Leserbrief, Gefahr auch für uns!

Leserbrief                                                                                                          H. Steding

„Gefahr auch für uns!“

Merkel rechtfertigt Waffenlieferungen in Irak mit deutschen Interessen

Damit die Waffen für die irakischen Kurden oder Peschmerga nicht in falsche Hände geraten, stellt die Bundesregierung mit an Sicherheit grenzender großer Wahrscheinlichkeit sicher, daß die in Deutschland geltenden strengen Waffenbesitzkriterien auch von den Kurden dort eingeführt und eingehalten werden.

Also Sachkundenachweis, persönliche Zuverlässigkeit – nachgewiesen durch Führungszeugnis und Strafregister­auszug -, Waffenregistrierung im Zentralregister und Führungsberechtigung durch Waffenbesitzkarte, Waffen­empfangsbestätigung, Strafverfolgung bei Waffenverlust oder unerlaubtem Waffengebrauch und andere Punkte mehr.

Ansonsten durchaus „Gefahr auch für uns!“.

Völkerrecht, Europa (2)

Völkerrecht: Europa (2):                                                                                              FM

Wer ist Europäer, Was ist Europa und Wofür steht es?

  1. Nach Völkerrecht sind Individual- und Selbstbe­stimmungsrecht der Völker gleichrangig, da sie sich gegenseitig bedingen und auch einschränken, also ohne Antidiskriminierungsgesetze!

Die Rechtsordnung des Staatenbundes Europa kann nur in Europa und nur für seine Bürger gelten, weil jeder Staat seine Gesetze selbst bestimmt. Das Recht der Europäer müssen andere Rechtskreise nicht über­nehmen wie umgekehrt die Europäer nicht deren Gesetze! (Dies hat die Arabische Liga nach der Kairoer Erklärung 1990 für ihren Bereich festgesetzt, nämlich die Ergänzung der UNO-Charta durch den Koran!)

Das Europarecht und dessen Auslegung sind in diesem Sinne zu überarbeiten und festzulegen:

  1. Satzung des Europarates von 1949,
  2. Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) von 1957
  3. Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) von 1975 Zu a) Zu kritisieren und zur Prüfung und Zustimmung sollten den Europäern vorgelegt werden: vom Europarat die Menschenrechtskonvention wegen ihrer fehlenden Begrenzung aller Rechte und Freiheiten an immanente Pflichten, die das Individualrecht nicht absolut zuläßt, insbesondere gelten Traditionen, Gewohnheiten und Eigenheiten von örtlichem, regionalem und nationalem Erbe weiter, die die Rechtsprechung gleichberechtigt zu berücksichtigen hat. Das Diskriminierungsverbot des Art. 14 ist als „Genuß“, d.h. Sonder-/Vorrecht von bestimmten Gruppen gegen die Mehrheit und deren Prägungen unzulässig und daher zu streichen. Den Interessen der Minderheit ist bereits durch das Mißbrauchsverbot von Art. 17 und Begrenzung von Rechtseinschränkungen Genüge getan und gibt den Gerichten Entscheidungsspielraum.
  4. Eigenheiten und Traditionen von Minderheiten von Nachbarvölkern auch zu berücksichtigen sind. Ein solcher Staatenbund ist weniger Zentralismus und vermeidet die Gefahr des Imperialismus eines neuen Großeuropa als Globalisierungsgigant, der als Wett­bewerber mit allen anderen Kontinenten das Schicksal und Odium der ehemaligen europäischen Kolonial­mächte erleiden wird, weil die Weltgemeinschaft noch lange nicht trotz UNO auf einem friedlichen Weg ist, wie Europa aufgrund Einsicht in seine schreckliche Vergangenheit. Hier kann und sollte Europa ohne Weltmachtstreben Vorbild bleiben, aber seine Verteidi­gungsfähigkeit und Unabhängigkeit bewahren und keine Verantwortung für Verantwortungslose übernehmen.
  5. Zu b) Der EGV sollte getreu den ursprünglichen Zielen und der Vielfalt der europäischen Völker, die regional im Norden, Osten, Westen, Süden und in der Mitte schon seit Jahrhunderten eine enge wirtschaftliche Verflechtung hatten, diese Vielfalt anerkennen, wobei
  6. Es muß sich wie alles geltende Recht an allgemeine Rechtsgrundsätze halten, wie es Art. 20 III GG durch Bindung an das (Natur)Recht formuliert hat, d.h. eine Sollensordnung, die dem Rechtsempfinden möglichst aller, mindestens einer großen Mehrheit aller Europäer entspricht, d.h. es fehlt hier, wie in der Schweiz seit Jahrhunderten entwickelt, an einer Volksabstimmung jedes europäischen Volkes, um diesen eine verbindliche Legitimität zu verschaffen.

Vorbild kann man aber nur sein, wenn das eigene europäische Haus sich der Zustimmung aller euro­päischen Völker sicher ist, d.h. bei der nachweisbaren großen Vielfalt der europäischen Völker ist wie früher in einzelnen Regionen eine engere Zusammenarbeit möglich, d.h. der ganz europäische Raum findet eine Zustimmung nur als ein Europa der Vaterländer, die ihre örtlichen, regionalen und nationalen Bedürfnisse selbst regeln und Herr und Frau im Lande bleiben. Europa muß sich kreativ so organisieren, daß die Menschen, die ja gemäß seiner freiheitlichen Tradition nicht wie Waren hin- und herziehen müssen, sondern die Wirtschaft zu ihnen kommt – wie es ohnehin besser wäre. Das sollte generell für alle Probleme gelten bis auf eine abzu­stimmende Außenpolitik und Verteidigungsbereitschaft für den Fall der Notwehr, die vernetzt von den besten Köpfen der Länder organisiert werden kann, wie die Sicherheit durch Polizei im Inneren und durch deren Vernetzung über Interpol. Dieses weniger bürokratische Europa wäre in Wirklichkeit mehr Europa, weil es auf

dem freien Willen seiner Bürger zusammenhält, nie-

mand bedroht und sich um sich selber kümmert.

Zu c) Die 1975 in Helsinki gegründete OSZE mit Sitz in Wien ist die einzige europäische Organisation, in der sich alle europäischen Staaten organisiert haben und die von allen akzeptiert wird, weil sie im Gegensatz der zu weit gehenden EU die Sicherheit und Zusammen­arbeit der Europäer befördern will und damit weniger will, aber mehr für alle bringt. Diese verkörpert daher am besten die freiheitliche Gesinnung Europas ohne büro­kratische Bevormundung, hat und verdient die höchste Anerkennung im europäischen Raum und sollte bewahrt werden.

Europa (1), Wer ist Europäer? Was ist Europa? Wofür steht es?

 Europa (1):                                                                                                                  FM

Wer ist Europäer, Was ist Europa und Wofür steht es?

I.

Der Name Europa besteht aus der griechischen Vorsilbe eu = gut, glücklich, schön, wohlklingend, wie dies in zahlreichen Verbindungen zum Ausdruck kommt (Eubiotik, Eudämonie, Eugenik, Euphonie, Eurhythmie u.a.). Nach Homer ist die Königstochter Europa aufgrund ihrer Entführung durch den Göttervater Zeus zum Namensgeber des mit rund 10 Mill. qkm kleinsten der damals bekannten drei Kontinente (Asien 43 Mill. qkm, Afrika 30 Mill. qkm) geworden. Wie bei dem bedeutenden antiken griechischen Historiker Herodot (484-425 v. Chr.) nachzulesen war diese Namens­gebung zugleich identitätsstiftend für den Kampf des griechischen Staatenbundes gegen die westasiatischen Mächte, Persien, Zweistromland u.a., der die Freiheit Europas gegen das absolutistische Asien verteidigte und damit auch Europa als Anhängsel eines eurasischen Doppelkontinents verhinderte.

Umgekehrt scheiterte der Versuch des späten hellenistischen Griechenlands durch Alexander in Westasien und Ägypten Großmacht zu spielen. Der gleiche Versuch der Römer mißlang in Nordafrika und sie gingen nach der Völkerwanderung um 500 unter. In Osteuropa unterlag später das christliche Römische Reich in Konstantinopel 1453.

Die islamischen Araber und Türken versuchten im Gegenzug seit dem 7. Jh. zuerst in Spanien und seit dem 15. Jh. im Balkan Europa zu erobern und scheiterten am Ende im 19. Jh..

Abenteurer und Entdecker aus Europa versuchten seit 1492 die sog. „Neue Welt“, Amerika (42 Mill. qkm) und Ozeanien (8 Mill. qkm) zu besiedeln, zu missionieren und zu erobern, obwohl diese Kontinente ebenso alt sind wie die drei „alten“.

Die dort lebenden Ureinwohner und Länder wurden zu Kolonien (auswärtiger Besitz) einiger europäischer Staaten, die kulturell und zivilisatorisch miteinander unvereinbar waren. Die Eroberer verletzten das Völkerrecht, bis die Kolonien spätestens im 20. Jh. selbständig wurden. Deren Bewohner drohen nun im Gegenzug Revanche durch Einwanderung in das vermeintlich reiche Europa (to take their shares, erklärte ein Afrikaner im Hydepark).

 

II.

Ein Blick auf die Weltkarte zeigt die Größenverhält­nisse der fünf Kontinente, die vier Klimazonen je 22,5° mit jeweils drei Stunden Tageszeit­verminderung vom Äquator bis zum Nordpol von Juni bis Dezember jährlich von 12 auf 0 Stunden täglich und umgekehrt auf der Südhalbkugel und Bevölkerungsdichten von 0/qkm an den Polen bis über 400/qkm in den Tropen an, wobei in den letzten 2000 Jahren die Dichte von ca. 1/qkm auf über 50/qkm anstieg.

Der englische Sozialphilosoph Malthus (1766-1834) sieht darin den Hungertod der Welt voraus, wenn das Bevölkerungswachstum weiterhin höher ist als die landwirtschaftliche Produktionssteigerung.

Ohne die beiden arktischen Zonen haben die Kontinente ca.130 Mill. qkm. Davon Europa 1/13 = ca. 10 Mill. qkm. In Europa ist die Dichte ca. 73/qkm (im Süden und Westen 100-250/qkm), in Amerika ca. 20/qkm, Afrika 26/qkm, Ozeanien 4/qkm, Asien 126/qkm (ohne Indien und China ca. 20/qkm). Unter Berücksichtigung des Polarkreises ab 67° reicht der kühle Norden bis 45° (Alpen); nur Südeuropa liegt gemäßigt von 45-36°, erst ab Nordafrika ist winterfrei. Entsprechend den Klimazonen ist der Energiebedarf in Europa das x-fache höher als in den Tropenzonen. Folglich wären dort höhere Bevölkerungsdichten möglich, weil die Energiekosten für Heizung, Bauten usw. gering sind.

III.

Die enorme Evolution Europas seit der Antike über das Mittelalter bis zu den klassischen Epochen des vorletzten Jahrhunderts haben in allen Bereichen, der Religion, Philosophie, Wissenschaft, Kunst und Musik, aber auch in der praktischen Umsetzung durch Erfindungen, Wirtschaftsentwicklung, Rechts­verbesserungen und soziale Einrichtungen einen Stand erreicht, bei dem der Eindruck entsteht, es könne unendlich so weitergehen.

Doch Überproduktion, Illusionen und Ideologien gaukeln eine Wunderwelt (Eldorado) vor, die gefährlich ist, weil sie Natur und Kultur nicht bewahrt, sondern die Lebensgrundlagen zerstört.

Es sind nicht nur schwerwiegende Auswirkungen physikalischer, chemischer und biologischer Art in die Natur und gesunde Lebensverhältnisse, sondern auch seelische Verwahrlosung und ein geistiger Verfall von Tradition, Recht und Kultur wie die Betrachtung des in Europa entwickelten klassischen Natur- und Völkerrechts deutlich macht.

Schon Goethe schrieb in seinem zwei Seiten langen Essay über Geistesepochen, daß die letzte prosaische Epoche nicht lange dauern könne, da sie den Gehalt der früheren Epochen nicht etwa humanisieren möchte, sondern ein Tohu wa Bohu und Streit entsteht und jeder einzelne tritt als Lehrer hervor und gibt seine Torheit für ein vollendetes Ganzes, „aus dem der Geist Gottes kaum selbst eine ihm würdige Welt abermals erschaffen könnte.“

(Wird fortgesetzt)

EU, EU und Wahlrecht

EU und Demokratie (1):   Wahlrecht                                                                      LR

Nach der Wahl zum Europaparlament am 25.05.2014 machte Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo kund, er habe bei der Wahl zwei Stimmen abgegeben, da er die italienische und die deutsche Staatsbürgerschaft besitze.                                                                                       Nach etwas Aufregung hört man dazu fast nichts mehr. Immerhin soll es laut FOCUS-Magazin Nr. 30 (21.07.14) beim Bundestag 48 Einsprüche wegen mehrfacher Stimmabgabe gegeben haben. Der Bundeswahlleiter wies darauf hin, daß Deutschland nicht wisse, ob ein Wahlberechtigter auch in einem anderen EU-Land wählt.

Was unternimmt die EU und was der Bundestag?

EU und Demokratie (2):                                                                                             LR

Europäische Bürgerinitiative „Einer von uns“

Vor der Verabschiedung des Vertrags von Lissabon wiesen Kritiker darauf hin, daß die im Vertrag sog. Europäische Bürgerinitiative (EBI) mit etlichen Hürden (die mindestens eine Million Unterschriften müßten aus einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten kommen und zwar pro EU-Mitgliedsstaat jeweils 750 mal der Anzahl der Europaparlamentsmitglieder dieses Staates) ausgestattet sei und verpflichte die Europäische Kommission nur dazu, sich mit dem Thema der Bürgerinitiative zu befassen.

Leider haben sich diese Auffassungen bestätigt. Die EBI „Einer von uns“ (www.oneofus.eu bzw. www.1-von-uns.de/) sammelte 1.897.588 Unterschriften, um die EU dazu zu bringen, sich in Sachen Lebensrecht an EU-Recht zu halten (u.a. „die Finanzierung sämtli­cher Aktivitäten zu beenden, welche zur Tötung menschlicher Embryonen führen. Dies betrifft verschiedene Politikbereiche der EU, darunter Forschung, Entwicklungspolitik und das öffentliche Gesundheitswesen.“)

Drei Tage nach der Wahl zum Europa-Parlament am 25.05.14 wies die EU-Kommission die Petition „Einer von uns“ zurück. In einer Mitteilung von 22 Seiten hieß es, sie habe den Antrag sorgfältig geprüft, alle EU-Ausgaben müßten sowieso mit den EU-Verträgen und der EU-Charta der Grundrechte in Einklang stehen; es bestehe kein Handlungsbedarf.

Zum Fortgang schreibt Giuseppe Nardi auf www.katholisches.info/2014/07/29/: „Am 25. Juli legte das europäische Promotorenkomitee von One of Us – Einer von uns Einspruch beim Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition durch die EU-Kommission ein. Die Kommission lehnte die Petition ab, ohne auf die darin aufgeworfenen Fragen einzugehen. Das aber widerspreche dem Abkommen von Lissabon. … Neben dem formalen Aspekt geht es … auch um eine grundsätzliche Frage.

Die EU könne nicht ständig von der Notwendigkeit einer stärkeren Bürgerbeteiligung sprechen und die Bürger sogar des Desinteresses an den europäischen Institutionen zeihen, aber gleichzeitig die größte je in Europa vorgebrachte Volksinitiative einfach abschmettern.

Im Einspruch geht das Promotorenkomitee sogar weiter als in der Petition selbst und beruft sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Oktober 2011, in dem es heißt, daß „ab der Phase seiner Befruchtung jedes mensch­liche Ei als ‚menschlicher Embryo‘ zu betrachten ist. … Mit dem Einspruch geht es nun aber um eine weit grundsätzlichere Frage. Jene Frage, die die Abtreibungslobby fürchtet, weil sie und alle Abtreibungsbefürworter Angst haben, daß damit die Abtreibungsgesetzgebung ins Wanken gebracht werden und die weitgehend ungehemmte Tötung ungeborener Kinder fallen könnte.“

Bildungssystem, Politische Schulalchimisten

Bildungssystem:

Politische Schulalchimisten                                                                                  H. Steding

Föderalismus soll ja erklärtermaßen gut sein und den Wettbewerb fördern. Ob dies allerdings im Schulalltag dienlich ist, darüber wird insbesondere bei jedem politischen Lager- und Regierungswechsel gestritten. Im „Labor Schule“ betätigen sich dann wieder die befähigsten und begnadetsten „Schulalchimisten“.

Jüngstes Beispiel das Land Niedersachsen: Nach der lange umstrittenen Einführung (2011!) des „Turbo-Abiturs“ (G 8) nach 12 Schuljahren unter der CDU/FDP-Landesregierung (2003 – 2013) wird jetzt unter der SPD/Bündnis 90-Die Grünen das Abitur (G 9) ab 2015 wieder nach 13 Schuljahren gemacht.

Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen wollen nachziehen und G 8 und G 9 anbieten – ein heilloses föderales Durcheinander!

Und auf der (integrierten) Gesamtschulebene ((I)GS) zeigt sich eine Bildung im freien Fall wie bei der geplanten IGS in Celle/Niedersachsen: Keine Noten bis Klasse acht, Kinder sollen zudem nicht sitzenbleiben und es werden keine Hausaufgaben erwartet. Statt­dessen wird es Lernentwicklungsberichte und wöchentliche Feedbackgespräche geben.

„Wir wollen das Potential der einzelnen Schüler entfalten“, sagte die Leiterin der Planungsgruppe zum Leitgedanken. (Quelle: Cellesche Zeitung vom 27.02.2014)

So wird die Gesamtschule zu der „Volksschule“, die sich die wachsende Masse chronisch Unwissender, Unfähiger und Untätiger wünscht.