‚Islam‘ und ‚Koran‘ (Teil 3)

(von Hans Steding)

 3. Gebräuchliche Begriffe:

Zunächst möchte ich auf einige Begriffe verweisen und eingehen, die oft gebräuchlich sind:

Suren: Kapitel des Koran, die unter einer bestimmten Überschrift stehen; 114 insgesamt an der Zahl. Die Suren selbst haben weder einen chronologischen noch einen thematischen Zusammenhang.

Verse: Sätze der Suren, die zur besseren Lesbarkeit fortlaufend num(m)eriert oder mit Ziffern versehen sind. Num(m)erierungen können in den verschiedenen Koranübersetzungen mit einem Versatz von 1 – 5 Ziffern gegeben sein; daher immer die genaue Quelle (Übersetzung von ….; Verlag …, Erscheinungsjahr …) angeben!

Hadithe: Mythologische Überlieferungen aus dem Leben wie dem Sagen und Handeln Mohammeds, also heilige Texte, die nicht verändert werden dürfen.

Kafir (Einzahl)/Kuffar (Mehrzahl): Ungläubige (Nichtmuslime) sind „Lebensunwerte“

Scharia: Scharia ist die ins Einzelne gehende Gesetzeslehre mit Vorschriften für das Verhalten in allen Dingen des Lebens. Rechtsquellen sind der Koran und die Sunna, die Sammlung der sunnitischen Hadithe, sowie zusätzliche Quellen. Da die „Scharia“ nach Allahs Wort ausgelegt ist, gilt es, ihr kritiklos zu folgen.

Das islamische Recht „Scharia“ ist ein integraler Bestandteil des Islam und ein konstituierendes Element der Gemeinschaft der Muslime. Allerdings herrschen hier unterschiedliche Auffassungen zwischen den Sunniten (Quellensicherheit des Propheten) und Schiiten (Korangläubigkeit/ Korantextdeutung)

Fatwa: Vogelfreierklärung mittels Todesdrohung durch das „Rechtsgutachten“ von einem Imam gegen Frevler, Abtrünnige, Häretiker bzw. aufgrund von Blasphemie.

Ulema: Auch ‚Mufti‘ genannter „Schriftgelehrter“, Gutachter und Scharia-Richter, der eine Fatwa erlassen kann.

Sunniten: Auch „Sunna“ genannt, Anhänger Abu Bakrs; halten Abdallah Abu Bakr, Vater von Mohammeds zweiter Frau Aisha und ein enger Berater und getreuer Gefährte des Propheten für den einzig legitimen Nachfolger als Kalif (Stellvertreter, Nachfolger – Anführer des islamischen Staatswesens).

Salafisten: Ultrareligiöse Sunniten, die den Koran wörtlich nehmen und ihr Leben den Sitten aus der Frühzeit des Islam unterordnen.

Schiiten: Auch „Schia“ genannt, Anhänger Alis; halten Ali, Vetter und Schwiegersohn Mohammeds für den rechtmäßigen Nachfolger und legitimen Imam (religiöser Vorsteher, Vorbild, Anführer).

Schia: Theokratischer Staat (z.B. Iran: Nach dem revolutionären Umsturz vom 01.04.1979 durch den aus dem Exil in Frankreich zurückgekehrten Ayatollah Khomeini ist mit der Ausrufung der islamischen Republik I. die Scharia, die gesamte Grundlage des rechtlichen Systems, (wieder) eingeführt worden.)

Wahhabiten: Bündnis des Stammesfürsten Mohammed Ibn Saud mit dem religiösen Führer Mohammed Ibn Abd al-Wahhab im Jahre 1744; begründet den Wahhabismus auf der Arabischen Halbinsel, der Anfang des 20. Jahrhunderts zur offiziellen Staatsreligion erklärt wird; im Kern totalitäre Variante des radikalen Islamismus.

Ismailiten: Auch „Siebener Schiiten“ genannt; Anhänger einer esoterischen Sekte im Islam, heute noch vereinzelt als ‚Hodschas‘ und ‚Nisaris‘ in Indien und Ostafrika; Oberhaupt: Aga Khan. Der Name „Ismailiten“ ist vom 7. Imam und Nachfolger Mohammeds, Ismail (+ 760), abgeleitet.

Moschee und Freitagsgebet/Freitags-Appell: Freitägliches Antreten in einer Moschee, übersetzt: „Ort der Niederwerfung“, ein ritueller Ort des islamischen Gebets, darüber hinaus Ort der politischen, rechtlichen und lebenspraktischen Wertevermittlung im Sinne des Islam (Welteroberung?!) sowie ein sozialer Treffpunkt.

Politischer Islam: Will in den Staaten regieren und neue „Gottesstaaten“ aufbauen – auch mit Hilfe von Terror (IS), Täuschung bzw. List („Taqiyya“) und Indoktrinierung.

Dschihad: 6. Säule des Islam (Anmerkung des Verfassers); Ständiger Kampf eines jeden Moslem zur Erfüllung seiner allumfassenden Din-Schuldpflichtigkeit (uneingeschränkte Verpflichtung), damit alles Allahs (gemeint die Welteroberung durch den Islam) wird; und zwar samt jeder Taqiyya-List bis hin zum martialischen Kampf als Partisan, Terrorist oder Selbstmordattentäter und überhaupt mit Feuer und Schwert (Recep Tayyip Erdogan: „ Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“)

Kalifat: „Korano-Kratie“, weltliche Herrschaft im religio-ideologischen Taqiyya-Tarngewand der ‚Unterwerfung‘.

Dhimmi/Dihimmi: „Schutzbefohlene“– vorbehalten für die als „Schriftverfälscher“ stigmatisierten Juden und Christen als Ausbeutungsopfer für die Umma (Überlegenheits-Attitüde) der Moslems.

Dshizya/Jizya/Joya: Kopfsteuer (Schutzgeld!), bedeutende Einnahmequelle in rein islamischen Staaten, zahlbar von allen „Ungläubigen“ als tributpflichtige „Schutzbefohlene“ (Dihimmi) der Muslime.

Muslimbrüder: Politische Bewegung gegen alles Westliche (Muslimbruderzeichen: 4 Finger, Daumen in die Handmitte gedrückt); zählen nach wie vor zu den wichtigsten militant-islamischen Gruppen.

(wird fortgesetzt)

 ‚Islam‘ und ‚Koran‘ (2)

 Teil 2. Islam als Religion: (Hans Steding)

In der Diskussion, ob der Islam in Deutschland als Religion anerkannt werden solle, fällt immer wieder das Argument, was man Christen und Juden zugestehe, müsse auch für den Islam gelten, nämlich Religionsfreiheit.

Der Islam ist objektiv die dritte monotheistische Weltreligion dieser Erde und zählt – neben dem Christen- und Judentum – zu den „Buch-Religionen“. Jarras/Pieroth führen in ihrem Kommentar zu Artikel 4 GG (Seite 91, Randnummer 4) aus: „Die Freiheit des Glaubens schützt die religiöse Überzeugung.… Glaubensfreiheit ist daher Religions- und Weltanschauungsfreiheit. …Religion und Weltanschauung sind dementsprechend gleich-wertig und bedürfen keiner Abgrenzung. …Beiden liegt eine Gesamtsicht der Welt zugrunde, …beiden geht es um die Stellung des Menschen in der Welt und seine Beziehung zu höheren Mächten oder tieferen Seinsschichten. …Schließlich liegt sowohl der Religion wie der Weltanschauung eine Gewissensentscheidung zugrunde; … die individuelle Glaubensfreiheit ist ein Unterfall der Gewissensfreiheit. …Keine Rolle spielt es, ob sich der Glaube auf dem Boden gewisser sittlicher Grundanschauungen entwickelt hat oder dem christlichen Glauben entspricht. …“

In der Tradition des christlich-jüdisch geprägten Abendlandes ist daher – nach meiner Auffassung (Ich glaube an die Werte und Ideen meiner Kultur und Religion!) – vorrangig der die Religionsfreiheit beinhaltende, prägende und schützende Verfassungsartikel zu bewerten.

Insofern wird dabei (zu gerne) übersehen, daß der Islam nicht nur eine religiöse Ideologie ist. Er umfaßt nämlich zugleich die politische Herrschaft – es gibt im Islam also keine Trennung zwischen „Staat“ und „Religion“, während in den demokratischen Staaten eine Trennung von Kirche und Staat (Säkularisierung/Säkularismus) besteht.

Der „politische Islam“ will in den Staaten regieren und neue „Gottesstaaten“ aufbauen – auch mit Hilfe von Terror (IS), Täuschung bzw. List („Taqiyya“) und Indoktrinierung.

Unter Missachtung dieser Fakten wird der Islam in Deutschland von den Kirchen -allen voran der evangelischen- gehätschelt und geradezu reflexhaft gegen Kritik verteidigt, als ob die Islam-Anhänger hierzulande eine unterdrückte Mehrheit wären. ((Hier sei an das ‚duckmäuserische‘ Verhalten der deutschen „Kirchenfürsten“ Reinhard Kardinal Marx (2014 – 2020 Vorsitzender der Deutschen Bischofkonferenz) und Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm (2015 – 2021 Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche Deutschlands) erinnert, die bei ihrem Besuch des Ober-Mufti, Scheich Omar Awadallah Kiswani, auf dem Tempelberg in Jerusalem am 20. Oktober 2016 ihr „Amtskreuz“, das Christen in aller Welt auszeichnende und verbindende Kreuzsymbol in ihrer Jacken- bzw. Hosentasche „versteckten“!; (Anmerkung des Verfassers))

Mit dem Beginn der Migration von Gastarbeitern und Asylsuchenden aus orientalischen Ländern gegen Ende 1960/Anfang 1970 bekam die Religionsfreiheit eine erweiterte Bedeutung, soweit es sich um Korangläubige handelte.

Zunehmende Konflikte in den Herkunftsländern dieses Personenkreises blieben auch durch Zu- und Nachzug nicht ohne Folgen für die Bundesrepublik Deutschland.

Schon der Name ist Programm: „Islam“ (arabisch) übersetzt bedeutet „Unterwerfung“ aller unter den Koran. Diese Unterwerfung durchzieht Theorie und Praxis des Islam. Für Muslime sind Koran und Hadithe heilige Texte, die nicht verändert werden dürfen.

Und Gläubige sind nach dem Koran grundsätzlich alle Moslems, während als „Ungläubige“ alle anderen (Juden, Christen und Sektierer) angesehen und entsprechend bezeichnet werden.

(Aber auch das Judentum bezeichnet übrigens alle „Nichtjuden“ als „Gojim“, frei übersetzt: Ungläubige; Anmerkung des Verfassers!)

Bei uns in der Bundesrepublik Deutschland kann und darf sich jedoch jede Religion verfassungskonform entfalten, in islamischen Staaten selten bis gar nicht. Also steht Toleranz gegen absolute (!) Intoleranz (z.B. Scharia).

Wer nicht Muslim ist, ist „ungläubig“ und muß bekämpft, ja auch getötet werden. Auf einige Suren und Verse wird dazu noch verwiesen werden.

Fortsetzung folgt