….und ewig singen die Windmühlen (die Wahrheit über die Windkraft)

1. Die Windkraft kann den Energiebedarf (Strom, Verkehr, Industrie und Heizbedarf) in Deutschland nur zu 3% abdecken. Der Energiebedarf wird häufig mit dem Strombedarf verwechselt. Die erneuerbaren Energien liefern für den Gesamtenergiebedarf nur 16%. Betrachtet man nur den Strombedarf, dann liefert die Windkraft davon lediglich 24%, Photovoltaik 11%, Geothermie 6% , Wasserkraft 4% und Biomasse 55%.

2. Bei den Angaben der Windenergieerzeugung wird häufig die installierte Leistung mit der tatsächlich abgegebenen Leistung verwechselt. Die vom Wind erzeugte Leistung ergibt sich aus der dritten Potenz der Umdrehungszahl der Rotoren. Die Windkraftanlagen sind üblicherweise auf eine Windgeschwindigkeit von 12 Meter pro Sekunde ausgelegt (die Zweige der Bäume bewegen sich heftig und die Drähte der Strommasten singen). Sinkt die Windgeschwindigkeit auf 6 Meter pro Sekunde (Die Zweige der Bäume wiegen sich im Wind) dann sinkt die Leistung der Windkraftanlage auf 1/8 der Nennleistung und sinkt die Windgeschwindigkeit auf 3 Meter pro Sekunde (Es weht ein schwaches Lüftchen) dann sinkt die Leistung der Anlage auf 1/64 der installierten Leistung, also praktisch auf 0. Eine Windgeschwindigkeit von 12 Meter pro Sekunde ist daher eher selten. Daher müssen, zur Gewährleistung der Netzwerkstabilität, Kohle- Öl- Gas- und Atomkraftwerke ständig für die Grundlast sorgen. Windkraftwerke liefern nur auf unzuverlässiger Weise Flatterstrom.

3. Das Argument, wenn der Wind hier schwach ist, dann ist er woanders eben stärker, zieht auch nicht, weil die Windstärke meistens von den Großwetterlagen abhängt und wenn hier Flaute ist, dann ist praktisch überall Flaute. Das gilt nicht nur für Deutschland sondern auch europaweit.

4. Die Windkraftanlagen liefern meisten, wegen zu schwachem Wind zu wenig Strom für den Bedarf, gelegentlich aber auch zu viel. Diese Überleistung muß dann ans Ausland verschenkt bzw. sogar zusätzlich bezahlt werden (natürlich vom Stromverbraucher).

5. Das Argument, das die üblicherweise zu geringe Stromerzeugung durch noch mehr Windmühlen kompensiert werden könne, trifft nicht zu, da der Stromüberleistungs-überhang dadurch noch größer würde. Man kann dann nur entsprechend Windmühlen abschalten. Die für die Grundlast erforderliche Kraftwerke (Kohle, Öl, Gas und Atomkraft) würden dennoch, auch wegen des Flatterstroms, benötigt.

 6. Auch das Argument, man sollte dann eben diese Überleistungen speichern ((z.B. im Stromnetz, nach Annalena Bearbock)), funktioniert ebenfalls wegen der Größenordnung nicht. Entsprechende Batteriespeicher gibt es nicht und wird es nicht geben. Andere Speicher, wie z.B. Power to Gas würden die Stromkosten auf über 2 € pro KWh steigen lassen. Wasserspeicher in der erforderlichen Größenordnung lassen sich auf Grund der ungeeigneten Topographie in Deutschland nicht darstellen. Man müßte einen künstlichen See von der Größenordnung des Bodensees schaffen oder den Pegel der Ostsee um 3 Meter anheben.

Windkraft und noch weniger Solarkraft sind keine Lösung der Energieversorgung, sie sind nur ein teures und umweltunfreundliches Spielzeug grüner Ideologen.

(Gerd-Uwe Dahlmann)

Anmerkung: Die Zahlenwerte stammen überwiegend aus den Veröffentlichungen : Die Heidelberger Stellungnahme – Physiker sezieren die Energiewende – Energie, Fakten, Missverständnisse, Lösungen. – Prof. Dr. Dr. hc. Dirk Dubbers, Prof. Dr. Johanna Stachel, Prof. Dr. Ulrich Unrer vom Physikalischen Inst. Heidelberg und der AG – Energiebilanzen.

Energie

Beitrag 1:

Strom wird teurer!                                                                              (H.St.)

Wer erinnert sich noch an die die rot-grüne Ära Schröder/Fischer mit dem damaligen Umweltminister Trittin (oder besser ‚tritt ihn‘?), einem grünen Fundamentalisten und Altkommunisten?

Trittin war es, der das ‚Erneuerbare-Energie-Gesetz‘ (EEG) initiierte und auf den Weg gab und hinsichtlich der EEG-Umlage auf den Strompreis meinte, die sogenannte Energiewende koste eine Familie nicht mehr als eine Kugel Eis.

Und was ist heute?

Inzwischen haben viele Familien in diesem Zusammenhang das Gefühl, zwangsweise schon eine halbe Eisdiele kaufen zu müssen.

Ist Trittin auch einer der vielen politischen Lügner und Betrüger am Volk?

 

Beitrag 2:

Bundesverfassungsgericht:                                                             (H.St.)

Energiekonzerne haben Anspruch auf Entschädigung für Atomausstieg

Schon wieder dürfen Steuerzahler in Deutschland für eine Ad-hoc-Entscheidung von Kanzlerin Merkel haften und zukünftig zahlen mit ungewissem Ausgang zur tatsachlichen Höhe dieser ungewissen Ausgabenlast.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (oder besser: das Grundgesetz-Gericht ?) hat bei seiner Entscheidung zum Anspruch auf Entschädigung  für den  Atomausstieg versäumt zu rügen oder zu entscheiden, daß Merkel ihren Amtseid ‚Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, …, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen … werde. …‘ erneut aus parteitaktischen Gründen (Thema besetzen!) gebrochen hat und so eigentlich persönlich haftbar (Amtshaftung!) ist.

Aber vielleicht kommt diese Erkenntnis dem BVerfG bei einer späteren Entscheidung oder nach einem bundesanwaltlichen Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Merkel.