‚Islam‘ und ‚Koran‘ (Teil 5) Resümee:

(von Hans Steding)

In seinem Buch „Gott zwischen Götzen und Genossen“ (5. Auflage, 1962) schreibt Pater Johannes Leppich (1915 – 1992), auch als das „Maschinengewehr Gottes“ wegen seiner schnellen, punktgenauen und scharfen Sprechweise und Aussagen bezeichnet(!), zum Thema: “Läßt sich Mohammed reformieren?“ seine Einschätzung zum Islam und Mohammeds Lehren. Mohammed hat seinen Anhängern fünf Hauptpflichten auferlegt; zwei davon lauten: „Kämpfe immer für deinen Glauben“ und „Zahle deine Almosensteuer“. Die Almosensteuer wird allerdings auch „für den Weg Gottes“, das heißt für den „Heiligen Krieg (arabisch: dschihad) gegen die Ungläubigen“ als nicht nur ideologische Grundlage der (gewaltsamen) Expansion des Islam verwendet.

Pater Leppich fährt fort … „daß die mohammedanische Welt ohne Glauben nichts ist. Glaube und Politik sind im Islam siamesische Zwillinge. Schon Mohammed war geistiger und politischer Führer seines Volkes.“ … „Einen einzigen Pfeiler aus dem Bau des Islam herausbrechen bedeutet aber, den selbst erschüttern. … Der Islam ist der Marschkompaß für den Mohammedaner durch sein ganzes praktisches Leben. Stimmt die Kompaßnadel nicht mehr, weil sie durch die eherne Technik abgelenkt wird, dann kann alles schiefgehen. … Der Islam läßt sich mit dem modernen Leben nicht vereinbaren. Nicht mit der Technik und nicht mit der modernen Welt.

 (Pater Leppich – ich hörte ihm 1962 als Jugendlicher zu(!) – bewertete den Zustand 1962; heute würde er die Auswirkungen des modernen Lebens, der nutzbaren Technik und der modernen Welt auf und für die Islamisten mit Sicherheit anders – also noch gefährlicher und noch radikaler geworden – einstufen; Anmerkung des Verfassers!)

 … In dem Grade, wie Mohammedaner die religiöse Brüchigkeit spüren, kompensieren sie mit einem politischen Islam. Er teilt die Welt in zwei Teile, in die Länder des Islams, wo die „Gläubigen“ wohnen, und in die Länder der „Ungläubigen“, in die man den „Heiligen Krieg“ hineintragen muß. … Dieser Islam ist auf dem Vormarsch, stärker denn je. Er missioniert mit Wucht und Wut, …. Und das, obwohl in dem religiösen und geistigen Zentrum des Islams Ratlosigkeit und Zynismus zunehmen.“

In diesem Zusammenhang darf auf den „Fahrplan zur Macht“ auf Peter Hammond und sein Buch „Slavery, Terrorism and Islam“ verwiesen werden, einen von den obersten Islam-Gelehrten Saudi-Arabiens erdachten „Kriegsplan“ „zur religiösen Eroberung der Erde“. So erfolgt Religionsverbreitung durch Kriege, Folter, Terror, Willkür, sexuelle Gewalt, Unterdrückung und Entmenschlichung im Namen Allahs.

Allein diese Ausführungen und die zahlreichen, teilweise dargelegten menschenfeindlichen und menschenverachtenden Suren und Verse lassen erkennen, daß der Islam im Prinzip eine religiös verbrämte Staats- und Gesellschaftsordnung auf der Grundlage des Koran ist und unter Berücksichtigung des deutschen Strafrechts – Aufruf zum Mord und zur Tatvollendung – auch nicht unter den Schutz des Artikels 4, Absatz 1 und 2 und Artikel 7 GG fallen kann und darf.

Allein von diesem Machtanspruch her, die einzige „Religion der Wahrheit“ zu sein, die über alle anderen Weltanschauungen und Gesellschaftssyteme obsiegen soll, muß der Islam in einer demokratischen Gesellschaftsordnung, die das Recht auf Leben, Gleichheit aller Menschen und die Freiheit des Individuums garantiert, geächtet werden.

Heiner Kappel formulierte in seiner Bucheinleitung „Wer ist dein Gott? Krieg der Religionen?“ dazu entsprechend: „Eine klare, ehrliche und weitsichtige Stellungnahme erfordert freilich persönlichen Mut, der seit Langem in der Bundesrepublik Deutschland zur Mangelware geworden ist.“

Und Gregor Grimm vermerkt in seiner jüngst erschienenen Schrift „Allah Gott – Jesus Einerlei?“: „Aber Verantwortliche in Politik und Medien in Deutschland ignorieren diese Zustände bewusst, weil strategische und wirtschaftliche Interessen Vorrang haben vor der Wahrheit und dem Menschenrecht der freien Meinungsäußerung sowie der freien Religionsausübung – wozu eben auch Kritik gehört.“

Der Islam entpuppt sich als Politreligion mit Doppelgesicht, eine religiös überhöhte, vormoderne Vorschriftenlehre, die sämtliche gesellschaftlichen Bereiche zu regulieren beansprucht und die der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) entgegensteht.

57 islamische Staaten praktizieren die Scharia und werden darin oft genug von westlichen demokratischen Regierungen materiell stark unterstützt. Die Bundesrepublik ist hier ein Vorreiter. …Und mitverantwortlich für eine langsame und stetige „Gewaltlose Landnahme durch Masseneinwanderung nach Deutschland und Europa, sowie Zeugung möglichst vieler Nachkommen, um politische Mehrheiten zu erlangen. Verdrängen von deutschen und europäischen Sitten, Gebräuchen und Feiertagen und letztlich Austausch der gewachsenen abendländischen Gesetze gegen die Scharia.“ (Zitat nach „Deutschland-Post“ Nr. 2, Februar 2015)

Das sollte unseren politisch Verantwortlichen, demokratisch legitimierten „Volks(ver)tretern“ als Realitätsleugner und Realitätsverweigerer ständig bewußt sein, weil sie sonst das Grundgesetz mißachten und das Bundesverfassungsgericht zum Eingreifen verpflichtet wäre.

Insofern zeugt es doch nur von wenig Sachkenntnis und vom Unverstand einiger hochkarätiger bundesdeutscher Politiker mit ihrer Aussage „Der Islam gehört zu Deutschland!“. Oder wie es Bundespräsident Walter Steinmeier laut Nachrichtensender N-tv über Info-Laufband am 16.09.2023 („freudig erregt?!“; Anmerkung des Verfassers) verkündete: „Der Islam hat Wurzeln geschlagen in Deutschland!“

Und eben wegen dieser gravierenden politischen Fehleinschätzung wird sich die Bundesrepublik Deutschland durch den politisch gewollten und geförderten, teils unkontrollierten und ungebremsten Zuzug von Moslems aus orientalischen und afrikanischen Ländern (ohne konsequente Rückkehr-Verpflichtung und Rückführung dieses Personenkreises in ihr angestammtes, ursprüngliches Umfeld) unvermeidlich in einen Gottesstaat verändern, sobald der Islam mehrheitsfähig ist.

Der Generalsekretär des „Islamischen Konzils“ Ibrahim El-Zayat schreibt in der Zeitschrift „INT“ (Kurier der CM 3/06): „Durch die Gnade Allahs leben wir in einem der reichsten Länder der Erde, in Deutschland. Dieses Land ist unser Land und es ist unsere Pflicht, es positiv zu verändern. Mit Hilfe Allahs werden wir es zu unserem Paradies auf Erden machen, um es der islamischen Gemeinschaft und der Menschheit insgesamt zur Verfügung zu stellen.“ (Zitat nach „Deutschland-Post“ Nr. 2, Februar 2015)

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, Ihnen das Thema „Islam und Koran“ nähergebracht und neugierig gemacht zu haben auf weiterführende und vertiefende Literatur.

Mögen auch Sie in der gesellschaftlichen Frage „Gehört der Islam zu Deutschland?“ Meinungsmultiplikator in unserem deutschen (autochthonen) Sinne sein!

Literatur- und Quellenhinweise: folgt

‚Islam‘ und ‚Koran‘ (Teil 4)

(von Hans Steding)

4. Mohammed, die Offenbarungen und die (neue) islamische Zeitrechnung:

Grundlage der nachfolgenden Ausführungen und Betrachtungen ist „EL Koran das heißt Die Lesung“, die Offenbarungen des Mohammed ibn Abdallah des Propheten Gottes.

Zu Schrift gebracht durch Abdelkaaba Abu-Bekr, übertragen durch Lazarus Goldschmidt …“ (, den wohl besten und versiertesten Arabien-, Islam- und Korankenner seiner Zeit und in einer – nach meiner Auffassung – wohl ideologiefreiesten Koran-Übersetzung; Anmerkung des Verfassers!) „im Jahre der Flucht 1334 oder 1916 der Fleischwerdung.“

Etwa ab 610 n.Chr. begann Mohammed von der göttlichen Botschaft zu berichten, die ihm am Berg Hira in der Nähe von Mekka auf der Arabischen Halbinsel geoffenbart wurden. Obwohl Mohammed weder lesen noch schreiben konnte, erging an ihn in der allerersten Offenbarung der Auftrag zu lesen (Mekka; Sure 96, Vers 1 – 6, Seite 458).

Die im Buch ‚Koran‘ später niedergeschriebenen Offenbarungen in Form von Suren und Versen verweisen – der Überlieferung nach – auf die mekkanische (meist poetische) und medinische (meist gesetzgeberische) Zeit mit Hinweis auf die Orte, an denen Mohammed die Suren geoffenbart wurden.

Die (alt-)arabische Sprache ist die Sprache, in der Gott nach islamischer Auffassung zu Mohammed gesprochen hat; es ist die Sprache, in der sich der Prophet an die Ungläubigen wandte und in der die göttlichen Offenbarungen im Koran sowie Handlungen und Aussagen Mohammeds in der Sunna zusammengefaßt wurden – das (Alt-)Arabische ist die Sprache des Islams und im Islam spielt die mündliche Überlieferung eine wesentliche Rolle.

Mit der Emigration von Mohammed im Juli 622 n.Chr. von Mekka nach Medina begann die islamische Zeitrechnung, die der zweite Kalif Umar 638 n.Chr. einführte.

Die islamische Zeitrechnung basiert auf dem Mondjahr, ist etwa 11 Tage kürzer als der Gregorianische Kalender und umfaßt als ‚synodischer Monat‘ 29 oder 30 Tage. Besonders bedeutsam ist der 9. Monat im islamischen Kalender, der Fastenmonat „Ramadan“. Dazu kommen noch einige andere „heilige Monate“, in denen, z.B. Moharam, der 1. Monat des mohammedanischen Kalenderjahres, Krieg zu führen verboten ist.

Von Medina aus führte Mohammed ab 622 n. Chr. mehr als 80 Kriege und Feldzüge, die den gewünschten – auch wirtschaftlichen – Erfolg für Mohammed und seine Unterstützer brachten.

Wird fortgesetzt

Ist der Islam verfassungsfeindlich?

Vorbemerkung: Der nachfolgende Beitrag fußt auf meiner Abhandlung mit gleicher Überschrift für die Deutschland-Post vom Oktober 2008 und meiner Leseranmerkung zu einem Bericht der Celleschen Zeitung vom 06.01.2011 „Christentum ist die am stärksten verfolgte Religion“, veröffentlicht am 11.01.2011 in der CZ und der neuerlichen Überarbeitung und Ergänzung vom Dezember 2018.

Allerorten huldig(t)en bundesdeutsche Politiker wortstark den Bauten von Moscheen als Integrationsbeitrag.

Die Mahner und Verweiser auf Ungleichbehandlung des Christen- und Judentums in islamisch dominierten Regionen dieser Erde wurden bzw. werden abgekanzelt.

Die Anhänger des Islam („Islam“ bedeutet „Unterwerfung“) in Deutschland beziehen sich auf das Grundgesetz (GG), Artikel 4, Absatz 1 und 2 und genießen das Grundrecht der Religionsfreiheit.

Aber dürfen Islamisten sich auf Artikel 4, Absatz 1 und 2 des GG berufen, wenn der Koran, das Glaubensbuch oder die >Stiftungsurkunde< des Islam, und Inhalte daraus gegen deutsche Strafrechtsvorschriften verstoßen?

Die Grundlage der nachfolgenden Ausführungen und Betrachtungen ist:

„EL KORAN das heißt Die Lesung

Die Offenbarungen des Mohammed ibn Abdallah des Propheten Gottes.

Zu Schrift gebracht durch Abdelkaaba Abdallah Abu-Bekr, übertragen durch Lazarus Goldschmidt …“  (, den wohl besten und versiertesten Arabien-, Islam- und Korankenner seiner Zeit; Anmerkung des Verfassers!) „… im Jahre der Flucht 1334 (*) oder 1916 (*) der Fleischwerdung.

(*) 622 nach Christus wanderte Mohammed von Mekka nach Medina aus und es begann damit die islamische Zeitrechnung (Anmerkung des Verfassers!).

Der Islam ist objektiv die dritte monotheistische Weltreligion dieser Erde und zählt – neben dem Christen- und Judentum – zu den „Buch-Religionen“. Das Buch ‚Koran‘ unterteilt die Suren und Verse – der Überlieferung nach – in die mekkanische (meist poetische) und medinische (meist gesetzgeberische) Zeit, also Hinweis auf die Orte, an denen Mohammed die Suren geoffenbart  wurden.

Jarras/Pieroth führen in ihrem Kommentar zum Artikel 4 GG aus: „Die Freiheit des Glaubens schützt die religiöse Überzeugung. …Glaubensfreiheit ist daher Religions- und Weltanschauungsfreiheit. … Religion und Weltanschauung sind dementsprechend gleichwertig und bedürfen keiner Abgrenzung. … Beiden liegt eine Gesamtsicht der Welt zugrunde, … beiden geht es um die Stellung des Menschen in der Welt und seine Beziehung zu höheren Mächten oder tieferen Seinsschichten. …Schließlich liegt sowohl der Religion wie der Weltanschauung eine Gewissensentscheidung zugrunde …; die individuelle Glaubensfreiheit ist ein Unterfall der Gewissensfreiheit. … Keine Rolle spielt es ,ob sich der Glaube auf dem Boden gewisser sittlicher Grundanschauungen entwickelt hat oder dem christlichen Glauben entspricht. …“

Gläubige sind nach dem Koran grundsätzlich alle Islamisten, während als „Ungläubige“ alle anderen (Juden, Christen und Sektierer) angesehen und dementsprechend bezeichnet werden.

(Aber auch das Judentum bezeichnet übrigens alle „Nichtjuden“ als „Gojim“, frei übersetzt: „Ungläubige!“; Anmerkung des Verfassers!)

Den religiösen ‚Alleinvertretungsanspruch‘ leiten die Islamisten u.a. aus dem Koran, Sure 3 (Sura von der Familie Amrams, medinisch) Vers 17 (Seite 41) ab: „Wahrlich, die Religion vor Gott ist der  Islams.“

Mohammed hat seinen Anhängern fünf Hauptpflichten auferlegt; zwei davon lauten: „Kämpfe immer für deinen Glauben“ und „Zahle deine Almosensteuer“. Die Almosensteuer wird allerdings auch ‚für den Weg Gottes‘, das heißt für den „Heiligen Krieg (arabisch: dschihad) gegen die Ungläubigen“ als nicht nur ideologische Grundlage der (gewaltsamen) Expansion des Islam verwendet.

Liest man die und folgt der Sure 2 (Sura von der Kuh, medinisch) Vers 186 und 187 (Seite 25), ist die Bekehrung zum Islam oberstes Gebot und mit allen Mitteln ein zu verfolgendes Ziel Widersachern gegenüber. Widerstand (Bekämpfung) gegen die islamische Bekehrung wird mit der Tötung Betroffener koranimmanent legalisiert (187 „ … Bekämpfen sie Euch, so tötet sie, dies ist der Entgelt der Ungläubigen“) und weiter lautet die islamische Heilsbotschaft der Bekehrung in Sure 4 (Sura von den Weibern, medinisch) Vers 91 (Seite 69) „wenden sie sich aber ab (vom Islam!; Anmerkung des Verfassers), so ergreifet sie und tötet sie, wo ihr sie auch findet.“ Oder auch die Sure 9 (Sura von der Buße, medinisch) Vers 5 (Seite 139), „Sind die heiligen Monate vorüber, dann tötet die Götzendiener, wo ihr sie auch findet, fanget sie ein, belagert sie und stellet ihnen nach aus jedem Hinterhalt.“  Deshalb wird der Islam auch nicht umsonst als „Schwertreligion“ bezeichnet.

Alleine diese Ausführungen – und es finden sich noch zahlreiche andere (menschenfeindliche und menschenverachtende) Verse im Koran, die nicht nur zur Tötung von Ungläubigen sondern auch zur Verstümmelung von ‚Missetätern‘ aufrufen , Sure 5 (Sura vom Tisch, medinisch) Vers 42 (Seite 85), „Dem Dieb oder der Diebin, schlaget ihnen die Hände ab, als Vergeltung für das, was sie begangen; eine abschreckende Strafe von Gott aus. Und Gott ist allmächtig und allweise.“  – lassen erkennen, daß der Islam auf der Grundlage des Korans und unter Berücksichtigung des deutschen Strafrechtes – Aufruf zum Mord und Tatvollendung – auch nicht unter den Schutz des Artikel 4, Absatz 1 und 2  GG fallen kann und darf. Auf weitere Suren und Verse sei hier nur beispielhaft verwiesen: Sure 8, Vers 12 (Seite 132); Sure 9, Vers 3 (Seite 138); Sure 17, Vers 35  (‚Blutrache‘; Anmerkung des Verfassers!) (Seite 210) und viele andere mehr.                                                                                                                   Der Islam ist folglich nicht nur eine bloße Religion, sondern auch eine gewaltverursachende Ideologie.

Das sollte unseren demokratisch legitimierten „Volks(-ver-)tretern“ ständig bewußt sein.

Insofern zeugt es doch nur von wenig Sachkenntnis und vom Unverstand einiger hochkarätiger bundesdeutscher Politiker mit ihrer Aussage „Der Islam gehört zu Deutschland“.

Hans Steding

Literaturhinweise:

Koran: Unveränderter Nachdruck der Ausgabe vom Verlag Julius Kittls Nachfolger, genehmigte Lizenzausgabe für Verlagsgruppe Weltbild GmbH, Steinerne Furt, 86167 Augsburg, ISBN 3-8289-4899-5

Buchbesprechung, Alte Kamelle aus dem Bücherschrank

Islam:                                                                                                                      (H. St)

Alte Kamelle aus dem Bücherschrank?

Pater Leppich: Gott zwischen Götzen und Genossen

Es ist manchmal ganz gut, seinen Bücherschrank zu durchforsten oder nach neueren Erkenntnissen themenbezogen neu zu ordnen.                                                                                                  Mir fiel dabei eine schon 50 Jahre alte Kamelle (?) von Buch in die Hand mit dem Titel „Gott zwischen Götzen und Genossen“ von Pater Leppich, Bastion-Verlag Düsseldorf.

Ja, Pater Johannes Leppich, auch als das „Maschinengewehr Gottes“ wegen seiner schnellen, punktgenauen und scharfen Sprechweise und Aussagen bezeichnet, fesselte Mitte der 50er und 60er Jahre des 20. Jahrhunderts tausende Zuhörer in Stadien und auf großen Festplätzen. Auch ich hörte ihm als Jugendlicher zu!

In seinem Buch „Gott zwischen Götzen und Genossen“, schreibt er zum Thema:                              „Läßt sich Mohammed reformieren?“ seine Einschätzung zum Islam und Mohammeds Lehren.

Mohammed hat seinen Anhängern fünf Hauptpflichten aufgetragen:

  1. Kämpfe immer für deinen Glauben.
  2. …..
  3. Zahle deine Almosensteuer. (Sie wird allerdings auch „für den Weg Gottes“, das heißt für den Heiligen Krieg, verwendet.)
  4. …..
  5. ….. “ (Seite 22 aaO)

Und Pater Leppich fährt fort mit …                                                                                          „daß die mohammedanische Welt ohne Glauben nichts ist. Glaube und Politik sind im Islam siamesische Zwillinge. Schon Mohammed war geistiger und politischer Führer seines Volkes.“ (Seite 23 aaO)

„Der Islam ist der Marschkompaß für den Mohammedaner durch sein ganzes praktisches Leben. Stimmt die Kompaßnadel nicht mehr, weil sie durch die eherne Technik abgelenkt wird, dann kann alles schiefgehen.

Der Islam läßt sich mit dem modernen Leben nicht vereinbaren. Nicht mit der Technik und nicht mit der modernen Welt.

In dem Grade, wie die Mohammedaner die religiöse Brüchigkeit spüren, kompensieren sie mit einem politischen Islam. Er teilt die Welt in zwei Teile, in die Länder des Islams, wo die ‚Gläubigen‘ wohnen, und in die Länder der ‚Ungläubigen‘, in die man den ‚Heiligen Krieg‘ hineintragen muß. Dieser Islam ist auf dem Vormarsch, stärker denn je. Er missioniert mit Wucht und Wut, Und das, obwohl in dem religiösen und geistigen Zentrum des Islams Ratlosigkeit und Zynismus zunehmen.“ (Seite 24/25 aaO).

Treffen Pater Leppichs grundsätzliche Aussagen von vor rund 50 Jahren zur Entwicklung des Islams heute zu?

Jeder mag sich dazu seine eigene Meinung bilden.