In der von der UNO-Generalversammlung am 10.12.1948 verabschiedeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Broschüre steht in meinem Bücherregal!) heißt es im Artikel 19: “Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung ; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
Interessant ist daher, neben der AfD im Verfassungsschutzbericht ein neues Verdachtsobjekt ausgemacht zu haben, die sogenannte „demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“ (Welch ein sprachlicher Gummiparagraf-Behördendeutsch-Monsterbegriff!)
Dazu werden demnach etwa Corona-Leugner sowie Verschwörungstheoretiker gezählt und (seit Mai 2021) beobachtet.
Eine pluralistische Gesellschaft sollte Gedankenvielfalt unreglementiert ausleben und austauschen können; nur so verträgt sie auch eine pluralistische Denk- und Sichtweise (Meinungsvielfalt) im Sinne vom o.a. Artikel 19. Auch Artikel 5 des Grundgesetzes sieht das ähnlich, sofern ich diesen richtig gelesen und verstanden habe.
Oder versucht Niedersachsen hier (probeweise?) einen neuen Weg zu gehen, der durchaus dann als (staatliche) Meinungsdiktatur und Überwachungsdiktatur enden oder bezeichnet werden kann?
Mit freundlichem Gruß verbleibt Hans Steding