Zur BND-Affäre

Zur BND-Affäre                                      H. St.

Eigentlich sollten die verantwortlichen BRD-Politiker gemäß Eidesformel (Artikel 64/56 GG) „Ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren Schaden von ihm wenden, …“. Aber was nützt eine solche Formel (oder besser Floskel?), wenn die BRD nicht souverän ist; sie unterliegt nach wie vor dem Besatzerrecht u.a. der USA (Artikel 139 GG). Dazu gehört auch die besatzungsgemäße Einbindung bundesdeutscher Dienste in US-geführte Ausspäh- bzw. Spionagedienste wie die der National Security Agency (NSA).

Solange Deutschland noch mit der Feindstaatenklausel der UN-Charta (Artikel 53 und 107) belegt ist, keinen „Friedensvertrag“ mit den Feindstaaten geschlossen hat (siehe Pariser Protokoll und Deutschland-Vertrag vom 23. Oktober 1954), wird Deutschland bewußt kein souveräner Staat werden und sein und der Fremd­bestimmung und Knechtschaft unterliegen – auch wenn unsere Politiker mantrahaft oder gebetsmühlenartig das Gegenteil behaupten.

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