungs-überhang dadurch noch größer würde. Man kann dann nur entsprechend Windmühlen abschalten. Die für die Grundlast erforderliche Kraftwerke (Kohle, Öl, Gas und Atomkraft) würden dennoch, auch wegen des Flatterstroms, benötigt.

 6. Auch das Argument, man sollte dann eben diese Überleistungen speichern ((z.B. im Stromnetz, nach Annalena Bearbock)), funktioniert ebenfalls wegen der Größenordnung nicht. Entsprechende Batteriespeicher gibt es nicht und wird es nicht geben. Andere Speicher, wie z.B. Power to Gas würden die Stromkosten auf über 2 € pro KWh steigen lassen. Wasserspeicher in der erforderlichen Größenordnung lassen sich auf Grund der ungeeigneten Topographie in Deutschland nicht darstellen. Man müßte einen künstlichen See von der Größenordnung des Bodensees schaffen oder den Pegel der Ostsee um 3 Meter anheben.

Windkraft und noch weniger Solarkraft sind keine Lösung der Energieversorgung, sie sind nur ein teures und umweltunfreundliches Spielzeug grüner Ideologen.

(Gerd-Uwe Dahlmann)

Anmerkung: Die Zahlenwerte stammen überwiegend aus den Veröffentlichungen : Die Heidelberger Stellungnahme – Physiker sezieren die Energiewende – Energie, Fakten, Missverständnisse, Lösungen. – Prof. Dr. Dr. hc. Dirk Dubbers, Prof. Dr. Johanna Stachel, Prof. Dr. Ulrich Unrer vom Physikalischen Inst. Heidelberg und der AG – Energiebilanzen.

‚Islam‘ und ‚Koran‘ (Teil 5)

(von Hans Steding)

Einzelne Koraninhalte:

Den religiösen ‚Alleinvertretungsanspruch‘ leiten die Islamisten u.a. aus dem Koran, Sure 3 (Sura von der Familie Amrams, medinisch) Vers 17, Seite 41, ab: „Wahrlich, die Religion vor Gott ist der Islams.“

Der Islam beansprucht als „Religion der Wahrheit“ (Sure 48, „Der Sieg“, Vers 28, Seite 384) die Herrschaft über alle anderen Religionen und Weltanschauungen. Kurz: Der Islam beansprucht die Weltherrschaft! Und die wird im Zweifelsfall auch mit brutaler Gewalt durchgesetzt.

Umfangreich widmet sich der Koran in verschiedenen Suren der Ehe mit ihren Rechten und Pflichten (Polygamie, Sure 4, Vers 3, Seite 59), Eheverboten (Sure 4, Vers 26 – 28, Seite 62), Scheidung und Wiederverheiratung (Sure 2, Vers 226 – 229, 233 – 234), Stellung des Mannes und der Frau allgemein (Sure 2, Vers 222, Seite 29; Sure 4, Vers 38, Seite 63 – 64), im Erbrecht (Sure 4, Vers 8, Seite 60 – 61) und bei Verträgen (Sure 2, Vers 282 – 283, Seite 38). Keuschheit und Verschleierung wird ebenfalls angesprochen (Sure 24, Vers 31, Seite 262 – 263).

Aber auch religiöse Grundsätze – u.a. im Umgang miteinander und mit Abtrünnigen und Ungläubigen – sind im Koran manifestiert, z.B. das Verhältnis zu Juden und Christen (Sure 5, Vers 56, Seite 86 – 87) und Toleranz (?) (Sure 109, Vers 1 – 6, Seite 465). Im Vordergrund mohammedanischen Handelns steht das Gebet (Sure 24, Vers 55, Seite 265), eine dazugehörige Gebetshygiene (Sure 4, Vers 46, Seite 64 – 65; Sure 5, Vers 8 – 9, Seite 81), Fasten (Sure 2, Vers 183, Seite 24 – 25) und die Paradies-Erfüllung (Sure 4, Vers 60, Seite 66; Sure 78, Vers 31 – 34, Seite 443).

Hinsichtlich der (auch gewaltsamen) Verbreitung des Islam rufen zahlreiche Suren und Verse zur Verfolgung und Tötung von Glaubensabtrünnigen und Ungläubigen auf (Sure 2, Vers 186 – 191, Seite 25; Sure 4, Vers 91, Seite 69; Sure 9, Vers 3 – 5, Seite 138 – 139; Sure 9, Vers 36, Seite 142).

Körperliche Strafen, Züchtigung und Verstümmelung von Gliedmaßen sind ebenfalls im Koran vermerkt (Sure 4, Vers 38, Seite 63-64; Sure 12, Vers 12, Seite 132; Sure 5, Vers 42, Seite 84 -85).

Höhepunkt dürfte aber die ausdrücklich gestattete „Blutrache“ (Sure 17, Vers 35, Seite 210) sein, die aber nur an dem Mörder selber (aus-)geübt/vollzogen werden darf.

wird fortgesetzt

‚Islam‘ und ‚Koran‘ (Teil 4)

(von Hans Steding)

4. Mohammed, die Offenbarungen und die (neue) islamische Zeitrechnung:

Grundlage der nachfolgenden Ausführungen und Betrachtungen ist „EL Koran das heißt Die Lesung“, die Offenbarungen des Mohammed ibn Abdallah des Propheten Gottes.

Zu Schrift gebracht durch Abdelkaaba Abu-Bekr, übertragen durch Lazarus Goldschmidt …“ (, den wohl besten und versiertesten Arabien-, Islam- und Korankenner seiner Zeit und in einer – nach meiner Auffassung – wohl ideologiefreiesten Koran-Übersetzung; Anmerkung des Verfassers!) „im Jahre der Flucht 1334 oder 1916 der Fleischwerdung.“

Etwa ab 610 n.Chr. begann Mohammed von der göttlichen Botschaft zu berichten, die ihm am Berg Hira in der Nähe von Mekka auf der Arabischen Halbinsel geoffenbart wurden. Obwohl Mohammed weder lesen noch schreiben konnte, erging an ihn in der allerersten Offenbarung der Auftrag zu lesen (Mekka; Sure 96, Vers 1 – 6, Seite 458).

Die im Buch ‚Koran‘ später niedergeschriebenen Offenbarungen in Form von Suren und Versen verweisen – der Überlieferung nach – auf die mekkanische (meist poetische) und medinische (meist gesetzgeberische) Zeit mit Hinweis auf die Orte, an denen Mohammed die Suren geoffenbart wurden.

Die (alt-)arabische Sprache ist die Sprache, in der Gott nach islamischer Auffassung zu Mohammed gesprochen hat; es ist die Sprache, in der sich der Prophet an die Ungläubigen wandte und in der die göttlichen Offenbarungen im Koran sowie Handlungen und Aussagen Mohammeds in der Sunna zusammengefaßt wurden – das (Alt-)Arabische ist die Sprache des Islams und im Islam spielt die mündliche Überlieferung eine wesentliche Rolle.

Mit der Emigration von Mohammed im Juli 622 n.Chr. von Mekka nach Medina begann die islamische Zeitrechnung, die der zweite Kalif Umar 638 n.Chr. einführte.

Die islamische Zeitrechnung basiert auf dem Mondjahr, ist etwa 11 Tage kürzer als der Gregorianische Kalender und umfaßt als ‚synodischer Monat‘ 29 oder 30 Tage. Besonders bedeutsam ist der 9. Monat im islamischen Kalender, der Fastenmonat „Ramadan“. Dazu kommen noch einige andere „heilige Monate“, in denen, z.B. Moharam, der 1. Monat des mohammedanischen Kalenderjahres, Krieg zu führen verboten ist.

Von Medina aus führte Mohammed ab 622 n. Chr. mehr als 80 Kriege und Feldzüge, die den gewünschten – auch wirtschaftlichen – Erfolg für Mohammed und seine Unterstützer brachten.

Wird fortgesetzt

Sind die Akteure der letzten Generation kriminell?

Das war eine geile Aktion

Mitglieder der letzten Generation haben auf Sylt ein Flugzeug mit Farbe beschmiert und damit für längere Zeit fluguntauglich gemacht. Damit haben sie dem Eigentümer der Maschine einen erheblichen finanziellen Schaden zugefügt.

Die Akteure der sog. letzten Generation legen Verkehrswege lahm, beschädigen Kunstgegenstände und beschmieren allerlei Gegenstände.

Die mit den Aktivisten sympathisierende Politik schaut weg und die von grüner Ideologie infizierten Gerichte lassen Milde walten. Jene Gerichte, die auch schon mal Leute, die die GEZ-Gebühr verweigern ins Gefängnis werfen lassen.

Wie lange läßt sich der Deutsche Michel das noch gefallen?

Wie lange noch bleiben die Politiker untätig?

Wie lange noch üben deutsche Richter Milde und Verständnis?

Warum hat die letzte Generation Artenschutz (Narrenfreiheit), wo sie doch sowieso freiwillig ausstirbt.

Wie verhalte ich mich, wenn ich von einer Straßensperre der letzten Generation aufgehalten werde?

Ich habe bereits 50 Karteikarten vorbereitet, die ich an andere von der Sperrung betroffenen Autofahrer verteile. Auf den Karten ist folgendes vermerkt:

Ort/Staße des Geschehens, Datum, Uhrzeit.

Name und Anschrift des betroffenen Autofahrers. Fahrzeugkennzeichen.

Name und Kennnummer des Polizisten, der den Einsatz leitet.

Die Karten sammle ich dann wieder ein.

Anzeige und Sammelklage: Wegen Nötigung und Freiheitsberaubung – Das sind Straftaten. Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeld

Die Klimaaktivisten wollen mit ihren Aktionen Aufmerksamkeit auf sich und ihr Anliegen lenken. Dazu wenden sie Gewalt in der verschiedensten Form an.

Wie kann man ihr Tun ins Leere laufen lasen?

Die Polizei könnte, wenn die Aktivisten eine Straße blockieren, am Ende des sich bildenden Staus den Verkehr umleiten und die Fahrzeuge, die im Stau stehen langsam wieder aus dem Stau rückwärts herausholen. Über den Verkehrsfunk wird eine Umleitung bekannt gegeben. Die Klimakleber könnten dann an aller Ruhe sich den A…. platt sitzen, besonders reizvoll bei Kälte und Regen und müßten auf eigen Kosten jemanden besorgen, der sie wieder befreit. Die Polizei könnte dann die Personalien aufnehmen und Strafanzeigen tätigen und für die Kosten der Schäden an der Straße dürften die Aktivisten auch noch aufkommen.

Gerd-Uwe Dahlmann

‚Islam‘ und ‚Koran‘ (Teil 3)

(von Hans Steding)

 3. Gebräuchliche Begriffe:

Zunächst möchte ich auf einige Begriffe verweisen und eingehen, die oft gebräuchlich sind:

Suren: Kapitel des Koran, die unter einer bestimmten Überschrift stehen; 114 insgesamt an der Zahl. Die Suren selbst haben weder einen chronologischen noch einen thematischen Zusammenhang.

Verse: Sätze der Suren, die zur besseren Lesbarkeit fortlaufend num(m)eriert oder mit Ziffern versehen sind. Num(m)erierungen können in den verschiedenen Koranübersetzungen mit einem Versatz von 1 – 5 Ziffern gegeben sein; daher immer die genaue Quelle (Übersetzung von ….; Verlag …, Erscheinungsjahr …) angeben!

Hadithe: Mythologische Überlieferungen aus dem Leben wie dem Sagen und Handeln Mohammeds, also heilige Texte, die nicht verändert werden dürfen.

Kafir (Einzahl)/Kuffar (Mehrzahl): Ungläubige (Nichtmuslime) sind „Lebensunwerte“

Scharia: Scharia ist die ins Einzelne gehende Gesetzeslehre mit Vorschriften für das Verhalten in allen Dingen des Lebens. Rechtsquellen sind der Koran und die Sunna, die Sammlung der sunnitischen Hadithe, sowie zusätzliche Quellen. Da die „Scharia“ nach Allahs Wort ausgelegt ist, gilt es, ihr kritiklos zu folgen.

Das islamische Recht „Scharia“ ist ein integraler Bestandteil des Islam und ein konstituierendes Element der Gemeinschaft der Muslime. Allerdings herrschen hier unterschiedliche Auffassungen zwischen den Sunniten (Quellensicherheit des Propheten) und Schiiten (Korangläubigkeit/ Korantextdeutung)

Fatwa: Vogelfreierklärung mittels Todesdrohung durch das „Rechtsgutachten“ von einem Imam gegen Frevler, Abtrünnige, Häretiker bzw. aufgrund von Blasphemie.

Ulema: Auch ‚Mufti‘ genannter „Schriftgelehrter“, Gutachter und Scharia-Richter, der eine Fatwa erlassen kann.

Sunniten: Auch „Sunna“ genannt, Anhänger Abu Bakrs; halten Abdallah Abu Bakr, Vater von Mohammeds zweiter Frau Aisha und ein enger Berater und getreuer Gefährte des Propheten für den einzig legitimen Nachfolger als Kalif (Stellvertreter, Nachfolger – Anführer des islamischen Staatswesens).

Salafisten: Ultrareligiöse Sunniten, die den Koran wörtlich nehmen und ihr Leben den Sitten aus der Frühzeit des Islam unterordnen.

Schiiten: Auch „Schia“ genannt, Anhänger Alis; halten Ali, Vetter und Schwiegersohn Mohammeds für den rechtmäßigen Nachfolger und legitimen Imam (religiöser Vorsteher, Vorbild, Anführer).

Schia: Theokratischer Staat (z.B. Iran: Nach dem revolutionären Umsturz vom 01.04.1979 durch den aus dem Exil in Frankreich zurückgekehrten Ayatollah Khomeini ist mit der Ausrufung der islamischen Republik I. die Scharia, die gesamte Grundlage des rechtlichen Systems, (wieder) eingeführt worden.)

Wahhabiten: Bündnis des Stammesfürsten Mohammed Ibn Saud mit dem religiösen Führer Mohammed Ibn Abd al-Wahhab im Jahre 1744; begründet den Wahhabismus auf der Arabischen Halbinsel, der Anfang des 20. Jahrhunderts zur offiziellen Staatsreligion erklärt wird; im Kern totalitäre Variante des radikalen Islamismus.

Ismailiten: Auch „Siebener Schiiten“ genannt; Anhänger einer esoterischen Sekte im Islam, heute noch vereinzelt als ‚Hodschas‘ und ‚Nisaris‘ in Indien und Ostafrika; Oberhaupt: Aga Khan. Der Name „Ismailiten“ ist vom 7. Imam und Nachfolger Mohammeds, Ismail (+ 760), abgeleitet.

Moschee und Freitagsgebet/Freitags-Appell: Freitägliches Antreten in einer Moschee, übersetzt: „Ort der Niederwerfung“, ein ritueller Ort des islamischen Gebets, darüber hinaus Ort der politischen, rechtlichen und lebenspraktischen Wertevermittlung im Sinne des Islam (Welteroberung?!) sowie ein sozialer Treffpunkt.

Politischer Islam: Will in den Staaten regieren und neue „Gottesstaaten“ aufbauen – auch mit Hilfe von Terror (IS), Täuschung bzw. List („Taqiyya“) und Indoktrinierung.

Dschihad: 6. Säule des Islam (Anmerkung des Verfassers); Ständiger Kampf eines jeden Moslem zur Erfüllung seiner allumfassenden Din-Schuldpflichtigkeit (uneingeschränkte Verpflichtung), damit alles Allahs (gemeint die Welteroberung durch den Islam) wird; und zwar samt jeder Taqiyya-List bis hin zum martialischen Kampf als Partisan, Terrorist oder Selbstmordattentäter und überhaupt mit Feuer und Schwert (Recep Tayyip Erdogan: „ Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“)

Kalifat: „Korano-Kratie“, weltliche Herrschaft im religio-ideologischen Taqiyya-Tarngewand der ‚Unterwerfung‘.

Dhimmi/Dihimmi: „Schutzbefohlene“– vorbehalten für die als „Schriftverfälscher“ stigmatisierten Juden und Christen als Ausbeutungsopfer für die Umma (Überlegenheits-Attitüde) der Moslems.

Dshizya/Jizya/Joya: Kopfsteuer (Schutzgeld!), bedeutende Einnahmequelle in rein islamischen Staaten, zahlbar von allen „Ungläubigen“ als tributpflichtige „Schutzbefohlene“ (Dihimmi) der Muslime.

Muslimbrüder: Politische Bewegung gegen alles Westliche (Muslimbruderzeichen: 4 Finger, Daumen in die Handmitte gedrückt); zählen nach wie vor zu den wichtigsten militant-islamischen Gruppen.

(wird fortgesetzt)