Krieg, Kollateralschäden

Kollateralschäden:

Zogen nicht unsere Soldaten damals  aus, um die Afghanen von den Terroristen zu befreien und dort Brunnen zu bohren, Schulen auch für Mädchen zu bauen und Demokratie und Rechtsstaatlichkeit  einzuführen?

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Dr. Jürgen Todenhöfer berichtet in einem Interview in der Jungen Freiheit daß:                                                                                                                   Die Hälfte der mindestens 100.000 Toten die der Krieg in Afghanistan und Pakistan bis jetzt gekostet hat auf das Konto der Nato und der USA gehen, Afghanistan hat heute die höchst Säuglingssterblichkeit der Welt und ist das ärmste Land Asiens.

Deutschland wurde einst auch durch, Bomben Vergewaltigungen und Plünderung befreit.

(die Redaktion)

Griechenland, Überraschung

Überraschung!

Im Rahmen ihres Berichtes vor dem EU-Parlament wurde bekannt, daß die Troika ihre völlig falsche Prognose für Griechenland auf das überlieferte Datenmaterial  zurückführt.

Die „Experten“ von EZB, EU-Kommission und Internationalem Währungsfonds hätten

nicht geahnt!

daß die von Athen gelieferten Daten überwiegend falsch gewesen seien.

(aus Preußische Allgemeine Zeitung)

Leute, die heute noch glauben, daß Griechenland seriöse Daten abliefert, sollte man, für den Rest ihres Lebens, zur Insel der Seligen verschiffen. Einmal pro Woche schaut der Kasper vorbei.

(die Redaktion)

Menschenrechte

Menschenrechte                                                                                               GUD

In der UNO sitzen Vertreter von etwa zweihundert Staaten; sie sollen die Probleme der Welt friedlich lösen.

Natürlich sind die dort vertretenen Staaten alle Demokratien. Es sind in der UNO auch Staaten vertreten, die man als gelenkte Demokratien oder Diktaturen oder sogar schlicht als Kleptokratien bezeichnen müßte. Der Hammer aber ist, daß Staaten, die nachweislich die Menschenrechte auf schwerste Weise verletzen, nun in den Menschenrechtrat gewählt wurden.

Unter anderen: Saudi-Arabien, Rußland, China und Kuba!

So hat der Antirassismus-Ausschuß des Menschen­rechtsrates Anfang dieses Jahres den früheren Finanzsenator Tilo Sarrazin als rassistisch bezeichnet und Deutschland kritisiert, was große Betroffenheit in unserer politischen Klasse hervorrief.

Recht, Grundrechte

Grundrechte:                                                                                                    (H. Steding)

Meinungsfreiheit und „politische Korrektheit“

Der Grundrechtsartikel  5 Abs. 1, Satz 1 des Grundgesetzes lautet:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten …“

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit rechnet zu den „vornehmsten Menschenrechten überhaupt“ (BVerfGE 7, 198/208). Es sichert, daß jeder frei sagen kann, was er denkt, Auch wenn er keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil angibt bzw. angeben kann (BVerfGE 42, 163/170f; 61, 1/7). Der Begriff der Meinung ist „grundsätzlich wieweit zu verstehen“ (BVerfGE 61, 1/9). Keine Rolle spielt, welche Themen berührt werden; die Meinungsfreiheit schützt die Kommunikation in allen Bereichen. Ebenso wenig ist von Bedeutung, ob mit der Meinung öffentliche, insbesondere politische, oder private Zwecke verfolgt werden (AltK 22; Mü 5).

Das Grundrecht schützt Äußern und Verbreiten der Meinung, also ihre Abgabe, wie den mehr oder minder langen Prozeß der Informationsübertragung. Geschützt sind der Inhalt, aber auch die Form bzw. die Art und Weise der Äußerung (BVerfGE 54, 129/138f; 60, 234/241; BoK 160 ff.) und

„Maßnahmen wegen eines Leserbriefes beeinträchtigen die Meinungsfreiheit (BVerwGE 46, 175/181 ff)“ z.B. Rüge, Abmahnung, Repressalien, Kündigung u.a.m.

Anm. der Verfasser

Zu beachten ist allerdings Absatz 2 von Artikel 5 GG, der lautet:

„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Besondere Beachtung und Bedeutung erlangt hier mittlerweile der § 130 Strafgesetzbuch (StGB) in seiner aktuellen Fassung

(http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/_130.html);

hierin findet sich versteckt auch die heute so beliebte „politische Korrektheit“ wieder, Zutreffendes strafbewehrt nicht beim Namen nennen zu können bzw. zu dürfen.                 Abkürzungsverzeichnis BVerfGE     Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerwGE   Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts AltK  Kommentar zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Reihe Alternativkommentare) Mü  von Münch, Grundgesetzkommentar Bd. I, 3. Auflage 1985, Bd. II und III, 2. Auflage 1983 BoK  Kommentar zum Bonner Grundgesetz (Bonner Kommentar), Stand Sept. 1987

 

Die Gedanken sind frei!      Sind sie wirklich noch?                 Die Gedanken sind frei                                                       In diesem Lande sind sie es wohl noch (?). Aber Du solltest dieses oder jenes lieber nicht denken!

GUD

Leserbrief, Offener Brief an Joachim Gauck

Offener Brief

Herrn Bundespräsident                                                                                                        Joachim Gauck                                                                                                                   Spreeweg 1                                                                                                                            10557 Berlin

Herr Bundespräsident,

nun also Oradour, wieder im Kniefall, wieder ein Schuldbekenntnis und wieder übernehmen Sie das Dogma der Sieger

Deutsche Schuld, gestern, heute, morgen und in alle

 Ewigkeit?

Wer Ihr von Gram zerfurchtes Gesicht sieht, ist versucht, Mitleid mit Ihnen zu empfinden. Oder Enttäuschung und Wut über einen Bundespräsidenten, der schon wieder seinem Amtseid nicht gerecht wird?

Zu diesem gehört – sine qua non – sein eigenes Volk zu verteidigen, wo immer das möglich und nötig ist. Wenn Sie, was doch eigentlich selbstverständliche Pflicht in Ihrem Amt sein müßte, sich über die Fakten zu Oradour vor Ihrer Reise informiert hätten, vielleicht sogar das vor einigen Jahren erschienene Buch des französischen Wissenschaftlers Vincent Reynouard

„Die Wahrheit über Oradour“

gelesen hätten, dann hätten Sie sich diese Reise und damit einen weiteren Beweis Ihrer Unwissenheit ersparen können.

Versöhnung ja, aber ohne Anerkenntnis der Wahrheit bleibt das Wort eine hohle Phrase und ohne zukunftsfähiges Fundament.

Ihr Auftreten und Ihre mangelnde Sensibilität gegenüber historischen Fakten sind zutiefst beschämend.

Alfred E. Zips