Meinung

Meinung:

Vom Ungeist der Zeit und dessen unbegrenzten Unzumutbarkeiten in den heutigen sich anmaßend nennenden „Demokratischen Parteien“:

„Was ihr den Geist der Zeiten heißt,

das ist im Grund der Herren eigner Geist.“,

läßt Goethe den Faust zu seinem Schüler sagen.

Aber heute gilt noch mehr, was Goethe über Geistesepochen schrieb:

In der letzten prosaischen Epoche gibt es keinen Mittelpunkt, auf den man hinschaut, jeder einzelne tritt als Lehrer und Führer hervor und gibt seine „vollkommene Torheit für ein vollendetes Ganzes“. Der Wert eines jeden Geheimnisses wird zerstört, der Volksglaube entweiht und der Streit gegeneinander führt zu Tohu wa Bohu, „aus dem der Geist Gottes kaum eine ihm würdige Welt erschaffen könnte.“

Schiller bezeichnet in der Ästhetischen Erziehung des Menschen die Zeit nach dem Kulturverfall schlimmer als die alte Barbarei vor der Kulturepoche, weil die moderne Umwertung zum Werteverfall führt.

Es genügt daher nicht den Untergang des Abendlandes zu beklagen, weil hinter den vordergründigen Vorgaben von Freiheit, Demokratie, Rechtsstaat und Fortschritt erstens laut Frankfurter Schule die angeblichen „autoritären Persönlichkeits­strukturen der Deutschen“ überwunden werden sollen und zweitens die Menschheit zu politischer Korrektheit erzogen werden soll. Dies widerspricht nicht nur der Vielfalt von Kulturen und Völkern, sondern veranlaßte den Philosophen Sloterdijk zu einer Kritik der zynischen Vernunft, des politischen Ikarismus der schrecklichen Kinder der Neuzeit und einer „psychischen“ Politik, die Argumente aus der Psychologie zur Bevormundung der Bürger benutzt.

Da die Wahrheit immer das Ganze aller Welten und Erscheinungen ist, kann niemals eine Sicht der Dinge allein “diktatorisch“ herrschen. Man wird auch „guten“ Geist einer Zeit finden können, man sollte aber um so mehr danach sehen, welcher Ungeist sich anmaßt, das Sagen in der Zeit zu haben. In seinem berühmten Gedicht „Die Worte des Wahns“ warnt Schiller die Guten und Besten vor dem Glauben an die goldene Zeit, das buhlende Glück und den ird´schen Verstand; nur im Inneren himmlischen Glauben bewahre man das Schöne und Wahre.

Goethe nannte „politisch Lied garstig Lied“, weil Freund- und Feindschaften in der Realität daran sich bewähren, aber auch scheitern können!

Beispiele hierfür gibt es auch von ehemaligen Befürwortern der sich zu Unrecht rühmenden westlichen „Wertegemeinschaft“ wie Dr. Gertrud Höhler:

Demokratie (Volksherrschaft) geht nach der Präambel und Art. 20 GG vom Deutschen Volk aus und soll durch Wahlen und Abstimmungen ausgeübt werden; die Parteien und alle Volksvertreter haben bis heute ein Wahlgesetz ohne das Abstimmungsgesetz (zur Volksabstimmung) erlassen, verstoßen also gegen Art. 20 GG.

Die Rechtsprechung der obersten deutschen Gerichte ist nicht so unabhängig wie die Gewaltenteilung es verlangt, weil diese vom Richterwahlausschuß vom Bundestag und -rat gewählt werden, wodurch indirekt ein eigentlich unzulässiger Einfluß der Parteien besteht.

Die gegenwärtig herrschenden Parteien des Bundes­tages bestimmen durch Gesetze über die Volks­souveränität, indem sie die politischen Rechte (z.B. durch Straf-, Parteien-, Ausländergesetze) einschränken und diese sogar unter Strafe stellen, wie dies zur Meinungsfreiheit durch § 130 StGB Volksverhetzung (das Volkslied und Schiller hatte schon immer Ge­dankenfreiheit gefordert), Parteienverbotverfahren und Mißachtung der Identität des Volkes in grundrechts-, europarechts- und völkerrechtswidriger Weise gesche­hen ist. Hier ist zu rügen, daß nicht nur einige Abgeordnete, sondern die Länder und Kommunen keine Klagen beim Verfassungsgericht zur Wahrung der vorgenannten Bürgerrechte und des Volks­abstimmungsgesetzes erhoben haben.

Auch der Mehrheit der Deutschen ist vorzuhalten, daß sie ihre volle Souveränität und Rechte nicht in Wahlen und Aktionen durchsetzen und sich gegen ihre Bevormundung und Globalisierung wehren, obwohl sie nach Art. 20 IV GG ein Widerstandsrecht auch zur Wahrung ihrer Identität und Wiederherstellung nach der Präambel des GG haben.

FM

 

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