‚Islam‘ und ‚Koran‘ (Teil 5) Resümee:

(von Hans Steding)

In seinem Buch „Gott zwischen Götzen und Genossen“ (5. Auflage, 1962) schreibt Pater Johannes Leppich (1915 – 1992), auch als das „Maschinengewehr Gottes“ wegen seiner schnellen, punktgenauen und scharfen Sprechweise und Aussagen bezeichnet(!), zum Thema: “Läßt sich Mohammed reformieren?“ seine Einschätzung zum Islam und Mohammeds Lehren. Mohammed hat seinen Anhängern fünf Hauptpflichten auferlegt; zwei davon lauten: „Kämpfe immer für deinen Glauben“ und „Zahle deine Almosensteuer“. Die Almosensteuer wird allerdings auch „für den Weg Gottes“, das heißt für den „Heiligen Krieg (arabisch: dschihad) gegen die Ungläubigen“ als nicht nur ideologische Grundlage der (gewaltsamen) Expansion des Islam verwendet.

Pater Leppich fährt fort … „daß die mohammedanische Welt ohne Glauben nichts ist. Glaube und Politik sind im Islam siamesische Zwillinge. Schon Mohammed war geistiger und politischer Führer seines Volkes.“ … „Einen einzigen Pfeiler aus dem Bau des Islam herausbrechen bedeutet aber, den selbst erschüttern. … Der Islam ist der Marschkompaß für den Mohammedaner durch sein ganzes praktisches Leben. Stimmt die Kompaßnadel nicht mehr, weil sie durch die eherne Technik abgelenkt wird, dann kann alles schiefgehen. … Der Islam läßt sich mit dem modernen Leben nicht vereinbaren. Nicht mit der Technik und nicht mit der modernen Welt.

 (Pater Leppich – ich hörte ihm 1962 als Jugendlicher zu(!) – bewertete den Zustand 1962; heute würde er die Auswirkungen des modernen Lebens, der nutzbaren Technik und der modernen Welt auf und für die Islamisten mit Sicherheit anders – also noch gefährlicher und noch radikaler geworden – einstufen; Anmerkung des Verfassers!)

 … In dem Grade, wie Mohammedaner die religiöse Brüchigkeit spüren, kompensieren sie mit einem politischen Islam. Er teilt die Welt in zwei Teile, in die Länder des Islams, wo die „Gläubigen“ wohnen, und in die Länder der „Ungläubigen“, in die man den „Heiligen Krieg“ hineintragen muß. … Dieser Islam ist auf dem Vormarsch, stärker denn je. Er missioniert mit Wucht und Wut, …. Und das, obwohl in dem religiösen und geistigen Zentrum des Islams Ratlosigkeit und Zynismus zunehmen.“

In diesem Zusammenhang darf auf den „Fahrplan zur Macht“ auf Peter Hammond und sein Buch „Slavery, Terrorism and Islam“ verwiesen werden, einen von den obersten Islam-Gelehrten Saudi-Arabiens erdachten „Kriegsplan“ „zur religiösen Eroberung der Erde“. So erfolgt Religionsverbreitung durch Kriege, Folter, Terror, Willkür, sexuelle Gewalt, Unterdrückung und Entmenschlichung im Namen Allahs.

Allein diese Ausführungen und die zahlreichen, teilweise dargelegten menschenfeindlichen und menschenverachtenden Suren und Verse lassen erkennen, daß der Islam im Prinzip eine religiös verbrämte Staats- und Gesellschaftsordnung auf der Grundlage des Koran ist und unter Berücksichtigung des deutschen Strafrechts – Aufruf zum Mord und zur Tatvollendung – auch nicht unter den Schutz des Artikels 4, Absatz 1 und 2 und Artikel 7 GG fallen kann und darf.

Allein von diesem Machtanspruch her, die einzige „Religion der Wahrheit“ zu sein, die über alle anderen Weltanschauungen und Gesellschaftssyteme obsiegen soll, muß der Islam in einer demokratischen Gesellschaftsordnung, die das Recht auf Leben, Gleichheit aller Menschen und die Freiheit des Individuums garantiert, geächtet werden.

Heiner Kappel formulierte in seiner Bucheinleitung „Wer ist dein Gott? Krieg der Religionen?“ dazu entsprechend: „Eine klare, ehrliche und weitsichtige Stellungnahme erfordert freilich persönlichen Mut, der seit Langem in der Bundesrepublik Deutschland zur Mangelware geworden ist.“

Und Gregor Grimm vermerkt in seiner jüngst erschienenen Schrift „Allah Gott – Jesus Einerlei?“: „Aber Verantwortliche in Politik und Medien in Deutschland ignorieren diese Zustände bewusst, weil strategische und wirtschaftliche Interessen Vorrang haben vor der Wahrheit und dem Menschenrecht der freien Meinungsäußerung sowie der freien Religionsausübung – wozu eben auch Kritik gehört.“

Der Islam entpuppt sich als Politreligion mit Doppelgesicht, eine religiös überhöhte, vormoderne Vorschriftenlehre, die sämtliche gesellschaftlichen Bereiche zu regulieren beansprucht und die der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) entgegensteht.

57 islamische Staaten praktizieren die Scharia und werden darin oft genug von westlichen demokratischen Regierungen materiell stark unterstützt. Die Bundesrepublik ist hier ein Vorreiter. …Und mitverantwortlich für eine langsame und stetige „Gewaltlose Landnahme durch Masseneinwanderung nach Deutschland und Europa, sowie Zeugung möglichst vieler Nachkommen, um politische Mehrheiten zu erlangen. Verdrängen von deutschen und europäischen Sitten, Gebräuchen und Feiertagen und letztlich Austausch der gewachsenen abendländischen Gesetze gegen die Scharia.“ (Zitat nach „Deutschland-Post“ Nr. 2, Februar 2015)

Das sollte unseren politisch Verantwortlichen, demokratisch legitimierten „Volks(ver)tretern“ als Realitätsleugner und Realitätsverweigerer ständig bewußt sein, weil sie sonst das Grundgesetz mißachten und das Bundesverfassungsgericht zum Eingreifen verpflichtet wäre.

Insofern zeugt es doch nur von wenig Sachkenntnis und vom Unverstand einiger hochkarätiger bundesdeutscher Politiker mit ihrer Aussage „Der Islam gehört zu Deutschland!“. Oder wie es Bundespräsident Walter Steinmeier laut Nachrichtensender N-tv über Info-Laufband am 16.09.2023 („freudig erregt?!“; Anmerkung des Verfassers) verkündete: „Der Islam hat Wurzeln geschlagen in Deutschland!“

Und eben wegen dieser gravierenden politischen Fehleinschätzung wird sich die Bundesrepublik Deutschland durch den politisch gewollten und geförderten, teils unkontrollierten und ungebremsten Zuzug von Moslems aus orientalischen und afrikanischen Ländern (ohne konsequente Rückkehr-Verpflichtung und Rückführung dieses Personenkreises in ihr angestammtes, ursprüngliches Umfeld) unvermeidlich in einen Gottesstaat verändern, sobald der Islam mehrheitsfähig ist.

Der Generalsekretär des „Islamischen Konzils“ Ibrahim El-Zayat schreibt in der Zeitschrift „INT“ (Kurier der CM 3/06): „Durch die Gnade Allahs leben wir in einem der reichsten Länder der Erde, in Deutschland. Dieses Land ist unser Land und es ist unsere Pflicht, es positiv zu verändern. Mit Hilfe Allahs werden wir es zu unserem Paradies auf Erden machen, um es der islamischen Gemeinschaft und der Menschheit insgesamt zur Verfügung zu stellen.“ (Zitat nach „Deutschland-Post“ Nr. 2, Februar 2015)

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, Ihnen das Thema „Islam und Koran“ nähergebracht und neugierig gemacht zu haben auf weiterführende und vertiefende Literatur.

Mögen auch Sie in der gesellschaftlichen Frage „Gehört der Islam zu Deutschland?“ Meinungsmultiplikator in unserem deutschen (autochthonen) Sinne sein!

Literatur- und Quellenhinweise: folgt

….und ewig singen die Windmühlen (die Wahrheit über die Windkraft)

1. Die Windkraft kann den Energiebedarf (Strom, Verkehr, Industrie und Heizbedarf) in Deutschland nur zu 3% abdecken. Der Energiebedarf wird häufig mit dem Strombedarf verwechselt. Die erneuerbaren Energien liefern für den Gesamtenergiebedarf nur 16%. Betrachtet man nur den Strombedarf, dann liefert die Windkraft davon lediglich 24%, Photovoltaik 11%, Geothermie 6% , Wasserkraft 4% und Biomasse 55%.

2. Bei den Angaben der Windenergieerzeugung wird häufig die installierte Leistung mit der tatsächlich abgegebenen Leistung verwechselt. Die vom Wind erzeugte Leistung ergibt sich aus der dritten Potenz der Umdrehungszahl der Rotoren. Die Windkraftanlagen sind üblicherweise auf eine Windgeschwindigkeit von 12 Meter pro Sekunde ausgelegt (die Zweige der Bäume bewegen sich heftig und die Drähte der Strommasten singen). Sinkt die Windgeschwindigkeit auf 6 Meter pro Sekunde (Die Zweige der Bäume wiegen sich im Wind) dann sinkt die Leistung der Windkraftanlage auf 1/8 der Nennleistung und sinkt die Windgeschwindigkeit auf 3 Meter pro Sekunde (Es weht ein schwaches Lüftchen) dann sinkt die Leistung der Anlage auf 1/64 der installierten Leistung, also praktisch auf 0. Eine Windgeschwindigkeit von 12 Meter pro Sekunde ist daher eher selten. Daher müssen, zur Gewährleistung der Netzwerkstabilität, Kohle- Öl- Gas- und Atomkraftwerke ständig für die Grundlast sorgen. Windkraftwerke liefern nur auf unzuverlässiger Weise Flatterstrom.

3. Das Argument, wenn der Wind hier schwach ist, dann ist er woanders eben stärker, zieht auch nicht, weil die Windstärke meistens von den Großwetterlagen abhängt und wenn hier Flaute ist, dann ist praktisch überall Flaute. Das gilt nicht nur für Deutschland sondern auch europaweit.

4. Die Windkraftanlagen liefern meisten, wegen zu schwachem Wind zu wenig Strom für den Bedarf, gelegentlich aber auch zu viel. Diese Überleistung muß dann ans Ausland verschenkt bzw. sogar zusätzlich bezahlt werden (natürlich vom Stromverbraucher).

5. Das Argument, das die üblicherweise zu geringe Stromerzeugung durch noch mehr Windmühlen kompensiert werden könne, trifft nicht zu, da der Stromüberleistungs-überhang dadurch noch größer würde. Man kann dann nur entsprechend Windmühlen abschalten. Die für die Grundlast erforderliche Kraftwerke (Kohle, Öl, Gas und Atomkraft) würden dennoch, auch wegen des Flatterstroms, benötigt.

 6. Auch das Argument, man sollte dann eben diese Überleistungen speichern ((z.B. im Stromnetz, nach Annalena Bearbock)), funktioniert ebenfalls wegen der Größenordnung nicht. Entsprechende Batteriespeicher gibt es nicht und wird es nicht geben. Andere Speicher, wie z.B. Power to Gas würden die Stromkosten auf über 2 € pro KWh steigen lassen. Wasserspeicher in der erforderlichen Größenordnung lassen sich auf Grund der ungeeigneten Topographie in Deutschland nicht darstellen. Man müßte einen künstlichen See von der Größenordnung des Bodensees schaffen oder den Pegel der Ostsee um 3 Meter anheben.

Windkraft und noch weniger Solarkraft sind keine Lösung der Energieversorgung, sie sind nur ein teures und umweltunfreundliches Spielzeug grüner Ideologen.

(Gerd-Uwe Dahlmann)

Anmerkung: Die Zahlenwerte stammen überwiegend aus den Veröffentlichungen : Die Heidelberger Stellungnahme – Physiker sezieren die Energiewende – Energie, Fakten, Missverständnisse, Lösungen. – Prof. Dr. Dr. hc. Dirk Dubbers, Prof. Dr. Johanna Stachel, Prof. Dr. Ulrich Unrer vom Physikalischen Inst. Heidelberg und der AG – Energiebilanzen.

‚Islam‘ und ‚Koran‘

‚Islam‘ und ‚Koran‘ (Stand: Juli 2023) von Hans Steding

Teil 1

A) Vorbemerkung:

Erstmals Kontakt mit dem Islam und dem Koran bekam ich u.a. als langjähriger und nebenamtlicher Standesbeamter (1977 – 1989) Mitte 1982 bis Mitte 1989 in einer Gemeinde, in der viele Jugoslawen unterschiedlicher Glaubensrichtungen lebten.

Da der Koran Glaubens- und Rechtsbuch der Muslime ist, waren die besonderen Koran-bestimmungen bei Personenstandsangelegenheiten zu berücksichtigen, wenn Muslime mit betroffen waren. Interessant dürfte in diesem Zusammenhang sein, daß bis zum Jahre 2000 zahlreiche personenstandsrechtliche Vorgaben (z.B. Scheidungsregelungen und Wartefristen bei Wiederverheiratung) im deutschen Personenstandsrecht nahezu identisch waren wie mit den Vorgaben bzw. Erfordernissen im Koran. Zur damaligen Zeit beschränkte sich mein Interesse für den Koran und Islam allerdings nur auf die dienst-lichen Belange als Standesbeamter. Erst ab dem Jahr 2007, Anlaß war die Christen-verfolgung in orientalischen Ländern, befaßte ich mich mit dem Islam und Koran näher.

B) Zum Thema:

Allerorten huldig(t)en bundesdeutsche Politiker wortstark den Bauten von Moscheen als Integrationsbeitrag. Die Mahner und Verweiser auf Ungleichbehandlung des Christen- und Judentums in islamisch dominierten Regionen dieser Erde wurden bzw. werden abgekanzelt. Abgekanzelt, insbesondere durch realitätsferne und realitätsresistente sowie multikulti-orientierte Politiker und Zeitgenossen, entweder aus Unkenntnis oder fehlendem Sach- und Fachverstand heraus oder nur dem opportunistischen Zeitgeist folgend und verpflichtet?

Die nachfolgenden Ausführungen sind daher so abgefaßt, daß Grundlagen zum Koran und Islam vermittelt werden, die neugierig machen sollen auf aufklärende, weiter-führende und vertiefende Literatur zu diesem Thema.

1. Allgemeine Anmerkungen:

Wer sich in heutiger Zeit aufgrund der Gegebenheiten mit dem Koran und dem darauf fußenden Islam kritisch auseinandersetzt und publiziert, gerät leicht in die Gefahr einer juristischen Auseinandersetzung, die für ihn häufig negativ ausgeht.

Grundlage der Betrachtung ist zunächst einmal Artikel, 4 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (GG) mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit. Aber in diesem Zusammenhang darf auch der Artikel 5 GG mit seiner erklärten Meinungsfreiheit nicht außer Acht gelassen werden, weil er einige Fallstricke strafrechtlicher Art beinhaltet.

Hier sei insbesondere auf den Paragraphen 130 Strafgesetzbuch (StGB) („Volksver-hetzung“) verwiesen und auf das von SPD-Justizminister Heiko Maas Regelungsvollzug“ aufgelegte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG; Gesetz zur Verbesserung der Rechts-durchsetzung in sozialen Netzwerken, in Kraft ab 01.10.2017 – auch als Facebook-Gesetz oder Netzwerk“durchsuchungs“gesetz zutreffend gebrandmarkt).

Und in diesem Kontext sollte auch die „Political Correctness“ (PC), ein gerne gebrauchtes Instrument u.a. zur Unterbindung/Verschweigung von Hintergrundinformationen und Tatsachen oder Vermeidung/Verbannung traditioneller Begriffe, nicht unerwähnt bleiben.

Ab Mitte des Jahres 2020 aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) importiert und übernommen, greift eine neue Art der „Political Correctness“ als freiheitsfeindliche Zensur die Meinungsfreiheit an: Die „Cancel-Culture“ (Kultur der Löschung; systematischer Boykott von Personen oder Organisationen!), die „Bekämpfung Falschmeinender“. Es gibt weltweit -Stichwort Cancel-Culture- zunehmend mächtiger werdende Versuche, kritische Stimmen mundtot zu machen durch Einschüchterung, Diskriminierung, Diffamierung, Ausladung und sozialer Ächtung. Sie begegnen einer Aussage nicht mit einem Gegenargument, sondern versuchen, ihren Gehalt durch Zensur oder Auftrittsverbote aus der Öffentlichkeit zu verbannen und organisieren Formen kollektiver Schuldzuschreibungen oder öffentlichen Boykott. Erwähnenswert ist im letzteren Zusammenhang auch der „Wokismus“ der „Wokisten“.

Insofern ist mit diesem Beitrag eine Gratwanderung auf verfassungsrechtlicher und strafrechtlicher Ebene bei Wertungen verbunden.

wird fortgesetzt

Nordstream 2

Nordstream 2, der Russland/Ukraine-Konflikt und die US-Machtspiele

US-Präsident Biden stellte nach dem Gespräch mit dem eigens dieserhalb nach Washington zum Antrittsbesuch angereisten blassen deutschen Bundeskanzler Scholz in der gemeinsamen Pressekonferenz klar, daß die USA in der Lage sind, das „Aus“ für die Gaspipeline Nordstream 2 durchzusetzen, wenn Russland erneut die Grenze der Ukraine verletzt.

Und wieder wird verklausuliert bestätigt, daß das „Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ (Artikel 133 Grundgesetz (GG)) BRD kein souveräner Staat ist.

Immer noch hängt die Freiheit  (Teil-Souveränität, weil und als Zahlmeister für alle Welt!) Deutschlands wie ein Hampelmann am Zugfaden der WK II-Hauptsiegermacht USA, den die USA nach Belieben geschickt ziehen kann und zieht, um ihre US-Interessen jedweder Art durchzusetzen.

Wie lautet doch die US-Direktive JCS 1067 vom April 1945: „Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feindstaat. …, um gewisse alliierte Absichten zu verwirklichen. …“ (Ziffer I.4.b); siehe Wikipedia: GHDI-Document).

Und wie der liebens- und glaubwürdige US-Präsident Obama es am 05. Juni 2009 in Ramstein verkündete: „Germany is an occupied country – and it will stay that way!“; ins Deutsche übersetzt: „Deutschland ist ein besetztes Land und das wird es auch bleiben!“ (Youtube.com/watch: Die Kanzlerakte – BRD bleibt US-besetzt bis 2099).

Hierzu passt auch ergänzend der Artikel 139 GG: „Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

Hans Steding

Deutsche Partei, In eigener Sache

Deutsche Partei: in eigener Sache

Lieber Leser, bestimmt schauen auch Sie, wenn Sie etwas wissen wollen, gelegentlich bei Wikipedia nach.

Ich habe einmal nachgeschaut, was über die Deutsche Partei bei Wikipedia steht:

   Die Deutsche Partei ist eine rechtsextreme Partei… steht dort.

Rechtsextrem steht zu Beginn und rot geschrieben. Aber daß die Deutsche Partei seit Jahren nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet wird, steht unauffällig am Schluß. Ziel ist offenbar, daß der Leser bei der Botschaft rechtsextrem zurückschreckt und gar nicht erst weiter liest, sondern nur das rechtsextrem im Hinterkopf behält.

Nun ist es keine Neuigkeit, daß Wikipedia ziemlich linksgestrickt ist und man dort bestimmte Dinge so sieht, wie man sie sehen möchte.

Aber

Die Deutsch Partei steht für:

Meinungsfreiheit in Wort und Schrift ohne wenn und aber! (Einschränkung: Keine persönlichen Beleidigungen)

Volksabstimmungen in allen wichtigen Fragen

Wahl des Bundespräsidenten durch Volksabstim­mung. (die Kandidaten werden von  unabhängigen Gremien vorgeschlagen ohne Parteiklüngel).

Die Staatsanwaltschaft ist nicht weisungsgebunden durch den Innenminister. (kein Einfluß der Politik)

Ausdrücklicher Schutz der Familie (Vater, Mutter, Kind).

Einsatz der Bundeswehr nur für den Verteidigungsfall Deutschlands oder wenn andere Länder der NATO direkt angegriffen werden. (implizite Verteidigungsfälle, wie „Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt“, entfallen).

Die Deutsche Partei bekennt sich ausdrücklich zu den Menschenrechten, also nicht nur für die Unversehrt­heit an Leib und Leben, sondern auch für Freiheit, Eigentum und Heimat. Wir stehen also im Gegensatz zu den etablierten Parteien im Bundestag, die die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten durch Tschechen und Polen tolerieren.

Unsere Empfehlung: wenn Sie etwas über Maikäfer wissen wollen oder wer den Suppenwürfel erfunden hat, schauen sie bei Wikipedia ‚rein. Wollen sie aber etwas über (wahre) Geschichte oder Politik wissen, suchen besser bei einem anderen Anbieter.                                                                      (GUD)