Diskussion: Mehr oder weniger Bundesländer?
Weniger Bundesländer: (M. St.)
Das föderale System verschlanken.
Zurzeit sind die 16 Bundesländer sehr verschieden von ihrer Bevölkerungsstruktur und Finanzkraft. Die Verantwortung ist zwischen Bund und Ländern oft nicht trennscharf aufgeteilt, was zu faulen Kompromissen und verzögerten Entscheidungen führt.
Es ist daher sinnvoll die Zahl der Bundesländer zu reduzieren, so daß eine annähernd gleich große Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft für jedes Bundesland gegeben ist. Dadurch können viele Positionen in Politik und Verwaltung eingespart werden.
Eine mögliche Neugliederung könnte wie folgt aus-sehen:
Hanseland:
die bisherigen Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen.
Nordrhein-Westfalen: in den bisherigen Grenzen
Sachsen-Brandenburg:
die bisherigen Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen.
Mittelrhein-Thüringen:
die bisherigen Bundesländer Rheinland-Pfalz, Saar-land, Hessen und Thüringen
Baden-Württemberg: in den bisherigen Grenzen
Bayern: in den bisherigen Grenzen
Durch die Zusammenlegung von Ost- und Westbundesländern wird die Angleichung der Lebensverhältnisse in den Bundesländern gefördert. Ein Finanzausgleich findet innerhalb der Länder, jedoch nicht mehr zwischen den Ländern statt. So ist jedes Land angehalten, seinen Haushalt in Ordnung zu halten. Die durch den bisherigen Länderfinanzausgleich bedingte Verantwortungslosigkeit, bei der Länder mit guter Haushaltsdisziplin bestraft werden, wird vermieden.
Den Städten und Gemeinden kommt im neuen System ein sehr viel höherer Anteil an Entscheidungsmacht und an den Steuereinnahmen zu, denn auf lokaler Ebene wissen die Bürger am besten, was gut für sie ist, und wofür öffentliche Mittel eingesetzt werden sollten. Darüber hinaus werden Bildungsgesetze vereinheitlicht, was ermöglicht, daß Schüler bei einem Schulwechsel (Umzug in anderes Bundesland) weniger Probleme mit dem unterschiedlichen Lernstoff haben, als das bisher der Fall ist.
Alle Legislaturperioden sollten in Bund, Ländern und Kommunen gleichermaßen auf 5 Jahre verlängert und die Wahltermine sinnvoll zusammengelegt werden. Die Anzahl der Mandatsträger im Deutschen Bundestag ist mindestens zu halbieren und die Amtszeiten sind zu begrenzen.
Der Bundespräsident sollte künftig direkt vom Volk gewählt werden und max. 2 x 5 Jahre in seinem Amt bleiben.
Mehr Bundesländer (G.-U. Dahlmann)
Demokratie an der Basis stärken.
Unter dem Vorwand der Verschlankung, Vereinfachung der bürokratischen Wege und der Einsparung unnötiger Kosten, versucht das Politbüro in Brüssel und seine Epigonen den EU Bürgern Sand in die Augen zu streuen, um seine eigene Macht weiter auszubauen.
Das Subsidiaritätsprinzip, nachdem unser Gemein-wesen angeblich aufgebaut ist, besagt aber, daß Demokratie von unten herkommt.
Warum muß also ein Dorfbürgermeister, dessen Dorf meistens schon zu einer Sammtgemeinde gehört, also bereits praktisch ohne eigene Entscheidungsbefugnisse ist, ein Gehalt von 700,00 Euro plus Aufwandsentschädigung für Dienstfahrten, Arbeitsessen etc. bekommen, dazu noch ein Büro inkl. Sekretärin?
Der Dorfbürgermeister soll bitte Ehrenamtlich tätig sein und kann bequem zu Fuß zur Gemeindeversammlung gehen; wenn er sein eigenes Auto benutzen will, kann er das ja aber auf eigene Kosten. Das Essen und das Bier, das er in der Kneipe bei Besprechungen verzehrt kann er auch selber bezahlen. Ein eigenes Büro mit Sekretärin braucht er auch nicht.
Als angesehener Bürger seiner Gemeinde wird ihm das eine Ehre sein, auch wenn auf ihn nach Wiedereinführung des Subsidiaritätsprinzips mehr Arbeit zukäme.
Alle Dorfbürgermeister treten regelmäßig Im Kreistag (Kanton) zusammen und regeln die Dinge des Landkreises (Kantons). Sie bekommen dafür eine Fahrkostenpauschale, die sich an den Kosten öffentlicher Verkehrsmittel orientiert und eine Essenspauschlale erstattet. Auch diese Tätigkeit ist ehrenamtlich, denn selbst unter dem Gesichtspunkt erhöhter Tätigkeit (Subsidiarität) genügt sicher ein wöchentliches Treffen. Entbürokratisierung voraus-gesetzt.
Der Kreistag hat ein Büro das mit Eineinhalbtags Kräften besetzt ist.
Darüber hinaus können die gewählten Parteien, den Wahlergebnissen entsprechend, ebenfalls bis zu fünf Abgeordnete (insgesamt) in den Kreistag entsenden. Auch diese Abgeordneten arbeiten ehrenamtlich bzw. können von ihrer Partei bezahlt werden.
Jeder Kreistag wählt aus seiner Mitte einen Abgeordneten für den Landtag. Auch hier können die Parteien entsprechend dem Wahlergebnis einen Abgeordneten pro Landkreis entsenden.
Das hieße für das für das Land Niedersachsen mit 38 Landkreisen, 38 Vertreter des Landkreises plus 38 Vertreter von Parteien, hinzu kämen noch die Vertreter der Kreisfreien Städte, die auch noch jeweils zwei Abgeordnete entsenden können. Das entspräche für das Land Niedersachsen 76 Abgeordnete aus den Landkreisen plus 16 Abgeordnete aus den acht kreisfreien Städten, insgesamt 92 Abgeordnete, anstatt zurzeit 152 Abgeordnete.
Diese Abgeordneten können, wenn sie bedingt durch die Ämteranhäufung, nicht mehr berufstätig sein können, als hauptamtliche Landtagsabgeordnete eine angemessene Bezahlung einfordern. Spesen müssen jedoch gegen Vorlage von Belegen abgerechnet werden. Landtagsabgeordnete, die ein Einkommen haben, erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung.
Kommerzielle Beraterverträge, die aus der politischen Tätigkeit resultieren, sind verboten.
Alternativ könnte die Landtage völlig weggelassen werden, da seine Tätigkeit von den Kreistagen bereits wahrgenommen werden.
Alle Dinge, die die Kompetenzen des Landkreises übersteigen, werden vom Bund übernommen.
Die Bundesversammlung setzt dich demnach aus den Vertretern der Landkreise zusammen. Je ein Vertreter aus fünf benachbarten Landkreisen wird in die Bundesversammlung entsendet. Dadurch entsteht eine direkte Linie von der Dorf- bzw. Stadtgemeinschaft über den Kreistag zur Bundesversammlung. Außerdem wird die Anzahl der Abgeordneten in der Bundesversammlung niedrig gehalten.
Die Gesandten der Bundesversammlung erhalten eine angemessene Bezahlung. Spesen müssen jedoch gegen Vorlage von Belegen abgerechnet werden.
Kommerzielle Beraterverträge, die aus der politischen Tätigkeit resultieren, sind verboten.
Die Arbeiten der Gemeinden, der Landkreise und des Bundes werden durch Volksabstimmungen direkt vom Volk unterstützt.
Der Bundespräsident (möglichst parteilos) wird in Direktwahl vom Volke gewählt, das ermöglicht ihm Gesetze, die nicht verfassungskonform sind, abzulehnen.
Die diktatorischen Aktivitäten Brüssels werden zurückgedrängt.