CoViD-19

CoViD-19-Impfplan und Impf-Verordnung

Wenn nach dem Verordnungswillen der Regierungsparteien von CDU/CSU und SPD zunächst die Älteren ab 80 Jahren aufwärts und insbesondere die Alten- und Pflegeheimbewohner geimpft werden sollen, läßt diese Reihenfolge auch eine andere als die regierungsamtlich verlautbarte Bewertung und Vermutung zu.

Mit der bevorzugten Impfung dieses (älteren) Personenkreises wird bei möglichen Impfkomplikationen mit letaler Wirkung wohl durchaus dann auf eine altersbedingte „normale Sterblichkeit“ verwiesen werden (können).

Ein denkbarer Nebeneffekt wäre auf diese Weise dann auch die von Bill Gates angesagte und eingefordert-angestrebte weltweite Bevölkerungsobergrenze von rund 7 Milliarden auf 5 Milliarden Erdenbewohner und – in Gedanken fortgesetzt für die Bundesrepublik Deutschland – die erhebliche Entlastung der Renten- und Sozialkassen von dieser Altersgruppe.

In diese Richtung hinein dürfte dann eine „Verschwörungs-Theorie“ auch als Praxis angedacht werden (können).

Hans Steding

Abschiebung von Gefährdern

Wie man der Presse entnehmen kann, will sich Schleswig-Holstein bei der nächsten Innenministerkonferenz zur Entscheidung über den befristeten Abschiebestopp der Stimme enthalten.
„Der aktuelle Lagebericht des Auswärtigen Amtes läßt keine signifikante Verbesserung der Rückkehrsituation in Syrien erkennen“, erklärte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) am Mittwoch.

Bundesinnenminister Horst Seehofer, der seinem Amt nun überhaupt nicht gerecht wird, hat angekündigt, Abschiebungen bei sogenannten Gefährdern und Straftätern in jedem Einzelfall zu prüfen. Die Innenminister der SPD lehnen solch Vorhaben kategorisch ab. Eine Abschiebung von sogenannten Gefährdern nach Syrien ist laut einem Rechtsgutachten weiterhin praktisch unmöglich. „Besonders schwierig wären Rückführungen islamistischer Gefährder, denen besonders häufig Folter oder unmenschliche Behandlung drohen“, heißt es in dem Gutachten des Völkerrechtlers Daniel Thym, daß der nordrhein-westfälische Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) angefordert hatte.

Also bei der Aussage kommen einem ja fast die Tränen vor Lachen. Wer denkt denn bitte mal an das eigene Volk und schützt dies vor diesen Terroristen.

Gefährder und straffällig gewordene Asylsuchende sind ohnehin konsequent und ohne Wenn und Aber abzuschieben. Es gibt in Syrien faktisch kaum noch Krieg. Somit ist eine Diskussion über einen Abschiebestopp völlig unnötig. In Schleswig-Holstein leben bereits 50.000 abschiebepflichtige Ausländer.

Jetzt heißt es: Nicht reden, sondern Motoren warm laufenlassen.

GUTE HEIMREISE!

Ralf Schmalle

Truppenabzug

Trumps Teil-Truppenabzug

„In (infantiler?) historischer Unkenntnis begrüßt  Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) natürlich die Entscheidung des US-Kongresses, Trumps Teil-Truppenabzug durch Prüfung (fragwürdiger) US-nationaler Inte-ressen in Deutschland zu blockieren.

Nach Aussage des ehemaligem US-Präsidenten Obama am 05. Juni 2009 in Ramstein/Pfalz bleibt Deutschland ein (US-)besetztes Land (nach meinen Literaturquellen „bis zum Jahre 2099“!) – getreu der US-Direktive JCS 1067 vom April 1945, Ziffer I., 4. b), Satz 1: „Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feindstaat. ..“.

Das Besatzer – „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ lässt mit Artikel 139 ausdrücklich grüßen.“

Hans Steding