Energie

Beitrag 1:

Strom wird teurer!                                                                              (H.St.)

Wer erinnert sich noch an die die rot-grüne Ära Schröder/Fischer mit dem damaligen Umweltminister Trittin (oder besser ‚tritt ihn‘?), einem grünen Fundamentalisten und Altkommunisten?

Trittin war es, der das ‚Erneuerbare-Energie-Gesetz‘ (EEG) initiierte und auf den Weg gab und hinsichtlich der EEG-Umlage auf den Strompreis meinte, die sogenannte Energiewende koste eine Familie nicht mehr als eine Kugel Eis.

Und was ist heute?

Inzwischen haben viele Familien in diesem Zusammenhang das Gefühl, zwangsweise schon eine halbe Eisdiele kaufen zu müssen.

Ist Trittin auch einer der vielen politischen Lügner und Betrüger am Volk?

 

Beitrag 2:

Bundesverfassungsgericht:                                                             (H.St.)

Energiekonzerne haben Anspruch auf Entschädigung für Atomausstieg

Schon wieder dürfen Steuerzahler in Deutschland für eine Ad-hoc-Entscheidung von Kanzlerin Merkel haften und zukünftig zahlen mit ungewissem Ausgang zur tatsachlichen Höhe dieser ungewissen Ausgabenlast.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (oder besser: das Grundgesetz-Gericht ?) hat bei seiner Entscheidung zum Anspruch auf Entschädigung  für den  Atomausstieg versäumt zu rügen oder zu entscheiden, daß Merkel ihren Amtseid ‚Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, …, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen … werde. …‘ erneut aus parteitaktischen Gründen (Thema besetzen!) gebrochen hat und so eigentlich persönlich haftbar (Amtshaftung!) ist.

Aber vielleicht kommt diese Erkenntnis dem BVerfG bei einer späteren Entscheidung oder nach einem bundesanwaltlichen Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Merkel.