UN-Migrationspakt

„UN-Migrationspakt, EU-Machbarkeitsstudie und Migrantenüberflutung

Seit etwa November 2018 wurde die Öffentlichkeit nur zaghaft und unvollständig über den im Januar 2019 in Marokko zur Unterzeichnung anstehenden UN-Migration-Pakt unterrichtet. Eine junge und neue politische Gruppierung im Deutschen Bundestag namens AfD hatte den Finger in die Wunde gelegt.

Der von Bundeskanzlerin Merkel daselbst in Marokko mit unterzeichnete UN-Migrations-Pakt  mit dem Titel

„Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“

beinhaltet überwiegend Verpflichtungen der Aufnahmeländer hinsichtlich des Wohlergehens und der „politisch korrekten Behandlung“ der Migranten auf allen Ebenen.

Obwohl der UN-Migrationspakt als „unverbindliches Dokument“  für die Unterzeichnerstaaten politisch deklariert wurde, wird es durch das System „SOFT LAW“ schleichend von „unverbindlich“ zu „verpflichtend“ zukünftig umgesetzt werden.

Interessant ist im diesem Zusammenhang ein Abschlußbericht der EU-Kommission vom Juli 2010 mit dem Titel:

„Study on the feasibility of establishing a mechanism for the relocation of beneficiaries of international Protection“.

In dieser Studie wird auf Seite 112 herausgestellt, welche Aufnahmekapazitäten für bzw. zugunsten Migranten unter Berücksichtigung des derzeitigen Bevölkerungsstandes (01.01.2008!) der EU-Länder bestehen.

Frankreich mit einer Bevölkerungszahl (01.01.2008) von rund 63,6 Millionen Einwohnern würde nach der kalkulierten Bevölkerungszunahme Kapazität bei einer Schwellendichte („density threshold“) von rund 486,4 Millionen rund 423 Millionen Personen zusätzlich aufnehmen können.

Und für die Bundesrepublik Deutschland würde die Schwellendichte von rund 82,3 Millionen Einwohner (01.01.2008) auf rund 274,5 Millionen angehoben, also eine zusätzliche Aufnahmekapazität von rund 190 Millionen Personen gegeben sein.

(Um 190 Millionen Menschen zusätzlich aufzunehmen, müßte Deutschland 10 Megastädte in der Größe Kairos bzw. Pekings (ca. 20 Mio. Einwohner je Stadt) bauen oder 47 mal Berlin. Das wäre aber nicht in 100 Jahren zu bewältigen. Millionen „Flüchtlinge“ aus aller Welt, stehen aber

heute vor der Tür.

Die neuen Megastädte werden dann wohl aus überwiegend kriminellen Giga-Slums bestehen.   – Anmerkung Red.)

Insofern dürfte es nicht verwunderlich sein, daß Bundeskanzlerin Merkel wieder für eine europäische Seenotrettung im Mittelmeer-Raum plädiert.

Nachdenklich machen sollte daher die Abhandlung  von Wolfgang Seeger: “Der Untergang der Völker Europas in einem eurasisch-negroiden Völkergemisch“, erschienen 1984 in der Schriftenreihe „ Europäische Union – Paneuropa –„ im Grabert-Verlag, Tübingen.“

Hans Steding

Medienvielfalt

„Medienvielfalt in Deutschland ?!

Wer intensiv Radio hört oder sich durch die übrigen Medien (Presse, Fernsehen und Internet) sachgerecht und vielschichtig meinungsbildend informieren will, wundert sich über die „breit aufgestellten“ Quellen der Informationen  und Informanten.

Meistens hört man nur überregionale Informationen von drei (!) meinungsbildenden Institutionen in Deutschland,

  1. a) der NDR-/WDR- /SZ-Recherchegruppe,
  2. b) der Funke-Mediengruppe und
  3. c) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Die Funke-Mediengruppe mit Sitz in Essen ist ein Medienkonzern in der Form einer GmbH & Co  KGaA mit Beteiligungen an gedruckten und elektronischen Medien in Deutschland, Österreich und Kroatien. Die Gesellschaft verlegt Tageszeitungen, Publikums- und Fachzeitschriften, Anzeigenblätter sowie

Kundenzeitschriften  und besitzt mehrere Großdruckereien zu deren Herstellung. Ferner betreibt sie Lokalradios und Oneline-Angebote. Das größte Geschäftsfeld der Gruppe ist die regionale Berichterstattung, bei der in einer Region unterschiedliche Medien parallel betrieben und teilweise verknüpft werden; (Quelle: Wikipedia).

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) ist die Redaktion für überregionale und internationale Inhalte der Madsack-Mediengruppe in Hannover. Deren größte Kommanditisten ist die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft, das Medienbeteiligungsunternehmen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD); (Quelle: Wikipedia)

Die NDR-/WDR-/SZ-Recherchegruppe betreibt vornehmlich (linken?) investigativen Journalismus.

Insofern ist es nicht verwunderlich, täglich systemkonforme und  „meinungsvielfältige“ Informationen durch die Journaille zur Gehirnwäsche vermittelt zu bekommen.

Hans Steding“

Gehirnwäsche

Die Vielfalt der Nachrichten

Ich kam kürzlich mit jemanden ins Gespräch und es stellte sich bald heraus, daß wir in vielen Belangen, wie Euro, Flüchtlingsproblematik, Klima und Meinungsfreiheit sehr unterschiedliche Standpunkte hatten. Ich wollte daher die Diskussion beenden, da ich einsah, daß wir aneinander vorbei redeten, was mein Gegenüber zu der Bemerkung veranlaßte:

„Sie können meine Meinung wohl nicht ertragen?“

Meine Antwort:

„Ihre Meinung höre ich:

Des Morgens wenn mich der Radiowecker weckt;

Beim Frühstück wenn ich die Mainstream Zeitung lese;

Im Fitneßstudio quakt mich eine Nachrichtensendung mit Ihrer Meinung an;

Im Supermarket muß ich mir Ihre Meinung als allerneuste Nachricht anhören.

Des Abends kann ich dann Ihre Meinung dann noch einmal bei ARD und ZDF verinnerlichen.

Und auf manchen öffentlichen Toiletten kann man sie auch hören.

Spätestens dann kann ich sie dann auswendig, wie Sie auch, und das ist wohl auch beabsichtigt!“

Gerd-Uwe Dahlmann

Europäischer Gerichtshof

„EU-Richter stoppen deutsche Pkw-Maut

Wer über Jahre hinweg Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verfolgt hat, stellt fest, dass mehrheitlich immer nur Deutschland von negativen Entscheidungen betroffen ist.

Entweder sind unsere politischen Entscheidungsträger unfähig, Rechtssituationen richtig einzuschätzen, oder Deutschland betreffende negative EuGH-Entscheidungen sind ein Teil des gewollten Systems, Deutschland „klein“ zu halten.

Bundesinnenminister Seehofer (CSU) hat recht mit der An- und Aussage: „Man muß Gerichtsurteile akzeptieren, aber man muß sie nicht verstehen.“

Hans Steding

Strache Nachgesang

Die im Glashaus sitzen!

Die Anständigen allerorts, ob Parteifunktionäre oder Medienalarmisten regen sich nun über den bösen Strache und die FPÖ auf. Doch Strache hat Dinge versprochen, bevor er Minister war; dem ist nichts gefolgt, als er Minister wurde. Außerdem hatte er die mysteriöse Oligarchen-Nichte nur einmal getroffen und dann nie wieder. Er hat keinen persönlichen Nutzen aus den Gesprächen ziehen wollen, er hat allerdings politisches Porzellan zerschlagen.

Was ist aber mit den „Anständigen“, die heute mit Fingern auf Strache zeigen; wie zum Beispiel Herr Lindner (FDP)? Der ehemalige FDP-Vorsitzende Otto Graf Lambsdorff wurde am 16. Februar 1987 gemeinsam mit einem Flick-Manager wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 180.000 DM verurteilt.

Oder Herr Ziemiak (CDU-Generalsekretär), der sich auch in Sachen Strache zu Wort gemeldet hatte. Der ehemalige Bundesinnenminister Kanther (CDU) wurde wegen der CDU-Spendenaffäre am 27. September 2007 wegen Untreue zu 300 Tagessätzen à 180 €, also 54.000 €, verurteilt.

Oder Herr Stegner von der SPD – „das Skandalvideo um FPÖ-Chef Strache zeigt die Dummheit und moralische Verkommenheit der Rechtsradikalen, wie wir das überall zu sehen bekommen, korrupt, undemokratisch, gefährlich.“ Ach ja, Herr Stegner, wie war das noch mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten von 1994-1996 Kurt Neumann, der laut Focus folgendes Sündenregister aufweist?

1990:   13.000 DM            Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung,

1991:     6.000 DM            Geldstrafe wegen Vorenthaltung von Sozialabgaben,

1992:  25.000 DM      Geldbuße an sie Rechtsanwaltskammer wegen  standeswidrigen Verhaltens,

1992-1994:      drei zivilrechtlicher Haftbefehle wegen Zahlungsunfähigkeit,

1996:   46.200 DM      Geldstrafe wegen Untreue in drei Fällen (Veruntreuung von Mandatsgeldern),

1996:   60.000 DM    Geldstrafe und 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung.

Und Herr Stegner, wie war das noch mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten des Saarlandes Reinhard Klimmt (SPD), gegen den das Amtsgericht Trier einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen (27.000 DM) wegen Beihilfe zur Untreue erlassen hatte, worauf er am 15. November 2000 als Bundesverkehrsminister zurücktrat?

Mir fällt bei der Gelegenheit auf, Herr Stegner, daß ein SPD-Mitglied mit einem solchen Vorstrafenregister Ministerpräsident eines Bundeslandes und sogar Bundesminister werden kann.

Was die Moral betrifft, so scheint es in der BRD eine Zweiklassen-gesellschaft zu geben!

Oder Annalena Baerbock (Vorsitzende Bündnis90/Die Grünen) – „Dieser ungeheuerliche Skandal zeigt, Rechtpopulisten verachten unsere Werte wie Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit und arbeiten an der systematischen Aushöhlung der Demokratie.“

Ach Frau Baerbock, 2014 wurde der Ex-Bundestagsabgeordnete Tom Koenigs (Bündnis90/Die Grünen) zu über sieben Jahren Gefängnis verurteilt, weil er sich an 40 Kindern vergangen hatte.

Die „Anständigen“ sollten lieber vor der eigenen Tür kehren, bevor sie mit dem Finger auf andere zeigen!

GUD

Quelle: VAWS – Nachrichten