EU, EU und Wahlrecht

EU und Demokratie (1):   Wahlrecht                                                                      LR

Nach der Wahl zum Europaparlament am 25.05.2014 machte Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo kund, er habe bei der Wahl zwei Stimmen abgegeben, da er die italienische und die deutsche Staatsbürgerschaft besitze.                                                                                       Nach etwas Aufregung hört man dazu fast nichts mehr. Immerhin soll es laut FOCUS-Magazin Nr. 30 (21.07.14) beim Bundestag 48 Einsprüche wegen mehrfacher Stimmabgabe gegeben haben. Der Bundeswahlleiter wies darauf hin, daß Deutschland nicht wisse, ob ein Wahlberechtigter auch in einem anderen EU-Land wählt.

Was unternimmt die EU und was der Bundestag?

EU und Demokratie (2):                                                                                             LR

Europäische Bürgerinitiative „Einer von uns“

Vor der Verabschiedung des Vertrags von Lissabon wiesen Kritiker darauf hin, daß die im Vertrag sog. Europäische Bürgerinitiative (EBI) mit etlichen Hürden (die mindestens eine Million Unterschriften müßten aus einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten kommen und zwar pro EU-Mitgliedsstaat jeweils 750 mal der Anzahl der Europaparlamentsmitglieder dieses Staates) ausgestattet sei und verpflichte die Europäische Kommission nur dazu, sich mit dem Thema der Bürgerinitiative zu befassen.

Leider haben sich diese Auffassungen bestätigt. Die EBI „Einer von uns“ (www.oneofus.eu bzw. www.1-von-uns.de/) sammelte 1.897.588 Unterschriften, um die EU dazu zu bringen, sich in Sachen Lebensrecht an EU-Recht zu halten (u.a. „die Finanzierung sämtli­cher Aktivitäten zu beenden, welche zur Tötung menschlicher Embryonen führen. Dies betrifft verschiedene Politikbereiche der EU, darunter Forschung, Entwicklungspolitik und das öffentliche Gesundheitswesen.“)

Drei Tage nach der Wahl zum Europa-Parlament am 25.05.14 wies die EU-Kommission die Petition „Einer von uns“ zurück. In einer Mitteilung von 22 Seiten hieß es, sie habe den Antrag sorgfältig geprüft, alle EU-Ausgaben müßten sowieso mit den EU-Verträgen und der EU-Charta der Grundrechte in Einklang stehen; es bestehe kein Handlungsbedarf.

Zum Fortgang schreibt Giuseppe Nardi auf www.katholisches.info/2014/07/29/: „Am 25. Juli legte das europäische Promotorenkomitee von One of Us – Einer von uns Einspruch beim Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition durch die EU-Kommission ein. Die Kommission lehnte die Petition ab, ohne auf die darin aufgeworfenen Fragen einzugehen. Das aber widerspreche dem Abkommen von Lissabon. … Neben dem formalen Aspekt geht es … auch um eine grundsätzliche Frage.

Die EU könne nicht ständig von der Notwendigkeit einer stärkeren Bürgerbeteiligung sprechen und die Bürger sogar des Desinteresses an den europäischen Institutionen zeihen, aber gleichzeitig die größte je in Europa vorgebrachte Volksinitiative einfach abschmettern.

Im Einspruch geht das Promotorenkomitee sogar weiter als in der Petition selbst und beruft sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Oktober 2011, in dem es heißt, daß „ab der Phase seiner Befruchtung jedes mensch­liche Ei als ‚menschlicher Embryo‘ zu betrachten ist. … Mit dem Einspruch geht es nun aber um eine weit grundsätzlichere Frage. Jene Frage, die die Abtreibungslobby fürchtet, weil sie und alle Abtreibungsbefürworter Angst haben, daß damit die Abtreibungsgesetzgebung ins Wanken gebracht werden und die weitgehend ungehemmte Tötung ungeborener Kinder fallen könnte.“