Nordstream 2

Nordstream 2, der Russland/Ukraine-Konflikt und die US-Machtspiele

US-Präsident Biden stellte nach dem Gespräch mit dem eigens dieserhalb nach Washington zum Antrittsbesuch angereisten blassen deutschen Bundeskanzler Scholz in der gemeinsamen Pressekonferenz klar, daß die USA in der Lage sind, das „Aus“ für die Gaspipeline Nordstream 2 durchzusetzen, wenn Russland erneut die Grenze der Ukraine verletzt.

Und wieder wird verklausuliert bestätigt, daß das „Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ (Artikel 133 Grundgesetz (GG)) BRD kein souveräner Staat ist.

Immer noch hängt die Freiheit  (Teil-Souveränität, weil und als Zahlmeister für alle Welt!) Deutschlands wie ein Hampelmann am Zugfaden der WK II-Hauptsiegermacht USA, den die USA nach Belieben geschickt ziehen kann und zieht, um ihre US-Interessen jedweder Art durchzusetzen.

Wie lautet doch die US-Direktive JCS 1067 vom April 1945: „Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feindstaat. …, um gewisse alliierte Absichten zu verwirklichen. …“ (Ziffer I.4.b); siehe Wikipedia: GHDI-Document).

Und wie der liebens- und glaubwürdige US-Präsident Obama es am 05. Juni 2009 in Ramstein verkündete: „Germany is an occupied country – and it will stay that way!“; ins Deutsche übersetzt: „Deutschland ist ein besetztes Land und das wird es auch bleiben!“ (Youtube.com/watch: Die Kanzlerakte – BRD bleibt US-besetzt bis 2099).

Hierzu passt auch ergänzend der Artikel 139 GG: „Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

Hans Steding