Aus einer Auswertung des Ausländerzentralregisters (AZR) geht hervor, daß das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 416.420 Migranten unter dem Geburtsdatum 1. Januar führt. Dabei sind ca. 123.000 aus Syrien, 85000 aus der Türkei, 60.000 aus Afghanistan und ca. 30.000 aus dem Irak. Mit Abstand folgt Eritrea (16.000), Marokko (10.000), Somalia (9.000), „ungeklärte Staatsangehörigkeit“ (8.000), Pakistan (6.000) und der Libanon (4.000).
Mehr als ein Viertel der registrierten Ausländer mit Geburtsdatum 1. Januar reisten im Jahr 2015 ein. Ein weiteres Viertel danach und der Rest schon davor. „Die Erfassung von Personendaten sieht hinsichtlich des Geburtsdatums zwingend die Angaben zu einem genauen Geburtstag vor. Bei ungesicherten Angaben zum Geburtstag ist es grundsätzliche Praxis, das Geburtsdatum auf den 1. Januar des Geburtsjahres festzulegen, nicht in allen Ländern und Kulturen werden Geburtsdaten auf den Tag und Monat genau registriert“, teilte das BAMF hierzu mit.
„Das Datum 1. Januar wird erfaßt, wenn Asylsuchende keine Paß- oder sonstigen Identitätspapiere vorweisen können und lediglich ihr Geburtsjahr, jedoch nicht den genauen Tag oder Monat kennen“, teilt das BAMF mit.
Laut BAMF legt jeder zweite Asylbewerber über 18 keine Papiere vor. In einigen Ländern, vorzugsweise Afghanistan, wird kein großer Wert auf die Erfassung von Geburtsdaten gelegt. Das erklärt auch warum in Deutschland so viele unrasierte 15-jährige rumlaufen und ungehindert Straftaten begehen können, ohne ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen. Bei „Geflüchteten“ aus der Türkei ist es wohl wenig glaubhaft, daß diese keine Geburtsurkunde besitzen. Naja, wahrscheinlich auf der Flucht verloren. Gut, daß das Handy immer gesichert ist, obwohl, das wird ja auch kurz vor Ankunft weggeschmissen, denn es gibt bei Ankunft im gelobten Deutschland gleich ein Neues.
Da aber eine Altersfeststellung mittels Röntgen des Handwurzelknochens gegen die körperliche Unversehrtheit verstößt, wird natürlich auch das Alter gar nicht erst überprüft.
Man gut das Zwangsimpfungen nicht gegen den Grundsatz der körperlichen Unversehrtheit verstößt.
So können also weiterhin die ankommenden Flüchtlinge den Behörden ein vom Pferd erzählen, geprüft wird es nicht, Geburtstag ist dann der 1. Januar. Welches Jahr, das kann man sich wohl auch aussuchen.
Warum muß ich eigentlich bei einer Verkehrskontrolle meinen Führerschein vorzeigen? Ich fahr doch bereits seit zehn Jahren schwarz, aber unfallfrei!
Uwe Lamprecht