Feindstaatenklausel

UN-Charta vom 01.01.1942;

Feindstaatenklausel Artikel 53 und 107                                                 (H.St.)

Die Feindstaatenklausel(-n) der UN-Charta vom 01.01.1942:

Artikel 53: „ (1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrates dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.

(2) Der Ausdruck Feindstaat in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkrieges Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.“

Artikel 107: „Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkrieges in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaates dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.“

Anmerkung des Verfassers:

Zitate der Feindstaatenklausel entnommen aus: Ralf U. Hill, „Das Deutschland Protokoll“, J.K.Fischer-Verlag, Gelnhausen , ISBN 978-3-940845-88-7, Überarbeitete und ergänzte 2. Auflage 04/2008, Seite 41

Der lange Arm der Türkei (H.St.)

Erdogans zunehmende Attacken gegen Deutschland, die Deutschen und deren Repräsentanten sind geschichtlich begründbar und können folgenschwer sein.

Die im II. Weltkrieg neutrale Türkei trat kurz vor Kriegsende 1945 noch der UN-Charta vom 01.01.1942, der Allianz gegen das kriegführende Deutsche „Dritte“ Reich bei, um nach dem Krieg an den Friedensregelungen (besser: „Pfründe“!) der Neuordnung teilzuhaben.

Mit der für Deutschland noch geltenden Feindstaatenklausel (zur Erinnerung: Deutschland befindet sich zur Zeit immer noch im Waffenstillstand nach der bedingungslosen Kapitulation vom 08.05.1945!)  Artikel 53 und Artikel 107 der UN-Charta macht Erdogan Deutschland „durch Salamitaktik“ erpressbar und kann bei deutscher Widerspenstigkeit jederzeit ungefragt auch eine militärische Auseinandersetzung mit Deutschland herbeiführen.

Der Mobilisierung und Bewaffnung der rund 1,4 Millionen Türken in Deutschland durch Erdogans Anweisung bei einem dann innerdeutschen Konflikt hätten deutsche Militärs und die Polizeikräfte des Bundes und der Länder nichts entgegenzusetzen.

Das ist die Wahrheit!

Riesenriß im Eis der Antarktis

(von G.-U. Dahlmann)

Tagesschau vom 12.Juli 2017:  Ein Riesenriß im Eis der Antarktis, ein gewaltiges Stück des Eises droht abzubrechen und im Meer davon zu treiben. Es besteht die Gefahr, daß der Meeresspiegel um 10 cm steigt mit ungeheuren Konsequenzen für die ganze Erde…..die Ursache könnte der Klimawandel sein.

Ohgottogottgott….wir sind verloren; das Eis in der Antarktis schmilzt, mitten im kalten Winter (Südhalbkugel -30°) und die Rieseneisscholle, die bisher am Festland der Antarktis verankert war treibt nun herrenlos auf dem Meer herum und wenn sie schmilzt steigt sogar der Meeresspiegel. Ich hatte früher zwar einmal gelernt, daß nach den Regeln der Hydrostatik ein schwimmender Körper die Masse Flüssigkeit verdrängt die er selber hat, d.h. das schmelzen des Eises dürfte garnichts verursachen, aber grau ist alle Theorie, wenn der Staatsfunk das anders sieht wird es wohl stimmen.

Aber wie sagte Martin Luther einst: „Wenn ich wüßte, daß morgen die Welt untergeht, dann würde ich heute einen Baum pflanzen.“ Also, lassen Sie uns das Beste aus dieser Situation machen.

Wir Gründen heute ein Tourismus Unternehmen und machen Urlaub in Neuschwabenland auf der Antarktis. Wenn das Eis dort bereits im Winter schmilzt, wie warm sind dann dort die Sommer?

Beteiligen Sie sich am Touristik Unternehmen „Antarktika Cabana“ – Reisen & Entertainment. Mindestbeteiligung: 1.000 €, Einzelheiten siehe Anlage.

Glosse:

Antarktika Cabana GmbH & Co. KG, in Gründung

Die Erderwärmung hat nun auch die Antarktis erreicht, nachdem in diesem Winter das Eis in der Antarktis schmilzt (Tagesschau 12.07.17), haben wir uns entschlossen aus der Not eine Tugend zu machen und diesen unberührten Kontinent touristisch zu erschließen.

Auf dem ehemals zum Deutschen Reich gehörenden Neu Schwabenland in der Antarktis werden wir Hotels und Ferienhäuser errichten.

Die wunderschönen Strände laden Sie zum Baden, Sonnen und Tauchen ein und die Wassertemperatur ist, bedingt durch die Erwärmung, des Meeres im Sommer immer über 20° C.

Auf den ausgedehnten Bio Weiden grasen unsere Bio Rinder, deren Steaks Sie in unseren Restaurants genießen können. Aber auch Königspinguin Steaks und allerlei Meeresfrüchte stehen Ihnen zur Wahl.

Für Abwechslung ist auch gesorgt: Sie können mit Ponys durch das grüne Land reiten oder mit völlig instandgesetzten Kübelwagen der Wehrmacht einen Geländeritt machen oder an einsamen Stränden den Sand aufwühlen.

Auch Kulturelles müssen Sie nicht vermissen: Besuchen Sie unser Eismuseum! Dort können Sie die sich nach dem 2. Weltkrieg in die Antarktis abgesetzten, eingefrorenen Reichs- und Wehrmachtsgrößen   bestaunen. Wir hoffen, daß sie durch die Klimaerwärmung nicht wieder auftauen und zum Leben erwachen.

Das einheimische Personal, bestehend aus den Nachfahren der Wehrmachtsangehörigen, die sich 1945 mit U-Boten nach Neuschwabenland abgesetzt haben und sich bedingt durch Frauenmangel   mit dien Eingeborenen von Patagonien und Feuerland vermischt haben, wird Sie mit großer Aufmerksamkeit behandeln und bedienen.

Sie erreichen uns mit dem Flugzeug von Frankfurt via Mar del Plata (Argentinien), von dort schweben Sie dann geräuschlos in 50 Km Höhe, mit einer von uns erworbenen Flugscheibe (Vril XXII) über Patagonien und Feuerland direkt zu unserer Hotelanlage nach Antarktika Cabana auf Neuschwabenland. Die Flugscheiben sind zwar über 70 Jahre alt, aber durch die Pflege des ehemaligen Wehrmachtspersonals immer noch in gutem Zustand.

Lassen Sie uns die letzten Tage unseres Dasein noch in vollen Zügen genieße! Nach uns die Sintflut!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

Populismus

Der Begriff „Populismus

 Von Ullrich Westerhagen

In der heutigen Zeit stellt „Populismus“ einen Begriff dar, der immer häufiger Verwendung findet und sich fast schon epidemisch ausgebreitet hat sowie dadurch auch immer unschärfer geworden ist. Die Ursache liegt darin begründet, dass es für diesen keine allgemein gültige und anerkannte Definition gibt. Also kann man ihn auch trefflich als „Kampfbegriff“ gegen jeden und gegen alle Sachverhalte verwenden. Deshalb kann damit auch im großen Umfang Schindluder betrieben und dieser als „demagogisches Einsatzmittel“ verwendet werden.

Doch wie kommt dieser Begriff zustande, woraus leitet er sich ab, was bedeutet er in seiner Ursprungsform und was verstand man im vorangegangenen Jahrhundert darunter, welche Subsumtion war damit verbunden?

Populismus entstammt dem lateinischen Begriff „populus“ und bedeutet Volk. Das Wort „Demos“ hingegen entspringt dem Griechischen, welches für Demokratie“ steht. Beiden Begrifflichkeiten kommen in unserem Grundgesetz eine überragende Bedeutung zu, denn dort ist in Art. 20 Abs. 2 GG das Postulat festgeschrieben, wonach alle Gewalt vom Volke ausgeht

In Anlehnung an die Grundform von populus sind viele uns sehr vertraute Begriffe entstanden wie Popularität, Population und eben auch „Populismus“. Eine Bezeichnung mit einem positiven Inhalt, denn sie drückt das aus, was das Volk möchte, welche Vorgaben und welche Empfindung es gutheißt, in welche Richtung die Entwicklung gehen soll; also: was „populär“ und damit volkstümlich und beim Volk beliebt ist, so wie es zum Beispiel die „Pop“ – pular Musik unter Beweis stellt.

Schon Martin Luther hat dies zu beachten gewusst, indem er von der Kanzel verkündet hat, bei den alltäglichen kleinen und großen Sorgen „den Leuten aufs Maul zu schauen“.

Der Begriff war also positiv besetzt und wurde nach dem 1. Weltkrieg weiter entwickelt. Populismus war 1929 der Ausgangspunkt der französischen Literaturbewegung von L. Lemonnier und A. Therive. Und diese Begrifflichkeit transferiert einen ganz anderen Sinn – und Sachzusammenhang in unsere Neuzeit, als es heute von den Politikern und den Medien der Bevölkerung suggeriert wird.

Für diese französischen Literaten bedeutet ihre zum Ausdruck gebrachte Definition letztlich, einer abgehobenen Bevölkerungsschicht die Anschauung – und Denkweise des einfachen Volkes – also des so genannten kleinen Mannes auf der Straße – gegenüberzustellen. Der Begriff Populismus war deshalb – mehr oder weniger – mit einem wissenschaftlichen Akzent angehaucht und als Verwendung im Sprachgebrauch der breiten Masse uninteressant und nicht attraktiv.

Selbst in der Weimarer Republik, als sich mit den Kommunisten unter der Führung von Ernst Thälmann (als den Linken) und die Nationalsozialisten mit Adolf Hitler an der Spitze (als den Rechten) unversöhnlich mit radikalen Parteiprogrammen ideologisch feindselig gegenüberstanden, fand eine Begriffsbestimmung mit Links– oder Rechtspopulisten keine Verwendung.

Erst nach dem 2. Weltkrieg und nach dem Verbot der KPD in der Bundesrepublik am Ende der Ära Adenauer schlich sich der Begriff Populismus langsam wieder ein, als man bei dem Parteiprogramm der nachfolgenden DKP von linkem Populismus sprach. Ein Stempel, welcher den Kommunisten von den im Bundestag vertretenen Parteien aufgedrückt wurde.

Als dann einige Jahre später zunächst die DRP und später die NPD aufkamen, wobei letztere 1968 bei der Bundestagswahl mit 4,9 % der Stimmen nur knapp am Einzug in den Bundestag scheiterte, sprach man immer noch nicht von Rechts – Populisten, sondern von Neo – Faschisten (das galt auch noch für die später gegründete DVU).

Das galt insoweit auch noch als die Partei „Die Grünen“ gegründet wurde und von Erfolg zu Erfolg eilte und in einige Landesparlamente gewählt wurde. Sie wurden mit den Linken gleichgesetzt oder als demagogisch bzw. ideologische Spinner und nicht ernst zu nehmende Weltverbesserer gebrandmarkt.

Es mag dahingestellt bleiben, ob, inwieweit und gegebenenfalls in welchem Umfang diese Negativetikettierung berechtigt waren.

Nach der Wiedervereinigung und insbesondere nach dem verstärkten Immigrationsdruck und Zuzug in der ersten Phase 1992/93 und schließlich der überbordenden Einwanderung durch Wirtschaftsflüchtlinge, echten und unechten Asylbewerbern nach Deutschland ab 2014 erlebte der Begriff Populismus eine Renaissance.

Die ersten, die mit diesem Begriff in negativer Form bedacht und verächtlich gemacht wurden, waren die Teilnehmer der Pegida – Demonstrationen in Dresden. Sie wurden mit dem Begriff „Rechtspopulisten“ überzogen, sollten damit diskriminiert und in eine rechte Schmuddelecke gedrängt werden.

Der ehemalige Niedersächsische– und spätere Bundeslandwirtschafts-minister und bekannte Freigeist der SPD, Studienrat a.D. Karl – Heinz Funke, äußert sich zu dieser Abgrenzung im Hinblick von Populismus zur AfD in einem Gespräch mit der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (08.10.2016, Seite 4) differenziert wie folgt:

Am Erfolg der AfD hätten auch „Merkel & Co.“ einen entscheidenden Anteil. Er warnt davor, die rechten Konkurrenten zu dämonisieren. Das Entstehen neuer Gruppen, am rechten und linken Rand habe immer seinen Grund im Verhalten der anderen. Im übrigen sollte man nicht ständig über Populisten schimpfen.

Denn schon die alten Römer hätten in den Populisten jene gesehen, die zwar eine eigene Meinung hätten, diese aber „mit allen Regeln der Redekunst“ unter das Volk brächten. Viel gefährlicher seien doch die Opportunisten, die gar keine Meinung hätten, diese aber in drei verschiedenen Versammlungen auf drei verschiedene Arten präsentierten. „Von diesen Opportunisten haben wir in allen Parteien satt!“

 Nach den Sozialwissenschaften handelt es sich bei dem Begriff „Populismus“ um ein unspezifisches Schlagwort, teils auch um einen spezifischen Politikstil, eine Form der politischen Rhetorik bzw. Strategie zum Machterwerb; andererseits wird Populismus in der Forschung auch als Teil verschiedener Ideologien eingestuft. In der politischen Debatte ist Populismus oder populistisch ein häufiger Vorwurf, den sich Vertreter unterschiedlicher Richtung gegenseitig machen, wenn sie die Aussagen der Gegenrichtung für populär, aber nachteilig halten. Man spricht dann auch von einem politischen Schlagwort bzw. „Kampfbegriff“.

Allein schon die Unterscheidung in Rechts – bzw. Linkspopulismus zeigt den – allerdings untauglichen – Versuch, den Begriff durch eine Deutungshoheit sich zu eigen zu machen. Doch es gelingt dabei nicht, dem unspezifischen Schlagwort eine Differenzierung zu verleihen. Bezieht man die Diskussion der AfD mit den Vorwürfen ihrer Gegner ein, so lässt sich folgende Feststellung treffen: als Populisten bezeichnete Politiker betonen in der Regel ihre „Bürgernähe“ im Gegensatz zur „etablierten“ Politik, werfen ihren Gegnern vor, problemblind zu sein, undemokratisch vorzugehen und elitären Partikularinteressen verpflichtet zu sein.

Und es zeigt sich im Hinblick auf die anstehenden Landtagswahlen und die Bundestagswahl 2017, dass die Begriffsverwendung nicht nur immer noch unschärfer wird, sondern eine inflationäre Anwendung erfährt.

Am 10.02.2017 nahm die Begriffsverwendung „Populist“ nunmehr groteske Züge an, als Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dem designierten Kanzlerkandidaten der SPD, Martin Schulz, vorwarf, er sei in seiner politischen Handlungsweise wie Trump, nämlich ein Populist!

Viele Politiker, Politologen und Medienvertreter verkehren diese Begrifflichkeit heute ins Gegenteil und versuchen somit, dem „Otto – Normalverbraucher“ ihre Mindermeinung aufzuoktroyieren.

Dieses Beispiel bzw. die inflationären Begriffsanwendungen lassen sich beliebig fortsetzen, pflanzen sich durch die gesamte politische Landschaft fort bis hin zu dem NATO -Thema des Einsatzes der Bundeswehr in  Incirlik in der Türkei. So wirft der Verteidigungspolitiker Tobias Lindner von der Partei „Die Grünen“ in scharfer Kritik der CSU reinen Populismus vor, wenn diese eine Mandatsverlängerung aufgrund der aktuellen Politik Erdogans infrage stelle („HAZ“ vom 13.03.2017, Seite 3; „Berlin diskutiert Abzug der Bundeswehr aus Incirlik).

Es gilt somit letztlich die aktuelle Frage zu stellen, wie wird eigentlich in der heutigen Zeit und somit nach der Definition in dem Jahr 1929 in der französischen Literaturbewegung von Lemonnier und  Therive definiert? Die Antwort darauf ist schlicht und einfach: es gibt diese nicht. Jedermann kann jeden damit verbal ins politische Abseits stellen.

Zwar müht sich Jan  – Werner Müller, der an der „Princeton Universität“, New Jersey, Politische Theorie und Ideengeschichte lehrt, an der Beantwortung einer Begriffsklärung redlich ab („Was ist Populismus?“, Sonderdruck Suhrkamp  Verlag, Berlin 2016, 116 Seiten; 15,00 €, ISBN 978 – 3 – 518 – 07522 – 7), kommt aber zu keiner Definition, sondern zu dem Ergebnis, dass in einer halbwegs funktionieren Demokratie es immer populistisch ist, wenn Demonstranten (oder andere) beanspruchen, das Volk zu sein.

Die „FAZ“ (15.10.2016; Seite L 20) bescheinigt ihm ein Scheitern bei seiner Klärung des Begriffs, zu dem er drei Fragenkomplexe aufwirft, wobei er die letzte und entscheidende nicht argumentativ zu beantworten weiß und … „den Königsweg nicht aufzuzeigen vermag!“

Der ehemalige oberste Richter am Bundesverfassungsgericht und dessen Präsident ab April 2002 bis 2010, der Staatsrechtler Professor Dr. Hans-Jürgen Papier, bringt es schließlich auf den Punkt, wenn er („Hamburger Abendblatt“ vom 11./12.02.2017), den Begriff „Populismus“ als einen sehr beliebigen bezeichnet.

Man sollte sich bei dieser Diskussion meines Erachtens wieder auf den Kern, auf den Ausgangspunkt besinnen und darauf, wie die Eidgenossen mit ihrer historischen Demokratie und dem Populismus umgehen und wir dann zu dem Ergebnis kommen: Glückliche Schweiz! Sie kennt die Volksabstimmung, nimmt die Beweggründe Ihrer Bürger ernst und geht mit den Antragstellern für ein Volksbegehrens fair um. Obwohl das Schweizer System bisweilen etwas behäbig daherkommt, ist es in Wahrheit ein Fortschrittsmotor. Neue, auch ungewöhnliche Ideen schaffen es schon dann auf die politische Agenda, wenn nur knapp 2 % der Stimmberechtigten der Meinung sind, dass darüber abgestimmt werden sollte.

In repräsentativen Demokratien liegt die Themenagenda stark in der Hand der politischen, ökonomischen und medialen Eliten, die von den Bürgern oftmals aufwendig von neuen Ideen überzeugt und zum Handeln bewegt werden müssen.

So haben die Eidgenossen in jüngster Zeit – nach Erreichen des Antragstellerquorums von ca. 2 % der wahlberechtigten Bürger – zwei Volksabstimmungen durchgeführt, die weltweit große Beachtung gefunden haben. So haben die Stimmberechtigten in der ganz alten Demokratie Schweiz 2014 in einem vorbildlichen Selbstbestimmungsakt von Demokratie mit knapper Mehrheit entschieden, wie und wann für ihr Volk eine Überfremdung stattfindet. Im Juli 2016 hingegen wurde ein Antrag auf Einführung einer staatlichen Grundsicherungsrente in Höhe von 2300,00 Fr. mit großer Mehrheit abgelehnt.

Dies alles ohne die unterschiedlichen Meinungsführer zu verunglimpfen oder gar in eine radikale Ecke zu stellen. Das ist meines Erachtens gelebter, beispielhafter Populismus.

Abschließend eine „populistische Anmerkung“:

Willst jemand du verletzen

und in eine radikale Ecke setzen,

dies, um deine Position zu stärken,

ohne, dass andere es bemerken;

wenn Du rechts, – der andere nicht,

dann rufst du: „Dieser Linkspopulist!“

Bist vom Geist Du aber links verortet,

der andere aber rechts genordet,

dann ist doch wohl alles ziemlich klar,

du behauptest Falsches dann als wahr,

zeigst mit dem Finger auf ihn spitz

und schimpfst ihn „Rechtspopulist!“

Manipulation hier – und dort,

„Populist“: ein ganz beliebig Wort! –

Drum prüfe wer sich sprachlich bindet,

ob das Niveau dadurch nicht schwindet. –

Martin Schulz – „Frühstücks- Bürgermeister“ von Würselen                    (H.St.)

Martin Schulz, augenblicklicher Hoffnungsträger und Lichtgestalt der SPD im Kampf um das Bundeskanzleramt in Berlin am 24.September 2017 , war von 1987 – 1998 „ehrenamtlicher“ Bürgermeister und „Honorar-Repräsentant“ der Stadt Würselen.

Zum besseren Verständnis dieser Funktion muß auf die Nachkriegsgeschichte des II. Weltkriegs und die Gründung der Besatzungszonen in der späteren Bundesrepublik eingegangen werden.

Die englische (auch Kommunal-) Verfassung sieht die strikte Trennung von politischer Repräsentanz einerseits und Verwaltungshandeln andererseits vor, fachlich „Zweigleisigkeit“ genannt.

Folglich wurde dieses bewährte Funktions-Trennungssystem auch in den britischen Besatzungszonen der Länder-„Kunstgebilde“ Niedersachsen  und Nordrhein-Westfalen eingeführt.

Bei den Kommunalwahlen wählte die wahlberechtigte Bevölkerung ihre kommunalen Vertreter für den Gemeinde- oder Stadtrat. Aus den Reihen dieser gewählten Vertreter wählten die Mitglieder der Kommunalvertretung (fälschlich oft als Kommunal-Parlament bezeichnet!) den Bürgermeister als „Honorar-Repräsentant“.

Der Bürgermeister wurde und war  durch die Wahl „nur“ Ratsvorsitzender und als Erster unter Gleichen ehrenamtlicher politischer Repräsentant der Gemeinde oder Stadt, der er nun vorstand. Als Bürgermeister oblag ihm lediglich die Leitung der Ratssitzung und eines zentralen, Ratsbeschlüsse vorbereitenden Ausschusses und die Funktion des Grußbestellers des Rates bei seinem öffentlichen Auftreten , gemeinhin auch als „Frühstücks-Bürgermeister“ bezeichnet.

Für das Verwaltungshandeln der Kommune war der Gemeinde- oder Stadtdirektor als Chef des Verwaltung fachlich zuständig und verantwortlich; er mußte für diese Tätigkeit eine in der jeweiligen Gemeindeordnung des Landes , auch Kommunal-Verfassung genannt, vorgeschriebene Ausbildung und Prüfung nachweisen  und wurde vom Rat der Gemeinde oder Stadt gewählt.

In den Kommunen in Nordrhein-Westfalen endete die Zweigleisigkeit einheitlich am 31. Oktober 1999.  In Niedersachsen begann das „Auslaufmodell“ Zweigleisigkeit englischen Ursprungs gleitend ab 01. November 1996.

Die seit dieser Änderung der Kommunal- Verfassung von der Bevölkerung direkt zu wählenden hauptamtlichen Bürgermeister müssen für diese Tätigkeit weder verwaltungsfachliche  Ausbildungsgänge noch Prüfungen ablegen und nachweisen!