Halle – Reflexion

Und dann pilgerten sie alle wieder, die Betroffenheits-Vertreter aus Politik, Kirchen und Gesellschaft mit üblichem Gefolge,  diesmal zur Stätte des Unheils nach Halle/ S.-A.,   um kollektiv Scham und Schande erneut Ausdruck zu verleihen und den bekannten Schuldkult zu pflegen.

Aber wo waren diese  Betroffenheits-Vertreter, als „Merkel-Gäste“ in Köln, Freiburg, Bonn, Kandel oder beim Berliner Weihnachtsmarkt Unheil anrichteten?

Bei den dortigen Solidaritätskundgebungen, natürlich von  -politisch korrekt ausgedrückt und medial wiedergegeben- Rechtsgerichteten initiiert und ausgeführt, ließ sich nach meiner Erinnerung keiner der Betroffenheits-Vertreter zeitnah blicken.

Hans Steding

Es ist vielleicht eine Woche her, als ein bewaffneter „Islamist“ versuchte gewaltsam in eine Berliner Synagoge ein zu dringen um dort Menschen anzugreifen. Zum Glück konnte die Polizei ihn überwältigen und schlimmes verhindern.                                                                                                                                 Es gab jedoch keine Aufregung, im Gegenteil, der Täter ist wieder auf freiem Fuß.                                                                                                                                               Mit welcher Elle wird in diesem Land Recht gemessen und gesprochen. (Anmerkung der Red.)

Ist der Islam verfassungsfeindlich?

Vorbemerkung: Der nachfolgende Beitrag fußt auf meiner Abhandlung mit gleicher Überschrift für die Deutschland-Post vom Oktober 2008 und meiner Leseranmerkung zu einem Bericht der Celleschen Zeitung vom 06.01.2011 „Christentum ist die am stärksten verfolgte Religion“, veröffentlicht am 11.01.2011 in der CZ und der neuerlichen Überarbeitung und Ergänzung vom Dezember 2018.

Allerorten huldig(t)en bundesdeutsche Politiker wortstark den Bauten von Moscheen als Integrationsbeitrag.

Die Mahner und Verweiser auf Ungleichbehandlung des Christen- und Judentums in islamisch dominierten Regionen dieser Erde wurden bzw. werden abgekanzelt.

Die Anhänger des Islam („Islam“ bedeutet „Unterwerfung“) in Deutschland beziehen sich auf das Grundgesetz (GG), Artikel 4, Absatz 1 und 2 und genießen das Grundrecht der Religionsfreiheit.

Aber dürfen Islamisten sich auf Artikel 4, Absatz 1 und 2 des GG berufen, wenn der Koran, das Glaubensbuch oder die >Stiftungsurkunde< des Islam, und Inhalte daraus gegen deutsche Strafrechtsvorschriften verstoßen?

Die Grundlage der nachfolgenden Ausführungen und Betrachtungen ist:

„EL KORAN das heißt Die Lesung

Die Offenbarungen des Mohammed ibn Abdallah des Propheten Gottes.

Zu Schrift gebracht durch Abdelkaaba Abdallah Abu-Bekr, übertragen durch Lazarus Goldschmidt …“  (, den wohl besten und versiertesten Arabien-, Islam- und Korankenner seiner Zeit; Anmerkung des Verfassers!) „… im Jahre der Flucht 1334 (*) oder 1916 (*) der Fleischwerdung.

(*) 622 nach Christus wanderte Mohammed von Mekka nach Medina aus und es begann damit die islamische Zeitrechnung (Anmerkung des Verfassers!).

Der Islam ist objektiv die dritte monotheistische Weltreligion dieser Erde und zählt – neben dem Christen- und Judentum – zu den „Buch-Religionen“. Das Buch ‚Koran‘ unterteilt die Suren und Verse – der Überlieferung nach – in die mekkanische (meist poetische) und medinische (meist gesetzgeberische) Zeit, also Hinweis auf die Orte, an denen Mohammed die Suren geoffenbart  wurden.

Jarras/Pieroth führen in ihrem Kommentar zum Artikel 4 GG aus: „Die Freiheit des Glaubens schützt die religiöse Überzeugung. …Glaubensfreiheit ist daher Religions- und Weltanschauungsfreiheit. … Religion und Weltanschauung sind dementsprechend gleichwertig und bedürfen keiner Abgrenzung. … Beiden liegt eine Gesamtsicht der Welt zugrunde, … beiden geht es um die Stellung des Menschen in der Welt und seine Beziehung zu höheren Mächten oder tieferen Seinsschichten. …Schließlich liegt sowohl der Religion wie der Weltanschauung eine Gewissensentscheidung zugrunde …; die individuelle Glaubensfreiheit ist ein Unterfall der Gewissensfreiheit. … Keine Rolle spielt es ,ob sich der Glaube auf dem Boden gewisser sittlicher Grundanschauungen entwickelt hat oder dem christlichen Glauben entspricht. …“

Gläubige sind nach dem Koran grundsätzlich alle Islamisten, während als „Ungläubige“ alle anderen (Juden, Christen und Sektierer) angesehen und dementsprechend bezeichnet werden.

(Aber auch das Judentum bezeichnet übrigens alle „Nichtjuden“ als „Gojim“, frei übersetzt: „Ungläubige!“; Anmerkung des Verfassers!)

Den religiösen ‚Alleinvertretungsanspruch‘ leiten die Islamisten u.a. aus dem Koran, Sure 3 (Sura von der Familie Amrams, medinisch) Vers 17 (Seite 41) ab: „Wahrlich, die Religion vor Gott ist der  Islams.“

Mohammed hat seinen Anhängern fünf Hauptpflichten auferlegt; zwei davon lauten: „Kämpfe immer für deinen Glauben“ und „Zahle deine Almosensteuer“. Die Almosensteuer wird allerdings auch ‚für den Weg Gottes‘, das heißt für den „Heiligen Krieg (arabisch: dschihad) gegen die Ungläubigen“ als nicht nur ideologische Grundlage der (gewaltsamen) Expansion des Islam verwendet.

Liest man die und folgt der Sure 2 (Sura von der Kuh, medinisch) Vers 186 und 187 (Seite 25), ist die Bekehrung zum Islam oberstes Gebot und mit allen Mitteln ein zu verfolgendes Ziel Widersachern gegenüber. Widerstand (Bekämpfung) gegen die islamische Bekehrung wird mit der Tötung Betroffener koranimmanent legalisiert (187 „ … Bekämpfen sie Euch, so tötet sie, dies ist der Entgelt der Ungläubigen“) und weiter lautet die islamische Heilsbotschaft der Bekehrung in Sure 4 (Sura von den Weibern, medinisch) Vers 91 (Seite 69) „wenden sie sich aber ab (vom Islam!; Anmerkung des Verfassers), so ergreifet sie und tötet sie, wo ihr sie auch findet.“ Oder auch die Sure 9 (Sura von der Buße, medinisch) Vers 5 (Seite 139), „Sind die heiligen Monate vorüber, dann tötet die Götzendiener, wo ihr sie auch findet, fanget sie ein, belagert sie und stellet ihnen nach aus jedem Hinterhalt.“  Deshalb wird der Islam auch nicht umsonst als „Schwertreligion“ bezeichnet.

Alleine diese Ausführungen – und es finden sich noch zahlreiche andere (menschenfeindliche und menschenverachtende) Verse im Koran, die nicht nur zur Tötung von Ungläubigen sondern auch zur Verstümmelung von ‚Missetätern‘ aufrufen , Sure 5 (Sura vom Tisch, medinisch) Vers 42 (Seite 85), „Dem Dieb oder der Diebin, schlaget ihnen die Hände ab, als Vergeltung für das, was sie begangen; eine abschreckende Strafe von Gott aus. Und Gott ist allmächtig und allweise.“  – lassen erkennen, daß der Islam auf der Grundlage des Korans und unter Berücksichtigung des deutschen Strafrechtes – Aufruf zum Mord und Tatvollendung – auch nicht unter den Schutz des Artikel 4, Absatz 1 und 2  GG fallen kann und darf. Auf weitere Suren und Verse sei hier nur beispielhaft verwiesen: Sure 8, Vers 12 (Seite 132); Sure 9, Vers 3 (Seite 138); Sure 17, Vers 35  (‚Blutrache‘; Anmerkung des Verfassers!) (Seite 210) und viele andere mehr.                                                                                                                   Der Islam ist folglich nicht nur eine bloße Religion, sondern auch eine gewaltverursachende Ideologie.

Das sollte unseren demokratisch legitimierten „Volks(-ver-)tretern“ ständig bewußt sein.

Insofern zeugt es doch nur von wenig Sachkenntnis und vom Unverstand einiger hochkarätiger bundesdeutscher Politiker mit ihrer Aussage „Der Islam gehört zu Deutschland“.

Hans Steding

Literaturhinweise:

Koran: Unveränderter Nachdruck der Ausgabe vom Verlag Julius Kittls Nachfolger, genehmigte Lizenzausgabe für Verlagsgruppe Weltbild GmbH, Steinerne Furt, 86167 Augsburg, ISBN 3-8289-4899-5

Ein Muslim als CDU-Kanzler?

„ Kanzleramt: Ein Muslim als CDU-Kanzler?

CDU-Unionsfraktionschef Ralf Brinkhaus kann sich das vorstellen. Entsprechend äußerte er sich in einem Interview mit der evangelischen Nachrichtenagentur ‚Idea‘.

Ralf Brinkhaus(CDU) stimmt das Volk („Die hier schon länger leben!“; Zitat Merkel)  auf die Kanzlerschaft eines Muslim ein.

Dank „Umvolkung“ und „Islamisierung“ Deutschlands durch die  ‚CDU-„Wir-schaffen-das!“-Kanzlerin‘ des Jahres 2015 (seit 2005 ‚Bilderbergerin‘!) ist das bald Realität.

Der Untergang des seit Jahrhunderten christlich-jüdisch geprägten Abendlandes hat durch die politisch geförderte (gewollte?) Islamisierung  („Islam“ bedeutet „Unterwerfung“)  unaufhaltsam begonnen und ist damit besiegelt.

Goethes „Zauberlehrling“ und Michel Houellebecq „Wenn ein Islamist Frankreich regiert“ lassen grüßen.

„Allah hu Akbar!“

H. St.

Die islamistische Eroberung der Welt

Kategorie: Islam, Welteroberung                        (von Hans Steding)

Fahrplan zur „Macht“ -„Kriegsplan“ saudischer Religionsgelehrter (Bezugsquelle: Verlag Arbeit und Wirtschaft, Stemmerstr. 91, 78266 Büsingen).

In der Ausgabe vom 02.08.2016, Nr. 4194 der „Vertraulichen Nachrichten“, stieß ich auf den Beitrag Ziffer 3, ‚Fahrplan zur „Macht“ ‛. Dr. Peter Hammord, ein zum Christentum konvertierter Theologe, beschrieb vor ein paar Jahren in seinem Buch „Slavery, Terrorism and Islam“ einen von den obersten Islam-Gelehrten Saudi-Arabiens erdachten 8-Punkte-„Kriegsplan“ zur religiösen Eroberung der Erde, projektiert jeweils auf den Anteil der muslimischen Bevölkerung im jeweiligen Land. Deutschland gehört augenblicklich zur Stufe 2, wobei einige Anzeichen der Stufe 3 in einigen bundesdeutschen Ländern bereits erkennbar und durchgesetzt sind,

Bestätigt, zur Stufe 2 zu gehören, erfuhr ich durch einen Bericht in der ‚Hannoversche Allgemeine Zeitung‘ (HAZ) vom 06.08.2016, Seite 18, mit der Schlagzeile: „Schickte Lister Gemeinde die missionierenden Muslime?“

Aus gegebener Veranlassung daher nachfolgend (Zustimmung des Verlages Arbeit und Wirtschaft am 17.08.2016 telefonisch eingeholt), eine kurze Wiedergabe der Stufen 1 bis 8 zur religiösen Eroberung der Erde:

„Stufe 1 (bis 3 %): So lange der Anteil der muslimischen Bevölkerung so gering ist, bleibt diese angewiesen, sich still, leise und friedvoll zu verhalten um jeden Anschein einer möglichen Bedrohung für die restliche Bevölkerung zu vermeiden.

Stufe 2 (3 % bis 8 %): Eine konsequente Missionarisierung beginnt, zunächst fokussiert auf verunsicherte Jugendliche „auf der Straße“ oder auch in Heimen und Haftanstalten.

Stufe 3 (8 % bis 15 %): Der „Druck“ wird verstärkt, z.B. mit immer aggressiveren Forderungen nach „Halal-gerechten“ Lebensmitteln, die nicht mehr durch den auch nur denkbaren Kontakt mit „unreiner“ Ware „verseucht“ werden dürfen.

In Stufe 4 (15 % bis 25 %) soll nach dem niemals niedergeschriebenen Plan der saudischen Mullahs die islamische Minderheit mit einer zunehmenden Gesetzlosigkeit und wohl auch Terrorakten gegen die angebliche „Unterdrückung“ durch die jeweiligen Regierungen aufbegehren. Hinzu kommt ein konsequenter „Kampf“ gegen jede nur so geringfügige Verunglimpfung des islamischen Glaubens.

Ist Stufe 5 erreicht (25 % bis 40 %)‚ sei mit steigenden Unruhen, der Formation von Jihad-Einheiten sowie einzelnen „Strafaktionen“ gegen Ungläubige (z.B. Enthauptungen) zu rechnen. Auch Anschläge gegen christliche Kirchen oder jüdische Synagogen dürften dazu gehören.

Stufe 6 (40 % bis 60 %) sei durch flächendeckende Massaker und andere, nicht abreißende kriegerische Auseinandersetzungen gekennzeichnet.

Bei Stufe 7 (60 % bis 80 %) ist erstmals mit der öffentlichen Verfolgung – und gegebenenfalls auch Hinrichtung – Ungläubiger zu rechnen und selbst Moslems, die nach Auffassung der dann herrschenden Mullahs nicht „kooperativ“ genug sind, müssen mit Repressionen rechnen. Die Scharia wird zunehmend durchgesetzt und dabei nach Bedarf auch als Waffe mißbraucht. Außerdem müssen die „Ungläubigen“ laut Hammond spätestens dann mit einer zusätzlichen Besteuerung, der „Joya“, rechnen.

In der Endstufe 8 (80 % bis zu 100 %) werden Glaubensgegner laut Hammond zunehmend eingeschüchtert und mit einem blutigen Jihad-Krieg überzogen, der bis zu einem versteckten Völkermord reichen könnte. … Obwohl nach der Lehre dieser Mullahs bei 100 % das „Dar-es-Salaam“, das „Islamische Haus des Friedens“ erreicht wäre, bliebe es kriegerisch. Der bisherige und vereinende Kampf gegen Ungläubige dürfte laut Hammond dann durch einen islamischen Bruderkrieg zwischen den einzelnen Glaubensrichtungen (die sich zum Teil spinnefeind sind) ersetzt werden. Außerdem dürfte es zu Auseinandersetzungen zwischen radikalen Moslems und der dann gewiß noch immer weit überwiegenden gemäßigten Mehrheit kommen, die – sollte Hammond Recht behalten – schon in den vorhergehenden Stufen mit unterdrückt wurde.“

Bemerkenswert auch die zwischenzeitlich vom Verfassungsschutz-Präsidenten Hans-Georg Maaßen getroffene Äußerung „lslamisten werben um Flüchtlinge ‚ (Cellesche Zeitung vom 15.08.2016, Seite 3), die den einzelnen Stufen vom „Kriegsplan“ zur religiösen Eroberung der Erde zugeordnet werden können.