Sind die Akteure der letzten Generation kriminell?

Das war eine geile Aktion

Mitglieder der letzten Generation haben auf Sylt ein Flugzeug mit Farbe beschmiert und damit für längere Zeit fluguntauglich gemacht. Damit haben sie dem Eigentümer der Maschine einen erheblichen finanziellen Schaden zugefügt.

Die Akteure der sog. letzten Generation legen Verkehrswege lahm, beschädigen Kunstgegenstände und beschmieren allerlei Gegenstände.

Die mit den Aktivisten sympathisierende Politik schaut weg und die von grüner Ideologie infizierten Gerichte lassen Milde walten. Jene Gerichte, die auch schon mal Leute, die die GEZ-Gebühr verweigern ins Gefängnis werfen lassen.

Wie lange läßt sich der Deutsche Michel das noch gefallen?

Wie lange noch bleiben die Politiker untätig?

Wie lange noch üben deutsche Richter Milde und Verständnis?

Warum hat die letzte Generation Artenschutz (Narrenfreiheit), wo sie doch sowieso freiwillig ausstirbt.

Wie verhalte ich mich, wenn ich von einer Straßensperre der letzten Generation aufgehalten werde?

Ich habe bereits 50 Karteikarten vorbereitet, die ich an andere von der Sperrung betroffenen Autofahrer verteile. Auf den Karten ist folgendes vermerkt:

Ort/Staße des Geschehens, Datum, Uhrzeit.

Name und Anschrift des betroffenen Autofahrers. Fahrzeugkennzeichen.

Name und Kennnummer des Polizisten, der den Einsatz leitet.

Die Karten sammle ich dann wieder ein.

Anzeige und Sammelklage: Wegen Nötigung und Freiheitsberaubung – Das sind Straftaten. Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeld

Die Klimaaktivisten wollen mit ihren Aktionen Aufmerksamkeit auf sich und ihr Anliegen lenken. Dazu wenden sie Gewalt in der verschiedensten Form an.

Wie kann man ihr Tun ins Leere laufen lasen?

Die Polizei könnte, wenn die Aktivisten eine Straße blockieren, am Ende des sich bildenden Staus den Verkehr umleiten und die Fahrzeuge, die im Stau stehen langsam wieder aus dem Stau rückwärts herausholen. Über den Verkehrsfunk wird eine Umleitung bekannt gegeben. Die Klimakleber könnten dann an aller Ruhe sich den A…. platt sitzen, besonders reizvoll bei Kälte und Regen und müßten auf eigen Kosten jemanden besorgen, der sie wieder befreit. Die Polizei könnte dann die Personalien aufnehmen und Strafanzeigen tätigen und für die Kosten der Schäden an der Straße dürften die Aktivisten auch noch aufkommen.

Gerd-Uwe Dahlmann

‚Islam‘ und ‚Koran‘ (Teil 3)

(von Hans Steding)

 3. Gebräuchliche Begriffe:

Zunächst möchte ich auf einige Begriffe verweisen und eingehen, die oft gebräuchlich sind:

Suren: Kapitel des Koran, die unter einer bestimmten Überschrift stehen; 114 insgesamt an der Zahl. Die Suren selbst haben weder einen chronologischen noch einen thematischen Zusammenhang.

Verse: Sätze der Suren, die zur besseren Lesbarkeit fortlaufend num(m)eriert oder mit Ziffern versehen sind. Num(m)erierungen können in den verschiedenen Koranübersetzungen mit einem Versatz von 1 – 5 Ziffern gegeben sein; daher immer die genaue Quelle (Übersetzung von ….; Verlag …, Erscheinungsjahr …) angeben!

Hadithe: Mythologische Überlieferungen aus dem Leben wie dem Sagen und Handeln Mohammeds, also heilige Texte, die nicht verändert werden dürfen.

Kafir (Einzahl)/Kuffar (Mehrzahl): Ungläubige (Nichtmuslime) sind „Lebensunwerte“

Scharia: Scharia ist die ins Einzelne gehende Gesetzeslehre mit Vorschriften für das Verhalten in allen Dingen des Lebens. Rechtsquellen sind der Koran und die Sunna, die Sammlung der sunnitischen Hadithe, sowie zusätzliche Quellen. Da die „Scharia“ nach Allahs Wort ausgelegt ist, gilt es, ihr kritiklos zu folgen.

Das islamische Recht „Scharia“ ist ein integraler Bestandteil des Islam und ein konstituierendes Element der Gemeinschaft der Muslime. Allerdings herrschen hier unterschiedliche Auffassungen zwischen den Sunniten (Quellensicherheit des Propheten) und Schiiten (Korangläubigkeit/ Korantextdeutung)

Fatwa: Vogelfreierklärung mittels Todesdrohung durch das „Rechtsgutachten“ von einem Imam gegen Frevler, Abtrünnige, Häretiker bzw. aufgrund von Blasphemie.

Ulema: Auch ‚Mufti‘ genannter „Schriftgelehrter“, Gutachter und Scharia-Richter, der eine Fatwa erlassen kann.

Sunniten: Auch „Sunna“ genannt, Anhänger Abu Bakrs; halten Abdallah Abu Bakr, Vater von Mohammeds zweiter Frau Aisha und ein enger Berater und getreuer Gefährte des Propheten für den einzig legitimen Nachfolger als Kalif (Stellvertreter, Nachfolger – Anführer des islamischen Staatswesens).

Salafisten: Ultrareligiöse Sunniten, die den Koran wörtlich nehmen und ihr Leben den Sitten aus der Frühzeit des Islam unterordnen.

Schiiten: Auch „Schia“ genannt, Anhänger Alis; halten Ali, Vetter und Schwiegersohn Mohammeds für den rechtmäßigen Nachfolger und legitimen Imam (religiöser Vorsteher, Vorbild, Anführer).

Schia: Theokratischer Staat (z.B. Iran: Nach dem revolutionären Umsturz vom 01.04.1979 durch den aus dem Exil in Frankreich zurückgekehrten Ayatollah Khomeini ist mit der Ausrufung der islamischen Republik I. die Scharia, die gesamte Grundlage des rechtlichen Systems, (wieder) eingeführt worden.)

Wahhabiten: Bündnis des Stammesfürsten Mohammed Ibn Saud mit dem religiösen Führer Mohammed Ibn Abd al-Wahhab im Jahre 1744; begründet den Wahhabismus auf der Arabischen Halbinsel, der Anfang des 20. Jahrhunderts zur offiziellen Staatsreligion erklärt wird; im Kern totalitäre Variante des radikalen Islamismus.

Ismailiten: Auch „Siebener Schiiten“ genannt; Anhänger einer esoterischen Sekte im Islam, heute noch vereinzelt als ‚Hodschas‘ und ‚Nisaris‘ in Indien und Ostafrika; Oberhaupt: Aga Khan. Der Name „Ismailiten“ ist vom 7. Imam und Nachfolger Mohammeds, Ismail (+ 760), abgeleitet.

Moschee und Freitagsgebet/Freitags-Appell: Freitägliches Antreten in einer Moschee, übersetzt: „Ort der Niederwerfung“, ein ritueller Ort des islamischen Gebets, darüber hinaus Ort der politischen, rechtlichen und lebenspraktischen Wertevermittlung im Sinne des Islam (Welteroberung?!) sowie ein sozialer Treffpunkt.

Politischer Islam: Will in den Staaten regieren und neue „Gottesstaaten“ aufbauen – auch mit Hilfe von Terror (IS), Täuschung bzw. List („Taqiyya“) und Indoktrinierung.

Dschihad: 6. Säule des Islam (Anmerkung des Verfassers); Ständiger Kampf eines jeden Moslem zur Erfüllung seiner allumfassenden Din-Schuldpflichtigkeit (uneingeschränkte Verpflichtung), damit alles Allahs (gemeint die Welteroberung durch den Islam) wird; und zwar samt jeder Taqiyya-List bis hin zum martialischen Kampf als Partisan, Terrorist oder Selbstmordattentäter und überhaupt mit Feuer und Schwert (Recep Tayyip Erdogan: „ Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“)

Kalifat: „Korano-Kratie“, weltliche Herrschaft im religio-ideologischen Taqiyya-Tarngewand der ‚Unterwerfung‘.

Dhimmi/Dihimmi: „Schutzbefohlene“– vorbehalten für die als „Schriftverfälscher“ stigmatisierten Juden und Christen als Ausbeutungsopfer für die Umma (Überlegenheits-Attitüde) der Moslems.

Dshizya/Jizya/Joya: Kopfsteuer (Schutzgeld!), bedeutende Einnahmequelle in rein islamischen Staaten, zahlbar von allen „Ungläubigen“ als tributpflichtige „Schutzbefohlene“ (Dihimmi) der Muslime.

Muslimbrüder: Politische Bewegung gegen alles Westliche (Muslimbruderzeichen: 4 Finger, Daumen in die Handmitte gedrückt); zählen nach wie vor zu den wichtigsten militant-islamischen Gruppen.

(wird fortgesetzt)