Aktualisierter Beitrag „Das ‚Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“

Hans Steding  (Dipl.-Komm.)

Aktualisierter Beitrag:  Das ‚Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland‘

– Informationen rund um das Grundgesetz (GG) –

(Stand:September 2023)

A. Vorbemerkungen

Als ausgebildeter Verwaltungsangestellter sowie späterer Diplom-Verwaltungswirt und nach einem 7-semestrigen Studium der Kommunal- und Verwaltungswissenschaften an einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie mit dem Abschluss ‚Kommunal-Diplom‘ bekam ich im Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter anderem den Werdegang zum und die Bedeutung vom „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, veröffentlicht am 23. Mai 1949 [1], vermittelt.                                                                                                                              Der herrschenden und vermittelnden Lehre der Verwaltungsdozenten und Profes-soren konnten wir Lernenden und Studierenden thematisch nur entwicklungs- und berufsorientiert „staatstragend“ lauschen und das Vermittelte aufnehmen.          Tiefer eingestiegen in die Materie ‚Grundgesetz‘ bin ich erst wieder, nachdem ich ein Buch von Urs Bernetti mit dem Titel „Das Deutsche Grundgesetz – Eine Wertung aus Schweizer Sicht“ in die Hand bekam [2]. Bernettis Buch hat mich veranlasst, die Thematik des Entstehens und der Fortentwicklung des Grundgesetzes erneut aufzugreifen und meine Erkenntnisse des historischen, rechtlichen und juristischen Umfeldes dazu schriftlich festzuhalten und zugänglich zu machen.                             Auf das anhängende Literatur- und Quellenverzeichnis […] darf der nachfolgenden Ausführungen wegen verwiesen werden.

Lesen Sie die komplette Abhandlung unter: Das ‚Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland‘

Meinungsfreiheit

In der von der UNO-Generalversammlung am 10.12.1948 verabschiedeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Broschüre steht in meinem Bücherregal!) heißt es im Artikel 19: “Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung ; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Interessant ist daher, neben der AfD im Verfassungsschutzbericht ein neues Verdachtsobjekt ausgemacht zu haben, die sogenannte „demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“ (Welch ein sprachlicher Gummiparagraf-Behördendeutsch-Monsterbegriff!)

Dazu werden demnach etwa Corona-Leugner sowie Verschwörungstheoretiker gezählt und (seit Mai 2021) beobachtet.

Eine pluralistische Gesellschaft sollte Gedankenvielfalt unreglementiert ausleben und austauschen können; nur so verträgt sie auch eine pluralistische Denk- und Sichtweise (Meinungsvielfalt) im Sinne vom o.a. Artikel 19. Auch Artikel 5 des Grundgesetzes sieht das ähnlich, sofern ich diesen richtig gelesen und verstanden habe.

Oder versucht Niedersachsen hier (probeweise?) einen neuen Weg zu gehen, der durchaus dann als (staatliche) Meinungsdiktatur und Überwachungsdiktatur enden oder bezeichnet werden kann?

Mit freundlichem Gruß verbleibt Hans Steding