Die deutsche National-Hymne

„Ist die deutsche National-Hymne noch zeitgemäß?“

Eine kritische Betrachtung von Hans Steding

  • „Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland,
  • danach laßt uns alle streben, brüderlich mit Herz und Hand.
  • Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand.
  • Blüh‘ im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland!

So lautet die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland seit 1991 (!) und besteht seit dieser Zeit ausschließlich aus der dritten Strophe des Deutschlandliedes von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (02.04.1798 – 19.01.1874), das dieser 1841 verfasste.

Gesungen wird die Nationalhymne zur Melodie des „Kaiserquartetts“ von Joseph Haydn (31.03.1732 – 31.05.1809), das dieser 1797 als Hymne zum Geburtstag von Kaiser Franz I. von Österreich unter dem Titel ‚Gott erhalte Franz den Kaiser‘ komponierte.

Nach diesem kurzen historischen Exkurs aber zu einer kurzen und knappen Analyse:

  • Einigkeit (bei uns in der Politik?) – Fehlanzeige!
  • und Recht (man beachte teilweise die Gesetzgebung und Rechtsprechung!) – Fehlanzeige!
  • und Freiheit (vergleiche Artikel 5 und 10 Grundgesetz mit § 130 Strafgesetzbuch und dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz) – Fehlanzeige!
  • für das deutsche Vaterland, (Deutschland geht national mehr und mehr international unter!) – Fehlanzeige!
  • danach laßt uns alle streben (das Volk will wohl, aber die deutsche Politik?) – Fehlanzeige!
  • brüderlich mit Herz und Hand. (wo werden die 3 Elemente noch umgesetzt?) – Fehlanzeige!
  • Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand. (trifft das in der heutigen Zeit noch zu?) – Fehlanzeige!
  • Blüh‘ im Glanze dieses Glückes, (wirklich?) – Fehlanzeige!
  • blühe deutsches Vaterland! (es verwelkt und geht ‚Multi-Kulti‘ unter!) – Fehlanzeige!

Schade!