Hat Deutschland sich selbst aufgegeben?

Ein Volk zwischen Resignation und wachsender Unzufriedenheit

Ein Volk ist erschöpft und droht, an seinen eigenen Problemen zugrunde zu gehen. Zwei verlorene Weltkriege und die anschließende Reeducation – von Kritikern häufig als eine Form der Umerziehung verstanden – hätten die Deutschen nachhaltig geprägt. Doch haben sie auch dazu geführt, dass Teile der Bevölkerung gegenüber den eigenen Interessen gleichgültig geworden sind und sich zunehmend passiv verhalten?

1. Gewalt, Kriminalität und der Umgang mit den Opfern

In deutschen Städten wird immer wieder über Messerangriffe, und andere schwere Straftaten berichtet. Über 700 Gruppenvergewaltigungen im Jahr und keiner regt sich auf. Politik und Medien schweigen, der Betrieb läuft weiter as usual. Ich denke an meine Frau, meine Tochter, meine Enkeltochter. Können wir denn gar nichts machen? Viele Bürger fragen sich, ob Politik und Medien das Ausmaß dieser Probleme ausreichend ernst nehmen.

Die Politik reagiert unter anderem mit Messerverbotszonen in Innenstädten. Doch was geschieht außerhalb dieser Bereiche? Reichen solche Maßnahmen aus, um die Bevölkerung wirksam zu schützen?

Immer wieder wird bei Straftätern auf Traumatisierungen, psychische Erkrankungen oder eine mögliche Schuldunfähigkeit verwiesen. Das wirft die Frage auf, wie individuelle Belastungen berücksichtigt werden können, ohne dabei die Rechte der Opfer und das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung aus dem Blick zu verlieren.

Dabei sollte auch die deutsche Nachkriegsgeschichte nicht vergessen werden. Die Menschen, die nach dem Zweiten Weltkrieg unter Bombardierungen, Vertreibung, Massenvergewaltigungen und Ermordungen litten, mussten ebenfalls mit schweren Traumata leben. Ihre Erfahrungen verdienen Erinnerung und Anerkennung.

2. Wirtschaftlicher Niedergang und politische Fehlentscheidungen

Während viele Bürger die wirtschaftliche Entwicklung mit Sorge betrachten, entsteht bei ihnen zunehmend der Eindruck, dass politische Entscheidungen die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gefährden. Unternehmen kämpfen mit hohen Kosten, Fachkräfte verlassen das Land und wichtige wirtschaftliche Grundlagen geraten unter Druck. Kritiker werfen der Politik vor, Risiken und mögliche Katastrophenszenarien höher zu gewichten als die unmittelbaren Folgen ihrer Entscheidungen für Wirtschaft und Gesellschaft. Besonders bitter erscheint dabei der Umgang mit Menschen, die Deutschland aufgrund ihrer beruflichen Perspektiven verlassen. Wenn qualifizierte Fachkräfte abwandern, fühlen sie sich mitunter nicht ausreichend wertgeschätzt. Gleichzeitig entsteht der Eindruck, dass die Aufnahme und Versorgung von Zuwanderern politisch einen höheren Stellenwert genießen als die langfristige Sicherung des eigenen Wirtschaftsstandorts.

Diese Entwicklung wirft eine grundsätzliche Frage auf: Welche Verantwortung trägt die Politik gegenüber den Menschen, die hier arbeiten, Steuern zahlen, Unternehmen aufbauen und den Wohlstand des Landes sichern?

3. Migration, Integration und staatliche Verantwortung

Die Zuwanderung nach Deutschland bleibt ein kontroverses Thema. Kritiker bemängeln, dass sich unter den Schutzsuchenden viele junge Männer befinden, während ihre Familien in den Herkunftsländern zurückbleiben. Sie fragen, ob damit die wirklich Schutzbedürftigsten tatsächlich zuerst erreicht werden und wie eine verantwortungsvolle Flüchtlingspolitik gestaltet werden sollte.

Zugleich muss zwischen Menschen unterschieden werden, die tatsächlich Schutz benötigen, Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen einwandern, und Personen, die schwere Straftaten begehen. Eine verantwortungsvolle Politik sollte diese unterschiedlichen Situationen nicht miteinander vermischen.

Besonders schwer nachvollziehbar erscheint vielen Bürgern der Umgang mit langjährig hier lebenden Ausländern, die sich integriert haben, arbeiten, Sozialbeiträge und Steuern zahlen und sich an die geltenden Regeln halten. Wenn solche Menschen trotz ihrer Bemühungen ausgewiesen werden, während andere Fälle über Jahre ungeklärt bleiben, entsteht der Eindruck eines ungerechten und widersprüchlichen Verwaltungshandelns.

Ein Rechtsstaat muss seine Gesetze konsequent, nachvollziehbar und verhältnismäßig anwenden. Dazu gehören sowohl die Durchsetzung des Aufenthaltsrechts als auch eine faire Prüfung individueller Lebensumstände.

Auch die Bekämpfung organisierter Kriminalität muss konsequent erfolgen. Kriminelle Strukturen, einschließlich krimineller Clans, dürfen weder staatliche Institutionen unterwandern noch sich der Strafverfolgung entziehen. Entscheidend sind eine wirksame Polizeiarbeit, unabhängige Ermittlungen und die konsequente Anwendung des Rechts.

4. Religionsfreiheit und die Grenzen der Toleranz

Auch die Entwicklung des Islam und seine Rolle in einer zunehmend vielfältigen Gesellschaft müssen offen diskutiert werden können.

Der Islam ist keine einheitliche politische Bewegung. Denn es gibt islamistische Strömungen, die religiöse Gebote über demokratische Grundrechte stellen oder Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ziele rechtfertigen. Solche Bestrebungen müssen klar benannt und im Rahmen des Rechtsstaats bekämpft werden.

Religionsfreiheit darf nicht bedeuten, dass extremistische Ideologien von Kritik ausgenommen werden. Ebenso wenig darf die Kritik an islamistischen Strömungen pauschal mit einer Ablehnung aller Muslime gleichgesetzt werden.

Eine offene Gesellschaft muss beides gewährleisten: den Schutz der Religionsfreiheit und die entschiedene Verteidigung ihrer demokratischen Grundordnung.

5. Werden kritische Stimmen ausreichend gehört?

Wer diese Themen anspricht, sieht sich mitunter heftiger Kritik und gesellschaftlicher Ausgrenzung ausgesetzt. Manche Menschen haben deshalb den Eindruck, bestimmte Probleme könnten nicht mehr offen angesprochen werden, ohne persönliche oder berufliche Nachteile befürchten zu müssen.

Auch der Umgang von Politik und Medien mit Initiativen, die Veränderungen fordern, wirft Fragen auf. Werden deren Vorschläge sachlich geprüft und diskutiert, oder werden sie vorschnell abgewertet?

Dabei muss zwischen berechtigter Kritik, unbelegten Behauptungen und extremistischen Positionen unterschieden werden. Eine demokratische Gesellschaft sollte nicht jede Forderung übernehmen müssen. Sie sollte aber in der Lage sein, kontroverse Fragen offen zu diskutieren und politische Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen.

Es stellt sich daher die Frage: Handelt es sich bei manchen politischen Fehlentwicklungen lediglich um ideologische Verblendung und mangelnde Einsicht, oder gibt es strukturelle Interessen, die notwendige Veränderungen verhindern?

6. Der wachsende Unmut in der Bevölkerung

Lange Zeit schien ein großer Teil der Bevölkerung politische Entwicklungen eher schweigend hinzunehmen. Inzwischen ist die Unzufriedenheit vielerorts deutlich spürbar.

Nicht nur rechte Gruppierungen äußern ihren Unmut. Auch Menschen, die sich selbst keiner politischen Richtung zuordnen, diskutieren im Alltag zunehmend über Migration, innere Sicherheit, wirtschaftliche Probleme und die Zukunft des Landes.

Diese Entwicklung sollte die Politik ernst nehmen. Wer die Sorgen der Bevölkerung pauschal abtut, riskiert, das Vertrauen in demokratische Institutionen weiter zu schwächen.

Eine Demokratie lebt davon, dass unterschiedliche Meinungen gehört, Probleme offen benannt und politische Entscheidungen kritisch hinterfragt werden können.

7. Deutschland braucht einen politischen Neuanfang

Wenn die etablierte politische Führung nicht bereit oder nicht in der Lage ist, bestehende Probleme überzeugend zu lösen, wächst der Wunsch nach neuen politischen Kräften und tragfähigen Konzepten.

Entscheidend sollte dabei nicht sein, wer die lautesten Parolen verkündet, sondern wer bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und konkrete Lösungen anzubieten.

Deutschland braucht eine Politik, die innere Sicherheit gewährleistet, Migration rechtsstaatlich steuert, Integration einfordert, die Wirtschaft stärkt und die Sorgen der eigenen Bevölkerung ernst nimmt.

Dazu gehören Augenmaß, Konsequenz und die Bereitschaft, auch unbequeme Wahrheiten auszusprechen. Gleichzeitig müssen Entscheidungen auf überprüfbaren Fakten beruhen und die Grundrechte aller Menschen achten.

Schlusswort: Lasst es nicht zu einem Bürgerkrieg kommen!

Deutschland steht vor großen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen. Die wachsende Unzufriedenheit darf weder ignoriert noch für eine weitere Polarisierung missbraucht werden.

Wer den gesellschaftlichen Frieden erhalten will, muss Probleme rechtzeitig erkennen, offen ansprechen und entschlossen lösen. Politik und Gesellschaft tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass Konflikte nicht weiter eskalieren.

Es ist höchste Zeit, Vertrauen zurückzugewinnen, Missstände zu beseitigen und die demokratische Handlungsfähigkeit unseres Landes zu stärken.

Lasst uns dafür sorgen, dass Deutschland seine Probleme friedlich, entschlossen und mit Augenmaß löst – bevor aus wachsender Unzufriedenheit eine gesellschaftliche Zerreißprobe wird.

Gerd-Uwe Dahlmann

‚Islam‘ und ‚Koran‘ (Teil 5) Resümee:

(von Hans Steding)

In seinem Buch „Gott zwischen Götzen und Genossen“ (5. Auflage, 1962) schreibt Pater Johannes Leppich (1915 – 1992), auch als das „Maschinengewehr Gottes“ wegen seiner schnellen, punktgenauen und scharfen Sprechweise und Aussagen bezeichnet(!), zum Thema: “Läßt sich Mohammed reformieren?“ seine Einschätzung zum Islam und Mohammeds Lehren. Mohammed hat seinen Anhängern fünf Hauptpflichten auferlegt; zwei davon lauten: „Kämpfe immer für deinen Glauben“ und „Zahle deine Almosensteuer“. Die Almosensteuer wird allerdings auch „für den Weg Gottes“, das heißt für den „Heiligen Krieg (arabisch: dschihad) gegen die Ungläubigen“ als nicht nur ideologische Grundlage der (gewaltsamen) Expansion des Islam verwendet.

Pater Leppich fährt fort … „daß die mohammedanische Welt ohne Glauben nichts ist. Glaube und Politik sind im Islam siamesische Zwillinge. Schon Mohammed war geistiger und politischer Führer seines Volkes.“ … „Einen einzigen Pfeiler aus dem Bau des Islam herausbrechen bedeutet aber, den selbst erschüttern. … Der Islam ist der Marschkompaß für den Mohammedaner durch sein ganzes praktisches Leben. Stimmt die Kompaßnadel nicht mehr, weil sie durch die eherne Technik abgelenkt wird, dann kann alles schiefgehen. … Der Islam läßt sich mit dem modernen Leben nicht vereinbaren. Nicht mit der Technik und nicht mit der modernen Welt.

 (Pater Leppich – ich hörte ihm 1962 als Jugendlicher zu(!) – bewertete den Zustand 1962; heute würde er die Auswirkungen des modernen Lebens, der nutzbaren Technik und der modernen Welt auf und für die Islamisten mit Sicherheit anders – also noch gefährlicher und noch radikaler geworden – einstufen; Anmerkung des Verfassers!)

 … In dem Grade, wie Mohammedaner die religiöse Brüchigkeit spüren, kompensieren sie mit einem politischen Islam. Er teilt die Welt in zwei Teile, in die Länder des Islams, wo die „Gläubigen“ wohnen, und in die Länder der „Ungläubigen“, in die man den „Heiligen Krieg“ hineintragen muß. … Dieser Islam ist auf dem Vormarsch, stärker denn je. Er missioniert mit Wucht und Wut, …. Und das, obwohl in dem religiösen und geistigen Zentrum des Islams Ratlosigkeit und Zynismus zunehmen.“

In diesem Zusammenhang darf auf den „Fahrplan zur Macht“ auf Peter Hammond und sein Buch „Slavery, Terrorism and Islam“ verwiesen werden, einen von den obersten Islam-Gelehrten Saudi-Arabiens erdachten „Kriegsplan“ „zur religiösen Eroberung der Erde“. So erfolgt Religionsverbreitung durch Kriege, Folter, Terror, Willkür, sexuelle Gewalt, Unterdrückung und Entmenschlichung im Namen Allahs.

Allein diese Ausführungen und die zahlreichen, teilweise dargelegten menschenfeindlichen und menschenverachtenden Suren und Verse lassen erkennen, daß der Islam im Prinzip eine religiös verbrämte Staats- und Gesellschaftsordnung auf der Grundlage des Koran ist und unter Berücksichtigung des deutschen Strafrechts – Aufruf zum Mord und zur Tatvollendung – auch nicht unter den Schutz des Artikels 4, Absatz 1 und 2 und Artikel 7 GG fallen kann und darf.

Allein von diesem Machtanspruch her, die einzige „Religion der Wahrheit“ zu sein, die über alle anderen Weltanschauungen und Gesellschaftssyteme obsiegen soll, muß der Islam in einer demokratischen Gesellschaftsordnung, die das Recht auf Leben, Gleichheit aller Menschen und die Freiheit des Individuums garantiert, geächtet werden.

Heiner Kappel formulierte in seiner Bucheinleitung „Wer ist dein Gott? Krieg der Religionen?“ dazu entsprechend: „Eine klare, ehrliche und weitsichtige Stellungnahme erfordert freilich persönlichen Mut, der seit Langem in der Bundesrepublik Deutschland zur Mangelware geworden ist.“

Und Gregor Grimm vermerkt in seiner jüngst erschienenen Schrift „Allah Gott – Jesus Einerlei?“: „Aber Verantwortliche in Politik und Medien in Deutschland ignorieren diese Zustände bewusst, weil strategische und wirtschaftliche Interessen Vorrang haben vor der Wahrheit und dem Menschenrecht der freien Meinungsäußerung sowie der freien Religionsausübung – wozu eben auch Kritik gehört.“

Der Islam entpuppt sich als Politreligion mit Doppelgesicht, eine religiös überhöhte, vormoderne Vorschriftenlehre, die sämtliche gesellschaftlichen Bereiche zu regulieren beansprucht und die der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) entgegensteht.

57 islamische Staaten praktizieren die Scharia und werden darin oft genug von westlichen demokratischen Regierungen materiell stark unterstützt. Die Bundesrepublik ist hier ein Vorreiter. …Und mitverantwortlich für eine langsame und stetige „Gewaltlose Landnahme durch Masseneinwanderung nach Deutschland und Europa, sowie Zeugung möglichst vieler Nachkommen, um politische Mehrheiten zu erlangen. Verdrängen von deutschen und europäischen Sitten, Gebräuchen und Feiertagen und letztlich Austausch der gewachsenen abendländischen Gesetze gegen die Scharia.“ (Zitat nach „Deutschland-Post“ Nr. 2, Februar 2015)

Das sollte unseren politisch Verantwortlichen, demokratisch legitimierten „Volks(ver)tretern“ als Realitätsleugner und Realitätsverweigerer ständig bewußt sein, weil sie sonst das Grundgesetz mißachten und das Bundesverfassungsgericht zum Eingreifen verpflichtet wäre.

Insofern zeugt es doch nur von wenig Sachkenntnis und vom Unverstand einiger hochkarätiger bundesdeutscher Politiker mit ihrer Aussage „Der Islam gehört zu Deutschland!“. Oder wie es Bundespräsident Walter Steinmeier laut Nachrichtensender N-tv über Info-Laufband am 16.09.2023 („freudig erregt?!“; Anmerkung des Verfassers) verkündete: „Der Islam hat Wurzeln geschlagen in Deutschland!“

Und eben wegen dieser gravierenden politischen Fehleinschätzung wird sich die Bundesrepublik Deutschland durch den politisch gewollten und geförderten, teils unkontrollierten und ungebremsten Zuzug von Moslems aus orientalischen und afrikanischen Ländern (ohne konsequente Rückkehr-Verpflichtung und Rückführung dieses Personenkreises in ihr angestammtes, ursprüngliches Umfeld) unvermeidlich in einen Gottesstaat verändern, sobald der Islam mehrheitsfähig ist.

Der Generalsekretär des „Islamischen Konzils“ Ibrahim El-Zayat schreibt in der Zeitschrift „INT“ (Kurier der CM 3/06): „Durch die Gnade Allahs leben wir in einem der reichsten Länder der Erde, in Deutschland. Dieses Land ist unser Land und es ist unsere Pflicht, es positiv zu verändern. Mit Hilfe Allahs werden wir es zu unserem Paradies auf Erden machen, um es der islamischen Gemeinschaft und der Menschheit insgesamt zur Verfügung zu stellen.“ (Zitat nach „Deutschland-Post“ Nr. 2, Februar 2015)

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, Ihnen das Thema „Islam und Koran“ nähergebracht und neugierig gemacht zu haben auf weiterführende und vertiefende Literatur.

Mögen auch Sie in der gesellschaftlichen Frage „Gehört der Islam zu Deutschland?“ Meinungsmultiplikator in unserem deutschen (autochthonen) Sinne sein!

Literatur- und Quellenhinweise: folgt

 ‚Islam‘ und ‚Koran‘ (2)

 Teil 2. Islam als Religion: (Hans Steding)

In der Diskussion, ob der Islam in Deutschland als Religion anerkannt werden solle, fällt immer wieder das Argument, was man Christen und Juden zugestehe, müsse auch für den Islam gelten, nämlich Religionsfreiheit.

Der Islam ist objektiv die dritte monotheistische Weltreligion dieser Erde und zählt – neben dem Christen- und Judentum – zu den „Buch-Religionen“. Jarras/Pieroth führen in ihrem Kommentar zu Artikel 4 GG (Seite 91, Randnummer 4) aus: „Die Freiheit des Glaubens schützt die religiöse Überzeugung.… Glaubensfreiheit ist daher Religions- und Weltanschauungsfreiheit. …Religion und Weltanschauung sind dementsprechend gleich-wertig und bedürfen keiner Abgrenzung. …Beiden liegt eine Gesamtsicht der Welt zugrunde, …beiden geht es um die Stellung des Menschen in der Welt und seine Beziehung zu höheren Mächten oder tieferen Seinsschichten. …Schließlich liegt sowohl der Religion wie der Weltanschauung eine Gewissensentscheidung zugrunde; … die individuelle Glaubensfreiheit ist ein Unterfall der Gewissensfreiheit. …Keine Rolle spielt es, ob sich der Glaube auf dem Boden gewisser sittlicher Grundanschauungen entwickelt hat oder dem christlichen Glauben entspricht. …“

In der Tradition des christlich-jüdisch geprägten Abendlandes ist daher – nach meiner Auffassung (Ich glaube an die Werte und Ideen meiner Kultur und Religion!) – vorrangig der die Religionsfreiheit beinhaltende, prägende und schützende Verfassungsartikel zu bewerten.

Insofern wird dabei (zu gerne) übersehen, daß der Islam nicht nur eine religiöse Ideologie ist. Er umfaßt nämlich zugleich die politische Herrschaft – es gibt im Islam also keine Trennung zwischen „Staat“ und „Religion“, während in den demokratischen Staaten eine Trennung von Kirche und Staat (Säkularisierung/Säkularismus) besteht.

Der „politische Islam“ will in den Staaten regieren und neue „Gottesstaaten“ aufbauen – auch mit Hilfe von Terror (IS), Täuschung bzw. List („Taqiyya“) und Indoktrinierung.

Unter Missachtung dieser Fakten wird der Islam in Deutschland von den Kirchen -allen voran der evangelischen- gehätschelt und geradezu reflexhaft gegen Kritik verteidigt, als ob die Islam-Anhänger hierzulande eine unterdrückte Mehrheit wären. ((Hier sei an das ‚duckmäuserische‘ Verhalten der deutschen „Kirchenfürsten“ Reinhard Kardinal Marx (2014 – 2020 Vorsitzender der Deutschen Bischofkonferenz) und Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm (2015 – 2021 Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche Deutschlands) erinnert, die bei ihrem Besuch des Ober-Mufti, Scheich Omar Awadallah Kiswani, auf dem Tempelberg in Jerusalem am 20. Oktober 2016 ihr „Amtskreuz“, das Christen in aller Welt auszeichnende und verbindende Kreuzsymbol in ihrer Jacken- bzw. Hosentasche „versteckten“!; (Anmerkung des Verfassers))

Mit dem Beginn der Migration von Gastarbeitern und Asylsuchenden aus orientalischen Ländern gegen Ende 1960/Anfang 1970 bekam die Religionsfreiheit eine erweiterte Bedeutung, soweit es sich um Korangläubige handelte.

Zunehmende Konflikte in den Herkunftsländern dieses Personenkreises blieben auch durch Zu- und Nachzug nicht ohne Folgen für die Bundesrepublik Deutschland.

Schon der Name ist Programm: „Islam“ (arabisch) übersetzt bedeutet „Unterwerfung“ aller unter den Koran. Diese Unterwerfung durchzieht Theorie und Praxis des Islam. Für Muslime sind Koran und Hadithe heilige Texte, die nicht verändert werden dürfen.

Und Gläubige sind nach dem Koran grundsätzlich alle Moslems, während als „Ungläubige“ alle anderen (Juden, Christen und Sektierer) angesehen und entsprechend bezeichnet werden.

(Aber auch das Judentum bezeichnet übrigens alle „Nichtjuden“ als „Gojim“, frei übersetzt: Ungläubige; Anmerkung des Verfassers!)

Bei uns in der Bundesrepublik Deutschland kann und darf sich jedoch jede Religion verfassungskonform entfalten, in islamischen Staaten selten bis gar nicht. Also steht Toleranz gegen absolute (!) Intoleranz (z.B. Scharia).

Wer nicht Muslim ist, ist „ungläubig“ und muß bekämpft, ja auch getötet werden. Auf einige Suren und Verse wird dazu noch verwiesen werden.

Fortsetzung folgt

‚Islam‘ und ‚Koran‘

‚Islam‘ und ‚Koran‘ (Stand: Juli 2023) von Hans Steding

Teil 1

A) Vorbemerkung:

Erstmals Kontakt mit dem Islam und dem Koran bekam ich u.a. als langjähriger und nebenamtlicher Standesbeamter (1977 – 1989) Mitte 1982 bis Mitte 1989 in einer Gemeinde, in der viele Jugoslawen unterschiedlicher Glaubensrichtungen lebten.

Da der Koran Glaubens- und Rechtsbuch der Muslime ist, waren die besonderen Koran-bestimmungen bei Personenstandsangelegenheiten zu berücksichtigen, wenn Muslime mit betroffen waren. Interessant dürfte in diesem Zusammenhang sein, daß bis zum Jahre 2000 zahlreiche personenstandsrechtliche Vorgaben (z.B. Scheidungsregelungen und Wartefristen bei Wiederverheiratung) im deutschen Personenstandsrecht nahezu identisch waren wie mit den Vorgaben bzw. Erfordernissen im Koran. Zur damaligen Zeit beschränkte sich mein Interesse für den Koran und Islam allerdings nur auf die dienst-lichen Belange als Standesbeamter. Erst ab dem Jahr 2007, Anlaß war die Christen-verfolgung in orientalischen Ländern, befaßte ich mich mit dem Islam und Koran näher.

B) Zum Thema:

Allerorten huldig(t)en bundesdeutsche Politiker wortstark den Bauten von Moscheen als Integrationsbeitrag. Die Mahner und Verweiser auf Ungleichbehandlung des Christen- und Judentums in islamisch dominierten Regionen dieser Erde wurden bzw. werden abgekanzelt. Abgekanzelt, insbesondere durch realitätsferne und realitätsresistente sowie multikulti-orientierte Politiker und Zeitgenossen, entweder aus Unkenntnis oder fehlendem Sach- und Fachverstand heraus oder nur dem opportunistischen Zeitgeist folgend und verpflichtet?

Die nachfolgenden Ausführungen sind daher so abgefaßt, daß Grundlagen zum Koran und Islam vermittelt werden, die neugierig machen sollen auf aufklärende, weiter-führende und vertiefende Literatur zu diesem Thema.

1. Allgemeine Anmerkungen:

Wer sich in heutiger Zeit aufgrund der Gegebenheiten mit dem Koran und dem darauf fußenden Islam kritisch auseinandersetzt und publiziert, gerät leicht in die Gefahr einer juristischen Auseinandersetzung, die für ihn häufig negativ ausgeht.

Grundlage der Betrachtung ist zunächst einmal Artikel, 4 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (GG) mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit. Aber in diesem Zusammenhang darf auch der Artikel 5 GG mit seiner erklärten Meinungsfreiheit nicht außer Acht gelassen werden, weil er einige Fallstricke strafrechtlicher Art beinhaltet.

Hier sei insbesondere auf den Paragraphen 130 Strafgesetzbuch (StGB) („Volksver-hetzung“) verwiesen und auf das von SPD-Justizminister Heiko Maas Regelungsvollzug“ aufgelegte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG; Gesetz zur Verbesserung der Rechts-durchsetzung in sozialen Netzwerken, in Kraft ab 01.10.2017 – auch als Facebook-Gesetz oder Netzwerk“durchsuchungs“gesetz zutreffend gebrandmarkt).

Und in diesem Kontext sollte auch die „Political Correctness“ (PC), ein gerne gebrauchtes Instrument u.a. zur Unterbindung/Verschweigung von Hintergrundinformationen und Tatsachen oder Vermeidung/Verbannung traditioneller Begriffe, nicht unerwähnt bleiben.

Ab Mitte des Jahres 2020 aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) importiert und übernommen, greift eine neue Art der „Political Correctness“ als freiheitsfeindliche Zensur die Meinungsfreiheit an: Die „Cancel-Culture“ (Kultur der Löschung; systematischer Boykott von Personen oder Organisationen!), die „Bekämpfung Falschmeinender“. Es gibt weltweit -Stichwort Cancel-Culture- zunehmend mächtiger werdende Versuche, kritische Stimmen mundtot zu machen durch Einschüchterung, Diskriminierung, Diffamierung, Ausladung und sozialer Ächtung. Sie begegnen einer Aussage nicht mit einem Gegenargument, sondern versuchen, ihren Gehalt durch Zensur oder Auftrittsverbote aus der Öffentlichkeit zu verbannen und organisieren Formen kollektiver Schuldzuschreibungen oder öffentlichen Boykott. Erwähnenswert ist im letzteren Zusammenhang auch der „Wokismus“ der „Wokisten“.

Insofern ist mit diesem Beitrag eine Gratwanderung auf verfassungsrechtlicher und strafrechtlicher Ebene bei Wertungen verbunden.

wird fortgesetzt

Ist der Islam verfassungsfeindlich?

Vorbemerkung: Der nachfolgende Beitrag fußt auf meiner Abhandlung mit gleicher Überschrift für die Deutschland-Post vom Oktober 2008 und meiner Leseranmerkung zu einem Bericht der Celleschen Zeitung vom 06.01.2011 „Christentum ist die am stärksten verfolgte Religion“, veröffentlicht am 11.01.2011 in der CZ und der neuerlichen Überarbeitung und Ergänzung vom Dezember 2018.

Allerorten huldig(t)en bundesdeutsche Politiker wortstark den Bauten von Moscheen als Integrationsbeitrag.

Die Mahner und Verweiser auf Ungleichbehandlung des Christen- und Judentums in islamisch dominierten Regionen dieser Erde wurden bzw. werden abgekanzelt.

Die Anhänger des Islam („Islam“ bedeutet „Unterwerfung“) in Deutschland beziehen sich auf das Grundgesetz (GG), Artikel 4, Absatz 1 und 2 und genießen das Grundrecht der Religionsfreiheit.

Aber dürfen Islamisten sich auf Artikel 4, Absatz 1 und 2 des GG berufen, wenn der Koran, das Glaubensbuch oder die >Stiftungsurkunde< des Islam, und Inhalte daraus gegen deutsche Strafrechtsvorschriften verstoßen?

Die Grundlage der nachfolgenden Ausführungen und Betrachtungen ist:

„EL KORAN das heißt Die Lesung

Die Offenbarungen des Mohammed ibn Abdallah des Propheten Gottes.

Zu Schrift gebracht durch Abdelkaaba Abdallah Abu-Bekr, übertragen durch Lazarus Goldschmidt …“  (, den wohl besten und versiertesten Arabien-, Islam- und Korankenner seiner Zeit; Anmerkung des Verfassers!) „… im Jahre der Flucht 1334 (*) oder 1916 (*) der Fleischwerdung.“

(*) 622 nach Christus wanderte Mohammed von Mekka nach Medina aus und es begann damit die islamische Zeitrechnung (Anmerkung des Verfassers!).

Der Islam ist objektiv die dritte monotheistische Weltreligion dieser Erde und zählt – neben dem Christen- und Judentum – zu den „Buch-Religionen“. Das Buch ‚Koran‘ unterteilt die Suren und Verse – der Überlieferung nach – in die mekkanische (meist poetische) und medinische (meist gesetzgeberische) Zeit, also Hinweis auf die Orte, an denen Mohammed die Suren geoffenbart  wurden.

Jarras/Pieroth führen in ihrem Kommentar zum Artikel 4 GG aus: „Die Freiheit des Glaubens schützt die religiöse Überzeugung. …Glaubensfreiheit ist daher Religions- und Weltanschauungsfreiheit. … Religion und Weltanschauung sind dementsprechend gleichwertig und bedürfen keiner Abgrenzung. … Beiden liegt eine Gesamtsicht der Welt zugrunde, … beiden geht es um die Stellung des Menschen in der Welt und seine Beziehung zu höheren Mächten oder tieferen Seinsschichten. …Schließlich liegt sowohl der Religion wie der Weltanschauung eine Gewissensentscheidung zugrunde …; die individuelle Glaubensfreiheit ist ein Unterfall der Gewissensfreiheit. … Keine Rolle spielt es ,ob sich der Glaube auf dem Boden gewisser sittlicher Grundanschauungen entwickelt hat oder dem christlichen Glauben entspricht. …“

Gläubige sind nach dem Koran grundsätzlich alle Islamisten, während als „Ungläubige“ alle anderen (Juden, Christen und Sektierer) angesehen und dementsprechend bezeichnet werden.

(Aber auch das Judentum bezeichnet übrigens alle „Nichtjuden“ als „Gojim“, frei übersetzt: „Ungläubige!“; Anmerkung des Verfassers!)

Den religiösen ‚Alleinvertretungsanspruch‘ leiten die Islamisten u.a. aus dem Koran, Sure 3 (Sura von der Familie Amrams, medinisch) Vers 17 (Seite 41) ab: „Wahrlich, die Religion vor Gott ist der  Islams.“

Mohammed hat seinen Anhängern fünf Hauptpflichten auferlegt; zwei davon lauten: „Kämpfe immer für deinen Glauben“ und „Zahle deine Almosensteuer“. Die Almosensteuer wird allerdings auch ‚für den Weg Gottes‘, das heißt für den „Heiligen Krieg (arabisch: dschihad) gegen die Ungläubigen“ als nicht nur ideologische Grundlage der (gewaltsamen) Expansion des Islam verwendet.

Liest man die und folgt der Sure 2 (Sura von der Kuh, medinisch) Vers 186 und 187 (Seite 25), ist die Bekehrung zum Islam oberstes Gebot und mit allen Mitteln ein zu verfolgendes Ziel Widersachern gegenüber. Widerstand (Bekämpfung) gegen die islamische Bekehrung wird mit der Tötung Betroffener koranimmanent legalisiert (187 „ … Bekämpfen sie Euch, so tötet sie, dies ist der Entgelt der Ungläubigen“) und weiter lautet die islamische Heilsbotschaft der Bekehrung in Sure 4 (Sura von den Weibern, medinisch) Vers 91 (Seite 69) „wenden sie sich aber ab (vom Islam!; Anmerkung des Verfassers), so ergreifet sie und tötet sie, wo ihr sie auch findet.“ Oder auch die Sure 9 (Sura von der Buße, medinisch) Vers 5 (Seite 139), „Sind die heiligen Monate vorüber, dann tötet die Götzendiener, wo ihr sie auch findet, fanget sie ein, belagert sie und stellet ihnen nach aus jedem Hinterhalt.“  Deshalb wird der Islam auch nicht umsonst als „Schwertreligion“ bezeichnet.

Alleine diese Ausführungen – und es finden sich noch zahlreiche andere (menschenfeindliche und menschenverachtende) Verse im Koran, die nicht nur zur Tötung von Ungläubigen sondern auch zur Verstümmelung von ‚Missetätern‘ aufrufen , Sure 5 (Sura vom Tisch, medinisch) Vers 42 (Seite 85), „Dem Dieb oder der Diebin, schlaget ihnen die Hände ab, als Vergeltung für das, was sie begangen; eine abschreckende Strafe von Gott aus. Und Gott ist allmächtig und allweise.“  – lassen erkennen, daß der Islam auf der Grundlage des Korans und unter Berücksichtigung des deutschen Strafrechtes – Aufruf zum Mord und Tatvollendung – auch nicht unter den Schutz des Artikel 4, Absatz 1 und 2  GG fallen kann und darf. Auf weitere Suren und Verse sei hier nur beispielhaft verwiesen: Sure 8, Vers 12 (Seite 132); Sure 9, Vers 3 (Seite 138); Sure 17, Vers 35  (‚Blutrache‘; Anmerkung des Verfassers!) (Seite 210) und viele andere mehr.                                                                                                                   Der Islam ist folglich nicht nur eine bloße Religion, sondern auch eine gewaltverursachende Ideologie.

Das sollte unseren demokratisch legitimierten „Volks(-ver-)tretern“ ständig bewußt sein.

Insofern zeugt es doch nur von wenig Sachkenntnis und vom Unverstand einiger hochkarätiger bundesdeutscher Politiker mit ihrer Aussage „Der Islam gehört zu Deutschland“.

Hans Steding

Literaturhinweise:

Koran: Unveränderter Nachdruck der Ausgabe vom Verlag Julius Kittls Nachfolger, genehmigte Lizenzausgabe für Verlagsgruppe Weltbild GmbH, Steinerne Furt, 86167 Augsburg, ISBN 3-8289-4899-5