‚Islam‘ und ‚Koran‘

‚Islam‘ und ‚Koran‘ (Stand: Juli 2023) von Hans Steding

Teil 1

A) Vorbemerkung:

Erstmals Kontakt mit dem Islam und dem Koran bekam ich u.a. als langjähriger und nebenamtlicher Standesbeamter (1977 – 1989) Mitte 1982 bis Mitte 1989 in einer Gemeinde, in der viele Jugoslawen unterschiedlicher Glaubensrichtungen lebten.

Da der Koran Glaubens- und Rechtsbuch der Muslime ist, waren die besonderen Koran-bestimmungen bei Personenstandsangelegenheiten zu berücksichtigen, wenn Muslime mit betroffen waren. Interessant dürfte in diesem Zusammenhang sein, daß bis zum Jahre 2000 zahlreiche personenstandsrechtliche Vorgaben (z.B. Scheidungsregelungen und Wartefristen bei Wiederverheiratung) im deutschen Personenstandsrecht nahezu identisch waren wie mit den Vorgaben bzw. Erfordernissen im Koran. Zur damaligen Zeit beschränkte sich mein Interesse für den Koran und Islam allerdings nur auf die dienst-lichen Belange als Standesbeamter. Erst ab dem Jahr 2007, Anlaß war die Christen-verfolgung in orientalischen Ländern, befaßte ich mich mit dem Islam und Koran näher.

B) Zum Thema:

Allerorten huldig(t)en bundesdeutsche Politiker wortstark den Bauten von Moscheen als Integrationsbeitrag. Die Mahner und Verweiser auf Ungleichbehandlung des Christen- und Judentums in islamisch dominierten Regionen dieser Erde wurden bzw. werden abgekanzelt. Abgekanzelt, insbesondere durch realitätsferne und realitätsresistente sowie multikulti-orientierte Politiker und Zeitgenossen, entweder aus Unkenntnis oder fehlendem Sach- und Fachverstand heraus oder nur dem opportunistischen Zeitgeist folgend und verpflichtet?

Die nachfolgenden Ausführungen sind daher so abgefaßt, daß Grundlagen zum Koran und Islam vermittelt werden, die neugierig machen sollen auf aufklärende, weiter-führende und vertiefende Literatur zu diesem Thema.

1. Allgemeine Anmerkungen:

Wer sich in heutiger Zeit aufgrund der Gegebenheiten mit dem Koran und dem darauf fußenden Islam kritisch auseinandersetzt und publiziert, gerät leicht in die Gefahr einer juristischen Auseinandersetzung, die für ihn häufig negativ ausgeht.

Grundlage der Betrachtung ist zunächst einmal Artikel, 4 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (GG) mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit. Aber in diesem Zusammenhang darf auch der Artikel 5 GG mit seiner erklärten Meinungsfreiheit nicht außer Acht gelassen werden, weil er einige Fallstricke strafrechtlicher Art beinhaltet.

Hier sei insbesondere auf den Paragraphen 130 Strafgesetzbuch (StGB) („Volksver-hetzung“) verwiesen und auf das von SPD-Justizminister Heiko Maas Regelungsvollzug“ aufgelegte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG; Gesetz zur Verbesserung der Rechts-durchsetzung in sozialen Netzwerken, in Kraft ab 01.10.2017 – auch als Facebook-Gesetz oder Netzwerk“durchsuchungs“gesetz zutreffend gebrandmarkt).

Und in diesem Kontext sollte auch die „Political Correctness“ (PC), ein gerne gebrauchtes Instrument u.a. zur Unterbindung/Verschweigung von Hintergrundinformationen und Tatsachen oder Vermeidung/Verbannung traditioneller Begriffe, nicht unerwähnt bleiben.

Ab Mitte des Jahres 2020 aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) importiert und übernommen, greift eine neue Art der „Political Correctness“ als freiheitsfeindliche Zensur die Meinungsfreiheit an: Die „Cancel-Culture“ (Kultur der Löschung; systematischer Boykott von Personen oder Organisationen!), die „Bekämpfung Falschmeinender“. Es gibt weltweit -Stichwort Cancel-Culture- zunehmend mächtiger werdende Versuche, kritische Stimmen mundtot zu machen durch Einschüchterung, Diskriminierung, Diffamierung, Ausladung und sozialer Ächtung. Sie begegnen einer Aussage nicht mit einem Gegenargument, sondern versuchen, ihren Gehalt durch Zensur oder Auftrittsverbote aus der Öffentlichkeit zu verbannen und organisieren Formen kollektiver Schuldzuschreibungen oder öffentlichen Boykott. Erwähnenswert ist im letzteren Zusammenhang auch der „Wokismus“ der „Wokisten“.

Insofern ist mit diesem Beitrag eine Gratwanderung auf verfassungsrechtlicher und strafrechtlicher Ebene bei Wertungen verbunden.

wird fortgesetzt

Nordstream 2

Nordstream 2, der Russland/Ukraine-Konflikt und die US-Machtspiele

US-Präsident Biden stellte nach dem Gespräch mit dem eigens dieserhalb nach Washington zum Antrittsbesuch angereisten blassen deutschen Bundeskanzler Scholz in der gemeinsamen Pressekonferenz klar, daß die USA in der Lage sind, das „Aus“ für die Gaspipeline Nordstream 2 durchzusetzen, wenn Russland erneut die Grenze der Ukraine verletzt.

Und wieder wird verklausuliert bestätigt, daß das „Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ (Artikel 133 Grundgesetz (GG)) BRD kein souveräner Staat ist.

Immer noch hängt die Freiheit  (Teil-Souveränität, weil und als Zahlmeister für alle Welt!) Deutschlands wie ein Hampelmann am Zugfaden der WK II-Hauptsiegermacht USA, den die USA nach Belieben geschickt ziehen kann und zieht, um ihre US-Interessen jedweder Art durchzusetzen.

Wie lautet doch die US-Direktive JCS 1067 vom April 1945: „Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feindstaat. …, um gewisse alliierte Absichten zu verwirklichen. …“ (Ziffer I.4.b); siehe Wikipedia: GHDI-Document).

Und wie der liebens- und glaubwürdige US-Präsident Obama es am 05. Juni 2009 in Ramstein verkündete: „Germany is an occupied country – and it will stay that way!“; ins Deutsche übersetzt: „Deutschland ist ein besetztes Land und das wird es auch bleiben!“ (Youtube.com/watch: Die Kanzlerakte – BRD bleibt US-besetzt bis 2099).

Hierzu passt auch ergänzend der Artikel 139 GG: „Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

Hans Steding

Deutsche Partei, In eigener Sache

Deutsche Partei: in eigener Sache

Lieber Leser, bestimmt schauen auch Sie, wenn Sie etwas wissen wollen, gelegentlich bei Wikipedia nach.

Ich habe einmal nachgeschaut, was über die Deutsche Partei bei Wikipedia steht:

   Die Deutsche Partei ist eine rechtsextreme Partei… steht dort.

Rechtsextrem steht zu Beginn und rot geschrieben. Aber daß die Deutsche Partei seit Jahren nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet wird, steht unauffällig am Schluß. Ziel ist offenbar, daß der Leser bei der Botschaft rechtsextrem zurückschreckt und gar nicht erst weiter liest, sondern nur das rechtsextrem im Hinterkopf behält.

Nun ist es keine Neuigkeit, daß Wikipedia ziemlich linksgestrickt ist und man dort bestimmte Dinge so sieht, wie man sie sehen möchte.

Aber

Die Deutsch Partei steht für:

Meinungsfreiheit in Wort und Schrift ohne wenn und aber! (Einschränkung: Keine persönlichen Beleidigungen)

Volksabstimmungen in allen wichtigen Fragen

Wahl des Bundespräsidenten durch Volksabstim­mung. (die Kandidaten werden von  unabhängigen Gremien vorgeschlagen ohne Parteiklüngel).

Die Staatsanwaltschaft ist nicht weisungsgebunden durch den Innenminister. (kein Einfluß der Politik)

Ausdrücklicher Schutz der Familie (Vater, Mutter, Kind).

Einsatz der Bundeswehr nur für den Verteidigungsfall Deutschlands oder wenn andere Länder der NATO direkt angegriffen werden. (implizite Verteidigungsfälle, wie „Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt“, entfallen).

Die Deutsche Partei bekennt sich ausdrücklich zu den Menschenrechten, also nicht nur für die Unversehrt­heit an Leib und Leben, sondern auch für Freiheit, Eigentum und Heimat. Wir stehen also im Gegensatz zu den etablierten Parteien im Bundestag, die die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten durch Tschechen und Polen tolerieren.

Unsere Empfehlung: wenn Sie etwas über Maikäfer wissen wollen oder wer den Suppenwürfel erfunden hat, schauen sie bei Wikipedia ‚rein. Wollen sie aber etwas über (wahre) Geschichte oder Politik wissen, suchen besser bei einem anderen Anbieter.                                                                      (GUD)