Neuwahlen

Neuwahl ohne Probleme

Als ehemaliger und langjähriger (1968 – 1998) Wahlsachbearbeiter und späterer Wahlleiter in einer Stadt-/Gemeindeverwaltung sehe ich keine verwaltungsseitigen Probleme bei einer vorgezogenen Neuwahl; die Abläufe zu einer Wahl sind seit Jahrzehnten festgelegt und erprobt!

Probleme bereitet das wohl nur den demokratisch legitimierten Volks(-ver-)tretern.

Und die Bundeswahlleiterin, Dr. Ruth Brand, scheint sich mit ihren Bedenken hier selber (aus Opportunität?) vor einen parteipolitischen Karren zu spannen.“

Hans Steding

Das ‚Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland‘

Das ‚Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland‘ 

Dipl.-Komm. Hans Steding

– Informationen rund um das Grundgesetz (GG) –

(Stand: September 2023)

 

A. Vorbemerkungen

Als ausgebildeter Verwaltungsangestellter sowie späterer Diplom-Verwaltungswirt und nach einem 7-semestrigen Studium der Kommunal- und Verwaltungswissenschaften an einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie mit dem Abschluss ‚Kommunal-Diplom‘ bekam ich im Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter anderem den Werdegang zum und die Bedeutung vom „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, veröffentlicht am 23. Mai 1949 [1], vermittelt.Der herrschenden und vermittelnden Lehre der Verwaltungsdozenten und Professoren konnten wir Lernenden und Studierenden thematisch nur entwicklungs- und berufsorientiert „staatstragend“ lauschen und das Vermittelte aufnehmen. Tiefer eingestiegen in die Materie ‚Grundgesetz‘ bin ich erst wieder, nachdem ich ein Buch von Urs Bernetti mit dem Titel „Das Deutsche Grundgesetz – Eine Wertung aus Schweizer Sicht“ in die Hand bekam [2]. Bernettis Buch hat mich veranlasst, die Thematik des Entstehens und der Forten-twicklung des Grundgesetzes erneut aufzugreifen und meine Erkenntnisse des historischen, rechtlichen und juristischen Umfeldes dazu schriftlich festzuhalten und zugänglich zu machen.                                                                                                                    Auf das anhängende Literatur- und Quellenverzeichnis […] darf der nachfolgenden Ausführungen wegen verwiesen werden.

B. Zum Thema:

1. Der Weg zum Grundgesetz   

Mit der ‚bedingungslosen Kapitulation‘ der deutschen Wehrmacht (Streitkräfte zu Lande, zu Wasser und in der Luft) gegenüber dem Obersten Befehlshaber der alliierten Streitkräfte (SHAEF = Supreme Headquarter Allied Expeditionary Forces) und gleichzeitig gegenüber dem Oberkommando der Sowjettruppen (Rote Armee) vom 07./o8. Mai 1945 wurden zwar die Kampfhandlungen beendet, aber nicht die (staatliche) Existenz des Deutschen Reiches. Von Adolf Hitler zum Nachfolger als Reichspräsident bestimmt, bildete Großadmiral Karl Dönitz (1891 – 1980) eine neue Reichsregierung mit Sitz in Flensburg. Am 23. Mai 1945 wurde Dönitz mitsamt seinem Kabinett an Bord des Linienschiffes  ‚Patria‘ beordert, auf dem sie vom amerikanischen Chef des Protokolls Rooks, dem britischen Brigadier Ford, dem sowjetischen Generalmajor Truskow und dem Dolmetscher Herbert Cohn aus New York empfangen und verhaftet wurden [7]: „Auf Befehl General Eisenhowers habe ich sie hierher gerufen und ihnen mitzuteilen, das die deutsche Regierung und das Oberkommando der Wehrmacht samt allen Mitgliedern als Kriegsgefangene verhaftet werden. Das vorläufige deutsche Kabinett ist hiermit aufgelöst. Von nun an werden Sie als Kriegsgefangene angesehen.“ [7]“ Durch die Verhaftung der Regierung Dönitz „gab es niemanden mehr, der die Amtsgeschäfte für Deutschland hätte übernehmen können. Deutschland wäre handlungsunfähig geworden und damit tatsächlich erloschen. Das beabsichtigten die Alliierten allerdings nicht, sondern übernahmen treuhänderisch die Amtsgeschäfte für das Deutsche Reich.“ [7]    So war kein rechtsfreier Raum oder ein Rechtsvakuum entstanden!                                                                                            

Nachdem die drei Westalliierten ihre Besatzungszonen [23] im März 1948 zur Tri- oder Westzone zusammengefasst hatten [65] (Verwaltung eines ‚Vereinigten Wirtschaftsgebietes‘; ab 24.05.1949: siehe Artikel 133 GG), sollte über die weitere Zukunft von ‚Trizonesien‘ und über eine politische Neuordnung des Besatzungsgebietes beraten werden. Insofern verdankt die Bundesrepublik Deutschland (BRD) ihre Entstehung und Existenz also nicht dem Willen des deutschen Volkes, sondern einem Diktat der westalliierten Siegermächte des Zweiten Weltkriegs! Und „Das Land Bremen verdankt seine Wiederbelebung der Proklamation Nr. 3 der US-Militärregierung, da es der Hafen der amerikanischen Besatzungstruppen war.“ [23] und ist.

Theodor Heuss (1884 – 1963), erster deutscher Bundespräsident (1949 – 1959) kommentierte die Länderbildung durch die westalliierten Besatzungsmächte süffisant als „weniger originär als originell“ und hielt sie für kaum geeignet, unter Berufung auf Traditionen jeweils ein den Ländergrenzen entsprechendes Staatsvolk mit Eigenstaats-bewußtsein zu begründen. [23]

Karl Berbuer (*26.07.1900 in Köln, +17.11.1977 in Köln) erfasste und verfasste ironisch die politische Situation der Zeit von 1948 thematisch mit dem Nachkriegs-Karnevals-schlager

„Wir sind die Eingeborenen von Trizonesien, heidi-tschimmela-tschimmela-tschimmela-tschimmela bumm!                                                                                                                          Wir haben Mägdelein mit feurig wildem Wesien, heidi-tschimmela-tschimmela-tschimmela-tschimmela-bumm!                                                           

Wir sind zwar keine Menschenfresser, doch wir küssen umso besser.                                Wir sind die Eingeborenen von Trizonesien, heidi-tschimmela-tschimmela-tschimmela-tschimmela-bumm!

Nein mein lieber Freund, mein lieber Freund, die alten Zeiten sind vorbei, ob man da lacht, ob man da weint, die Welt geht weiter, eins, zwei, drei.        

Ein kleines Häuflein Diplomaten macht heut‘ die große Politik, sie schaffen Zonen, ändern Staaten. Und was ist hier mit uns im Augenblick?                        

Wir sind die Eingeborenen von Trizonesien, heidi-tschimmela-tschimmela-tschimmela-tschimmela-bumm!“ [3] [40] [40.1] [40.2]

Dem Zonenzusammenschluss vorausgegangen war zunächst im Februar/März 1948 und dann von April bis Juni 1948 die „6-Mächte-Konferenz“ in London (Teilnehmer Frankreich, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika sowie die drei direkten Nachbarn Deutschlands, die Niederlande, Belgien und Luxembourg) [4.1] [14].

Wegen des beginnenden ‚Kalten Krieges‘ war die Sowjetunion (UdSSR) nicht beteiligt.

Ob ‚Zentralstaat‘ oder ‚Föderalismus‘ war ein Kernpunkt der Gespräche der Teilnehmer zur Neuordnung des Besatzungsgebietes in Westdeutschland; der Föderalismus-Gedanke setzte sich– auch zur Schwächung der zukünftigen politischen Funktion der Länder und des Bundes – durch. [13] [14]

Den Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder wurden nach der Londoner Konferenz 1948 von den Militärgouverneuren der Westalliierten am 01. Juli 1948 die sogenannten „Frankfurter Dokumente“ übergeben, die unter anderem die Aufforderung zur Ausarbeitung einer Verfassung enthielten.                                                                            Auf einer Konferenz bei Koblenz beschlossen die Ministerpräsidenten zehn Tage später, dieser Aufforderung nachzukommen. Allerdings sollte nicht – wie gefordert – ein regulärer Staat, sondern nur ein Provisorium („Staatsfragment“ [32] [41] [60]) gegründet werden, um die deutsche Teilung nicht weiter zu vertiefen.

In den sogenannten „Koblenzer Beschlüssen“ erklärten die Ministerpräsidenten die Annahme der Frankfurter Dokumente, wiesen jedoch die Schaffung eines ‚westdeutschen‘ Staates im Hinblick auf die deutsche Teilung zurück; auch das Besatzungsstatut wurde in seiner vorgeschlagenen Form abgelehnt.

Die Militärgouverneure reagierten auf diese Ablehnungen mit Unwillen, da durch die Koblenzer Beschlüsse ihrer Meinung nach die Londoner und Frankfurter Dokumente außer Kraft gesetzt würden. Es kam zu einer weiteren Sitzung der Ministerpräsidenten am 20. Juli 1948, auf der ihnen die negativen Folgen eines Beharrens auf den Koblenzer Beschlüssen deutlich gemacht wurden. Die Ministerpräsidenten beugten sich diesem Druck und schlossen sich den Forderungen der Militärgouverneure an. [4.1] [14]

Dass es schließlich doch zu einem ‚Grundgesetz‘ und nicht namentlich zu einer Verfassung kam, war eine der Folgen einer weiteren Ministerpräsidenten-Konferenz. Sachverständige Beamte, die einen Verfassungs-Entwurf ausarbeiten sollten, trafen sich auf Herrenchiemsee vom 10. – 23. August 1948 zum „Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee“. Die wichtigsten Ergebnisse waren der Grundsatz eines föderalen und demokratischen Rechtsstaates, die Schwächung der Funktion des Staatsoberhauptes, die Stärkung einer Bundesregierung unter Führung eines Bundeskanzlers und der weitgehende Verzicht auf Volksabstimmungen. [12] [13]

Hans Herbert von Arnim beschreibt diese Zielsetzung unter Kapitel ‚VIII Föderalismus und Bundesländer, Punkt 2 Der gefesselte Riese: Konstitutionelle Lähmung der Republik‘ wie folgt:

„Nach dem Zweiten Weltkrieg und dem völligen Zusammenbruch Deutschlands baute man ins Grundgesetz möglichst viele checks and balances ein. Das Ziel war, nicht nur die Regierung an Missbrauch zu hindern, sondern auch Deutschland kleinzuhalten. Daran wirkten drei Kräfte entscheidend mit: die Alliierten, die ein starkes Deutschland, das so viel Unheil über die Welt gebracht hatte, ein für alle Mal unterbinden wollten; die Deutschen selbst, die im Parlamentarischen Rat – in Reaktion auf den nationalsozialistischen „Führerstaat“ – ein derartiges Übermaß an konstitutionellen Fesseln ins Grundgesetz einbauten, dass politische Führung fast unmöglich gemacht wurde; und die deutschen Länder, die vor dem Bund schon da waren: Sie waren eifersüchtig auf den Erhalt der eigenen Macht bedacht und wollten dem neu zu schaffenden Bund möglichst wenig davon abgeben. Alle diese Kräfte waren sich in der Losung einig: möglichst wenig Macht dem Bund! Unser Grundgesetz misstraut dem Zentralstaat. Das Ergebnis ist ein gefesselter Riese.“ [72]

Nach den Vorarbeiten des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee bestand die Aufgabe des ‚Parlamentarischen Rates‘, die Versammlung von 65 Länderabgeordneten der drei westlichen Besatzungszonen, darin, das ‚Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland‘ auszuarbeiten. [32] [41] Das Ziel „Wiedervereinigung“ wurde in der Präambel als Verfassungsziel festgeschrieben und in Artikel 23 durch eine Beitrittsklausel („räumliches Offensein“ [32] [41]) geregelt.

Das Grundgesetz wurde am 08. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat mit 53 gegen 12 Stimmen verabschiedet und musste durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten sollte, angenommen werden.

Die Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone genehmigten – wegen des Besatzungsstatuts – das Grundgesetz mit einigen Vorbehalten am 12. Mai 1949. [4.1] [15] [41]                                                                  Am 23. Mai 1949 verkündet, trat das „Grundgesetz ‚für die‘ Bundesrepublik Deutschland“ am 24. Mai 1949 in Kraft. [1]

Und warum lautet(-e) die Überschrift nicht ‚der‘ sondern ‚für die‘ Bundesrepublik Deutschland?  Eine Frage, die später eine Erklärung findet!

2. (Teil-)Souveränität                                                                                                                        Eine vermeintlich frühe (Teil-)Souveränität der Bundesrepublik Deutschland darf nicht hergeleitet oder unterstellt werden im Hinblick auf die „Proklamation betreffend die Aufhebung des Besatzungsstatuts und die Auflösung der Alliierten Hohen Kommission sowie die Länder-Kommissariate“ vom 05. Mai 1955, die „mittags um 12 Uhr in Kraft“ trat. [5] Grundlage dafür war der „Vertrag über die Beziehungen zwischen der  Bundes-republik Deutschland und den Drei Mächten “ vom 26. Mai 1952 mit den Zusatz-verträgen, der durch das am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichnete Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Änderungen erfuhr (‚Deutschland-Vertrag‘ vom 23. Oktober 1954).

Inhaltlich lautet der Artikel 2: „Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluss eines Friedensvertrages verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innengehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen

Regelung“. [5] [6] [29] [41]

Zu beachten ist insbesondere die Wortwahl „auf Deutschland als Ganzes“ (gemeint wohl das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937; Anmerkung des Verfassers, nachfolgend mit ‚AdV‘ abgekürzt!)) „und einer friedensvertraglichen Regelung“ mit einer bis in die heutige Zeit hineinreichenden Bedeutung. 

3. Deutsch-Deutsche Kontaktaufnahme

Zur Annäherung zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) schlossen die „Hohen Vertragschließenden Seiten“ den „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Grundvertrag)“ vom 21. Dezember 1972. [5] [6]

Eingedenk der Präambel des Grundgesetzes verfasste die amtierende Bundesregierung „Briefe zur Deutschen Einheit“ an die UdSSR vom 12. August 1970 (Moskauer Vertrag) und an die Deutsche Demokratische Republik vom 21. Dezember 1972 (Grundvertrag) mit dem Wortlaut:

„Im Zusammenhang mit der heutigen Unterzeichnung des Vertrages … beehrt sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland festzustellen, daß dieser Vertrag nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt.“ [6]

Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 31. Juli 1973 zum Grundvertrag:

„III.1. Das Grundgesetz…geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist… . Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechts-fähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig… . Verantwortung für ‚Deutschland als Ganzes‘ tragen – auch – die vier Mächte. Mit der Errichtung der Bundesrepublik wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die Bundesrepublik ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘– in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings teilidentisch… .“                                 „Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden… .“                    „Aus dem Wiedervereinigungsgebot folgt zunächst: Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken– das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Innern wachzuhalten und nach Außen beharrlich zu vertreten – und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde. Die Bundesregierung hat allerdings in eigener Verantwortung zu entscheiden, mit welchen politischen Mitteln und auf welchen politischen Wegen sie das nach dem Grundgesetz rechtlich gebotene Ziel der Wiedereinigung zu erreichen oder ihm wenigstens näherzukommen versucht.“ „V.5. Artikel 16 Grundgesetz geht davon aus, daß die ‚deutsche Staatsangehörigkeit’… zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik ist. Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist also nicht nur der Bürger der Bundesrepublik Deutschland… . Der Vertrag bedarf weiter der Auslegung, daß … die Bundesrepublik jeden Bürger der Deutschen Demokratischen Republik… als Deutschen wie jeden Bürger der Bundesrepublik behandelt… .“

„V.8. Der Vertrag ändert nichts an der Rechtslage Berlins … .“ “ [6] [29]

Durch die politischen Veränderungen im Verlaufe der Ostpolitik in den 1970er-Jahren und den mit einzelnen Ländern des „Ostblock“ geschlossenen Verträgen verloren die von Walter Hallstein (17.11.1901 – 29.03.1982) im Jahre 1955 formulierten „Hallstein-Doktrin“ ihre Bedeutung, die einen „Alleinvertretungsanpruch“ der Bundesrepublik Deutschland als frei gewählte Regierung und somit Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches einforderte. [69]

Die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sah bzw. sieht das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 31. Juli 1973 -wie vorstehend- jedoch anders.

4. Auf dem Weg zur Wiedervereinigung und Besonderheiten dabei.                                   Mit dem Untergang der SED-Diktatur in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1989/1990 bot sich die Chance auf westdeutscher Seite, die Verwirklichung der Präambel des Grundgesetzes zur Wiedervereinigung (siehe Ziffer 3. dieser Abhandlung: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973 zum Grundvertrag vom 21.12.1972) zu nutzen [38] [60] und über Artikel 23 GG die DDR mit ihren noch zu bildenden Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik– Ländereinführungsgesetz- vom 22. Juli 199o, veröffentlicht im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin den 14. August 1990, Teil I, Nr. 51 [11]) in den Geltungsbereich des GG durch Beitrittserklärung („räumliches Offensein“ [32] [41]) einzubinden.

In einer Sondersitzung beschloss die (erste und frei gewählte) Volkskammer der DDR am 22. August 1990: „Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit der Wirkung vom 3. Oktober 1990.“                                                                                Allerdings war dieser Weg nicht begehbar ohne Beteiligung der vier Siegermächte.         An den Gesprächen zwischen den legitimierten Vertretern der Bundesrepublik und der Noch-DDR nahmen die vier Siegermächte, die Vereinigten Staaten von Amerika, die Sowjetunion, das Vereinigte Königreich von Großbritannien sowie Frankreich teil und achteten aber ihrerseits sorgsam auf die Einhaltung bestimmter Rechte [29] als ehemalige Besatzungsmächte im Rahmen der sogenannten „2 plus 4-Gespräche“. [41]

Zur Vermeidung denkbar weiterer „Anschluß- oder Beitrittsbegehren“ z.B. der unter polnischer bzw. sowjetischer Verwaltung stehenden (Ost-) Gebiete des Deutschen Reichs [25] (vgl. hierzu Artikel 2, Satz 2 der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11.08.1919 [8]), wurde im Rahmen der ‚2 plus 4-Vereinbarungen‘ oder auch des Diktats der beteiligten Siegermächte der Inhalt des bisherigen Artikels 23 GG gestrichen (17.07.1990; Paris (F), 4-er Außenministerkonferenz (Teilnehmer: Für die USA Außenminister James Baker III., für Frankreich Außenminister Roland Dumas, für Großbritannien Außenminister Douglas Hurd, für die Sowjetunion Außenminister Eduard Schewardnadse, die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch H.-D. Genscher und die Deutsche Demokratische Republik vertreten durch Markus Meckel)) [4.2] [7] [11], und enthält heute Normen über das Verhältnis der Bundesrepublik zur Europäischen Union (EU). [4.1]

Insofern ist der „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ nicht mehr ausdrücklich in einem Artikel des GG verankert und umreißt nicht mehr ausdrücklich das ‚Staatsgebiet‘ (richtiger: Vereinigtes Wirtschaftsgebiet; Art. 133 GG), für das das GG gelten soll.

Und durch den Wegfall des bisherigen „Anschluß- oder Beitrittsbegehren“ ist die zukünftige Wiederherstellung des Deutschen Reiches in seinen Grenzen vom 31.12. 1937 („auf Deutschland als Ganzes“; Deutschland-Vertrag vom 23.10.1954) durch die Siegermächte verhindert und unmöglich gemacht worden.

Zu diesem Schritt oder Schnitt dürfte auch der „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen“ vom 07. Dezember 1970 (Warschauer Vertrag) beigetragen haben, dessen Artikel I, Absatz 1 lautet: „Die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik Polen stellen übereinstimmend fest, daß die bestehende Grenzlinie, deren Verlauf im Kapitel IX der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 von der Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort die Oder entlang bis zur Einmündung der Lausitzer Neiße und die Lausitzer Neiße entlang bis zur Grenze mit der Tschechoslowakei festgelegt worden ist, die westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen bildet.“ [26] [33]                                                                                                                 Und unter diesen Vorzeichen ist daher die „Präambel“ des GG mit den dort aufgeführten Ländern der Bundesrepublik Deutschland lediglich (nach ‚Duden‘!) eine „feierliche Einleitung“ bzw. „Vorrede“. [19]

Beibehalten wurde der Artikel 12o GG, dessen wesentlicher Satz lautet:                     „(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. …“ Jarras/Pieroth führen in ihrem Kommentar zu GG aus, „Abs. 1 enthält keine Übergangsregelungen, sondern regelt auf Dauer, wer die Kriegsfolgelasten … zu tragen hat. …Was den Sonderfall der Besatzungskosten angeht, hat Art. 120 nur noch für Berlin (West) Bedeutung. Die Kosten der Stationierung ausländischer Truppen in der (sonstigen) Bundesrepublik sind Verteidigungslasten, fallen also nicht unter Art. 12o …“. [4.2] [29] Durch den Rück- bzw. Abzug der sowjetischen Besatzungstruppen aus dem Gebiet der ehemaligen DDR bis zum 31. August 1994 fallen für diesen Bereich natürlich die Kosten aus dem Besatzungsstatut ab dem 01. September 1994 nicht mehr an. [29]

Gleichermaßen beibehalten wurde der Artikel 139 GG mit dem Wortlaut:                „Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“ Hierbei handelt es sich unter anderem um Rechtsvorschriften vom 12. September 1944 (ff), erlassen und verkündet in der Ausgabe des Amtsblattes der Militärregierung vom 18. September 1944 [24] von den ‚Supreme Headquarter Allied Expeditionary Forces‘ (SHAEF= Oberster Befehlshaber der alliierten Expeditions-streitkräfte) [7] [11] [41] und, nach Bernetti um “ ‚Die vom Kontrollrat erlassenen Rechtsvorschriften ‚dürfen weder aufgehoben noch geändert werden.“ [2] (Kontrollrat = Der Alliierte Kontrollrat in Berlin; AdV)                                                                                      Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang allerdings und besonders auf die US-Direktive JCS 1067 vom April 1945: „Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feindstaat. …, um gewisse wichtige alliierte Absichten zu verwirklichen. … (Ziffer I.4. b), [61]; AdV).                                                    Bernetti führt ferner aus „Der Artikel 139 hebt wesentliche Bestimmungen des Grundgesetzes zum Nachteil der Deutschen auf und legt die Offenkundigkeit gewisser „Tatsachen“ für alle Zeiten fest.“ [2]                                                                              Jarras/Pieroth messen diesem Artikel heute jedoch keine Bedeutung mehr bei, „Heute ist Art. 139 obsolet.“ [4.2]

Wenn dem tatsächlich so ist oder wäre, stellt sich die Frage, warum dieser Artikel im Rahmen der ‚2 plus 4-Gespräche‘ nicht ersatzlos gestrichen wurde.  

Mit dem ‚2 plus 4-Vertrag‘ verloren lediglich die vorbehaltenen Rechte „in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes“ (Deutschland-Vertrag vom 23.10.1954) ihre Bedeutung (?!).  „Sonderrechte, die hinsichtlich der Truppenstationierung, des Überwachungs- und Geheimdienstvorbehalts längst in deutschen Gesetzen verankert waren, blieben erhalten. Während solche Sonderrechte mit der Sowjetunion in einem separaten Vertrag ausdrücklich geregelt und abgelöst wurden, blieben sie gegenüber dem Westen unangetastet.“ [62]Ein geheimes, der Öffentlichkeit vorenthaltenes Zusatz-abkommen zum ‚2 plus 4-Vertrag‘, welches von den Siegermächten des 2. Weltkrieges Deutschland aufgezwungen worden sein soll, enthält im Artikel 2 inhaltlich folgende Aussage:Ein halbes Jahrhundert nach dem Zweiten Weltkrieg behalten sich die Siegermächte vor, uneingeschränkt zu kontrollieren:

1. Die deutschen elektronischen Medien (Rundfunk, Fernsehen etc.),

2. Die deutschen Printmedien (Zeitungen, Magazine, Verlage), Filme, Kultur (Theater, Musik),

3. Das deutsche Erziehungs- und Bildungswesen (Lehrpläne, Schulbücher) [10] [11] [18]

Zum letztgenannten Punkt 3. dürfte die Aussage von Walter Lippmann (1889 – 1974), Chefredakteur der ‚New York World‘ und Korrespondent der ‚New York Herold Tribune‘– wie nachfolgend zitiert – eine besondere Bedeutung erlangen: „Erst wenn die Kriegspropaganda der Sieger Einzug gefunden hat in die Geschichtsbücher der Besiegten und von der nachfolgenden Generation geglaubt wird, kann die Umerziehung als wirklich gelungen angesehen werden.“ [7] [16] [17] [18] [20] [24] (siehe zu Punkt 1. und Punkt 2. auch [21], AdV). Mit dem „2 plus 4-Vertrag“ im Zuge der „Teil-“ Wiedervereinigung – auch unter Einbeziehung der geheimen Zusatzverträge – ist keine „friedensvertragliche Regelung“ im Sinne des Deutschland-Vertrages vom 23. Oktober 1954 getroffen worden.Aufgrund der real existierenden (konserviert gebliebenen) Herrschaftsverhältnisse ist der „2 plus 4-Vertrag“ lediglich als ein „In-Sich“-Vertrag anzusehen, den die Inhaber der Herrschaftsgewalt über das Deutsche Reich mit sich selber geschlossen haben. Insofern behalten daher die Siegermächte (West: USA, Großbritannien und Frankreich) alle innegehabten Rechte (und Verantwortlichkeiten?) aus dem Besatzungsstatut und Deutschland-Vertrag heraus.

 5. Grundrechte und Staatsgewalt

Beachtenswert ist auch die Vorschaltung der Grundrechte von Artikel 1 – 19 vor allen anderen Artikeln des GG. Seitens der herrschenden Lehre und der Juristerei wird dieser Umstand damit begründet und vertreten, der Mensch mit seinen Rechten habe bei der Ab- und Verfassung des GG im Vordergrund gestanden. „Grundrechte“ im weitesten Sinne waren aber auch schon in der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 unter anderem ab dem Artikel 109 verankert und verbürgt. [8] [12]. Interessant dürfte in diesem Zusammenhang beispielhaft der Artikel 10 GG sein, der das Brief- und Postgeheimnis garantiert und durch verschiedene Abkommen mit den Besatzungs-mächten (z.B. Besatzungsstatut; Zusatzabkommen Nato-Truppenstatut, Artikel 38; alliierte Vorbehaltsrechte; geheime Verwaltungsvereinbarungen; G-10-Gesetz) rechtlich unterlaufen bzw. unterwandert werden kann, darf und wird und so auch die Rechtsweg-Garantie nach Artikel 19 (4) GG aushebelt. [9] [29] [37]. Aber auch Artikel 5 GG mit seiner erklärten „Meinungsfreiheit“ ist nicht ohne Tücken. Gravierende Ein-schränkungen erfährt der Artikel insbesondere durch § 130 Strafgesetzbuch (StGB) als „Volksverhetzungs“-Paragraph und durch das von SPD-Justizminister „Heiko Maas-Regelungsvollzug“ aufgelegte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG; Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, in Kraft ab 01.10.2017 – auch als Facebook-Gesetz oder Netzwerk“durchsuchungs“gesetz zutreffend gebrand-markt).Und in diesem Zusammenhang sollte auch die „Political Correctness“ (PC), ein gerne gebrauchtes Instrument u.a. zur Unterbindung/Verschweigung von Hinter-grundinformationen und Tatsachen, nicht unerwähnt bleiben. [10] „Die derzeitig herrschende Political Correctness beruht wesentlich mit auf diesem Erbe der 68er. Mit diesem „Mittel gesellschaftlicher Zensur“ (Brockhaus von 1996), dessen „Gefahren“ nicht zuletzt „in der Einschränkung des Grundrechtes auf Meinungsfreiheit“ (Lexikon der Politik, 1992) liegen, versuchen die Linken ihre wirklichkeitsfremde Ideologie an der Macht zu erhalten.“ [44]. Und neuerdings, ab Mitte des Jahres 2020 aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) importiert und übernommen, greift eine neue Art der „Political Correctness“ als freiheitsfeindliche Zensur die Meinungsfreiheit an: Die „Cancel-Culture“ (Kultur der Löschung!), die „Bekämpfung Falschmeinender“. Es gibt weltweit -Stichwort Cancel-Culture- zunehmend mächtiger werdende Versuche, kritische Stimmen mundtot zu machen. Sie begegnen einer Aussage nicht mit einem Gegen-argument, sondern versuchen, ihren Gehalt durch Zensur oder Auftrittsverbote aus der Öffentlichkeit zu verbannen und organisieren Formen kollektiver Schuldzuschreibungen oder öffentlichen Boykott. Erwähnenswert ist im letzteren Zusammenhang auch der „Wokismus“ der „Wokisten“.[58] [64] Nachdenklich zu den vorangegangenen Ausführungen zur „Meinungsfreiheit“ sollte daher der Artikel 19 machen, nachzulesen in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ , die von der UNO-Generalver-sammlung am 10.12.1948 verabschiedet wurde: „Jeder hat das Recht auf Meinungs-freiheit und freie Meinungsäußerung, dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“ [68] Friedrich II (1712 – 1786), König von Preußen (1740 – 1786), auch „Friedrich der Große“ genannt, war für seine Zeit ein aufgeklärter und fortschrittlicher Regent. Sein legendärer Ausspruch vom 22.06.1740, „Jeder soll nach seiner Fasson selig werden!“ [51], zeigt seinen Charakter alstoleranten Monarchen und Fürsprecher der Religionsfreiheit. Diese, seine Einschätzung, war wohl die Folge der durch Martin Luther (1483 – 1546) mit dem Anschlag der 95 Ablass-Thesen am 31.10.1517 an die Schloßkirche zu Wittenberg (im Bundesland Sachsen-Anhalt gelegen) ausgelösten Reformation und Trennung der Kirche in eine katholische und protestantische (evangelische) Glaubensrichtung (18.04.1521: Luther weigert sich auf dem Reichstag zu Worms, der Aufforderung von Kaiser Karl V. zu folgen und seine Lehre zu widerrufen). Diese unterschiedlichen Glaubensausrichtungen waren u.a. wesentlicher Grund des 30-jährigen Krieges (1618 – 1648) mit dem Friedensschluss vom 24.10.1648 zu Münster/Westfalen und Osnabrück. Schon die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 (WRV) [8] festigte durch die Artikel 135 – 141 die Religionsfreiheit. Und mit Artikel 4 GG [5] setzt sich die Tradition der verfassungsgesicherten Religionsfreiheit als „Glaubens- und Gewissensfreiheit“ fort. Jarras/Pieroth führen in ihrem Kommentar zu Artikel 4 GG [4.2] aus: „Die Freiheit des Glaubens schützt die religiöse Überzeugung. …Glaubensfreiheit ist daher Religions- und Weltanschauungsfreiheit. …Religion und Weltanschauung sind dement-sprechend gleichwertig und bedürfen keiner Abgrenzung. …Beiden liegt eine Gesamtsicht der Welt zugrunde, …beiden geht es um die Stellung des Menschen in der Welt und seine Beziehung zu höheren Mächten oder tieferen Seinsschichten. …Schließlich liegt sowohl der Religion wie der Weltanschauung eine Gewissensentscheidung zugrunde…; die individuelle Glaubensfreiheit ist ein Unterfall der Gewissensfreiheit. …Keine Rolle spielt es, ob sich der Glaube auf dem Boden gewisser sittlicher Grundanschauungen entwickelt hat oder dem christlichen Glauben entspricht. …“     In der Tradition des christlich-jüdisch geprägten Abendlandes ist daher – nach meiner Auffassung (Ich glaube an die Werte und Ideen meiner Kultur und Religion!) – vorrangig der die Religionsfreiheit beinhaltende, prägende und schützende Verfassungsartikel zu bewerten. Mit dem Beginn der Migration von „Gastarbeitern“ und „Asylsuchenden“ aus orientalischen Ländern gegen Ende 1960/Anfang 1970 bekam die Religionsfreiheit eine erweiterte Bedeutung, soweit es sich um Korangläubige handelte. Zunehmende Konflikte in den Herkunftsländern dieses Personenkreises blieben auch durch Zu- und Nachzug nicht ohne Folgen für die Bundesrepublik Deutschland. Der Koran, das Glaubensbuch oder die >Stiftungsurkunde< ist Grundlage für den „Islam“. Der Islam ist objektiv die dritte monotheistische Weltreligion dieser Erde und zählt – neben dem Christen- und Judentum – zu den „Buch-Religionen“. Das Buch ‚Koran‘ unterteilt die Suren und Verse – der Überlieferung nach – in die mekkanische (meist poetische) und medinische (meist gesetzgeberische) Zeit, also Hinweis auf die Orte, an denen Mohammed die Suren geoffenbart wurden.[47][48] „Islam“ bedeutet (auch gewaltsame) „Unterwerfung“ und begründet damit auch den Beinamen „Schwertreligion“ für den Islam. Die Anhänger des Islam in Deutschland beziehen sich auf das Grundgesetz, Artikel 4, Absatz 1 und 2 und genießen das Grundrecht der Religionsfreiheit, ungeachtet ihrer islamimmanenten Aufsplitterungen in verschiedene (sich auch bekämpfende) Glaubensrichtungen. Aber dürfen Islamisten sich auf Artikel 4, Absatz 1 und 2 des GG berufen, wenn der Koran, das Glaubensbuch oder die >Stiftungsurkunde< des Islam und Inhalte daraus gegen deutsche Strafvorschriften verstoßen? Gläubige sind nach dem Koran alle Islamisten, während als „Ungläubige“ alle anderen (Juden, Christen und Sektierer) angesehen und im Koran entsprechend bezeichnet werden. Den religiösen ‚Alleinvertretungsanspruch‘ leiten die Islamisten u.a. aus dem Koran, Sure 3 (Sura von der Familie Amrams, medinisch) Vers 17, Seite 41, ab: „Wahrlich, die Religion vor Gott ist der Islams.“ Der Islam beansprucht als „Religion der Wahrheit“ (Sure 48 „Der Sieg“, medinisch, Vers 28, Seite 384) die Herrschaft über alle andere Religionen und Weltanschauungen. Kurz: Der Islam beansprucht die Weltherrschaft, die im Zweifelsfall auch mit brutaler Gewalt durchgesetzt wird. Insofern ist die Aufforderung zur Verfolgung und Tötung von „Ungläubigen“ in zahlreichen Suren und Versen des Koran festgehalten. Auch finden sich weiter im Koran in zahlreichen Suren und Versen menschenfeindliche und menschenverachtende Verhaltensweisen und Aktivitäten (z.B. Sure 17, Vers 35, Seite 210: ‚Blutrache‘; AdV) und Aufforderungen. Mohammed hat seinen Anhängern fünf Hauptpflichten auferlegt; zwei davon lauten: “Kämpfe immer für deinen Glauben“ und „Zahle deine Almosensteuer“. Die Almosensteuer wird allerdings auch ‚für den Weg Gottes‘, das heißt für den „Heiligen Krieg (arabisch: dschihad) gegen die Ungläubigen“ (die 6. Säule des Islam; AdV) als nicht nur ideologische Grundlage der (gewaltsamen) Expansion des Islam verwendet. [43], [73] Und der politische Islam „teilt die Welt in zwei Teile, in die Länder des Islams, wo die Gläubigen wohnen, und in die Länder der „Ungläubigen“, in die man den „Heiligen Krieg“ hineintragen muss. … Dieser Islam ist auf dem Vormarsch, stärker denn je. Er missioniert mit Wucht und Wut, …. Und das, obwohl in dem religiösen und geistigen Zentrum des Islam Ratlosigkeit und Zynismus zunehmen.“ [43] Alleine diese Ausführungen lassen erkennen, dass der Islam auf der Grundlage des Koran im Prinzip eine religiös verbrämte Staats- und Gesellschafts-ordnung ist und unter Berücksichtigung des Strafrechtes – Aufruf zum Mord und zur Tatvollendung – auch nicht unter den Schutz des Artikels 4, Absatz 1 und 2 und des Artikels 7 GG fallen kann und darf. Der Islam ist folglich nicht nur eine bloße Religion, sondern auch eine gewaltverursachende Ideologie und entpuppt sich als Politreligion mit Doppelgesicht, eine religiös überhöhte, vormoderne Vorschriftenlehre, die sämtliche gesellschaftlichen Bereiche zu regulieren beansprucht und die der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen (UN) entgegensteht. [68] 57 islamische Staaten praktizieren die Scharia und werden darin oft genug von westlichen demokratischen Regierungen materiell stark unterstützt. Die Bundesrepublik ist hier Vorreiter. Und auch mitverantwortlich für die langsame und stetige „Gewaltlose Landnahme durch Masseneinwanderung nach Deutschland und Europa, sowie Zeugung möglichst vieler Nachkommen, um politische Mehrheiten zu erlangen. Verdrängen von deutschen und europäischen Sitten, Gebräuchen und Feiertagen und letztlich Austausch der gewachsenen abendländischen Gesetze gegen die Scharia.“ [67] [70] Das sollte unseren politisch Verantwortlichen, demokratisch legitimierten „Volks(-ver-)tretern als Realitätsleugner und Realitätsverweigerer ständig bewusst sein, weil sie sonst das Grundgesetz missachten und das Bundesverfassungsgericht zum Eingreifen verpflichtet wäre. „Aber Verantwortliche in Politik und Medien in Deutschland ignorieren diese Zustände bewusst, weil strategische und wirtschaftliche Interessen Vorrang haben vor der Wahrheit und dem Menschenrecht der freien Meinungsäußerung sowie der freien Religionsausübung, wozu auch eben Kritik gehört“ [52] Insofern zeugt es doch nur von wenig Sachkenntnis und vom Unverstand einiger hochkarätiger bundesdeutscher Politiker mit ihrer Aussage „Der Islam gehört zu Deutschland“. Und eben wegen dieser gravierenden politischen Fehleinschätzung wird sich die Bundesrepublik Deutschland durch den politisch gewollten und geförderten, teils unkontrollierten und ungebremsten Zuzug von Moslems aus orientalischen und afrikanischen Ländern (ohne konsequente Rückkehr-Verpflichtung und Rückführung dieses Personenkreises in ihr angestammtes, ursprüngliches Umfeld) unvermeidlich in einen Gottesstaat verändern, sobald der Islam mehrheitsfähig ist. [53] [54]

Der Generalsekretär des „Islamischen Konzils“ Ibrahim El-Zayat schreibt in der Zeitschrift „INT“ (Kurier der CM 3/06): „Durch die Gnade Allahs leben wir in einem der reichsten Länder der Erde, in Deutschland. Dieses Land ist unser Land und es ist unsere Pflicht, es positiv zu verändern. Mit Hilfe Allahs werden wir es zu unserem Paradies auf Erden machen, um es der islamischen Gemeinschaft und der Menschheit insgesamt zur Verfügung zu stellen.“ [67]

Während Artikel 1 der Verfassung des Deutschen Reichs eingangs herausstellte „Das Deutsche Reich ist eine Republik. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ [8], findet sich die Aussage, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist und die Staatsgewalt vom Volke ausgeht, erst im Artikel 20 (1) und (2) GG. [1] [4.1] [4.2] [5] Und Artikel 2 Satz 1 der Verfassung des Deutschen Reichs benannte auch den Umfang des Reichsgebietes mit „Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder.“ [8]  Auf den Wegfall des bis zur Wiedervereinigung verankerten räumlichen Geltungsbereichs des GG im Artikel 23 wurde bereits hingewiesen.

6. Wirtschaft und Finanzen

Deutschlands wirtschaftlicher Aufstieg nach der „bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht vom 07./08. Mai 1945“ begann ab März 1948.

Die drei Westalliierten, die Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und Frankreich, schlossen ihre Besatzungszonen [65], ab da auch inoffiziell ‚Trizonesien‘ genannt, zu „einem Wirtschaftsgebiet“ zusammen (anderslautend noch Ziffer II. 18. der US-Direktive JCS 1067 [61]; AdV).

Und mit der Währungsreform vom 20. Juni 1948 wurde ab dem 21. Juni 1948 die „Deutsche Mark“ („DM“ oder „D-Mark“) alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. [42] [65]

Die „Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes“ übernahm der Bund mit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 gemäß Artikel 133 GG [1] und trat in die entsprechenden Rechte und Pflichten ein. Vorher jedoch hatten die Alliierten durch Demontage und Raubbau in West und Ost die Zerschlagung der noch verbliebenen deutschen Wirtschaft betrieben. [61]

„In seinen Erinnerungen bemerkt Franz-Josef Strauß, er betrachte den Marschallplan „nur als Wiedergutmachung für die amerikanische Dummheit, nach dem Krieg die Zerschlagung der deutschen Wirtschaft betrieben zu haben.“ Wobei hinzuzufügen ist, dass die Amerikaner den Fehler früher einsahen als die Briten und die Franzosen.“ [29] (siehe auch US-Direktive JCS 1067, Ziffern 5. und II. [61]; AdV)

Der von den US-Amerikanern aufgelegte Marschallplan (diente aber vorrangig den USA selber intern als eigenes Wirtschaftsförderungsprogramm; AdV) förderte als „Kind des kalten Krieges“ [29] u.a. den Wiederaufbau Westdeutschlands. [49] [65]

US-Außenminister George Catlett Marschall (31.12.1880 – 16.10.1959) [71] präsentierte am 05. Juni 1947 an der Harvard-University seine Idee des Prinzips der Selbsthilfe. US-Präsident Harry S. Truman unterzeichnete am 03. April 1948 das entsprechende Gesetz über Auslandshilfe („Foreign Assistance Act“) [39], heute noch bekannt als Wiederaufbau-Programm „European Recovery Programm (ERP)“. [29]

Für die Verwaltung und Zuteilung der für Westdeutschland vorgesehenen ERP-Mittel aus dem Marschallplan wurde am 18. November 1948 die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gegründet. Bis heute deckt die KfW ein breites Spektrum von Fördermöglichkeiten im öffentlichen und privaten Bereich ab und refinanziert sich aus den Einnahmen der Rückflüsse getätigter Kreditvergaben.

Maßgeblichen Einfluß auf das wirtschaftliche Erstarken Westdeutschlands hatte aber auch Ludwig Erhard (1897 – 1977) als erster Wirtschaftsminister (1949 – 1963) der Bundesrepublik unter der Ära von Bundeskanzler Konrad Adenauer. Erhards Konzept der sozialen Marktwirtschaft führte unter günstigen Weltmarktbedingungen bereits 1954 zur Vollbeschäftigung. So und dadurch konnte die staatliche Geldreserve, „Julius-Turm“ genannt, nachhaltig bedient und aufgefüllt werden. Wirtschaftsminister Karl Schiller (SPD) und Finanzminister Franz-Josef Strauß (CSU) verfolgten zwischen 1966 und 1969, in der Zeit der ‚Großen Koalition‘ von CDU/CSU und SPD, parteiübergreifend das Ziel, die Wirtschaftskrise und Rezession von 1965 abzumildern und zu überwinden. Meilensteine dazu waren das

a) Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Stabilitätsgesetz StWG) vom 08.06.1967 (BGBl I S. 582) und das

  b) Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz) vom 19.08.1969, (BGBl I S. 1273. [30]  1 StWG verpflichtet Bund und Länder, bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes zu beachten.

Im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung sollen Maßnahmen so getroffen werden, daß sie – auch „magisches Viereck“ genannt

· 1. zur Stabilität des Preisniveaus,

· 2. zu einem hohen Beschäftigungsstand,

· 3. zu außenwirtschaftlichem Gleichgewicht

· 4. bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.

All diese zielgerichteten Erfolge der Wirtschafts- und Finanzpolitik bis 1969 wurden ab der Ära Brandt (SPD)/Scheel (FDP) von 1969 – 1974 konterkariert. Die staatliche Geldreserve „Julius-Turm“ wurde für sozialistisch-liberale Errungenschaften und Wohltaten systematisch und radikal abgebaut, besser gesagt: „geplündert“, und die ersten Kreditaufnahmen zur Finanzierung des Staatshaushaltes getätigt. Kritiker und Spötter dieser Finanzwirtschaft bezeichneten daher damals die SPD mit „Sozialisten plündern Deutschland“ und die FDP mit „Freunde decken Plünderer“. Der Einstieg in die dauerhafte Schuldenwirtschaft (Schuldknechtschaft/ Zinsknechtschaft) war vollzogen. Keine der nachfolgenden Regierungen setzte dieser Entwicklung und Praxis ein Ende. Konjunkturschwankungen begegnete man u.a. beim Konjunkturabschwung mit konjunkturbelebenden (?) kreditfinanzierten (! „deficit spending“!) Konjunktur-aufschwungprogrammen („Keynesianismus“ [56]), ohne jedoch beim erhofften (!) Konjunkturaufschwung antizyklisch die Einnahmensteigerung(-en) zur Kreditablösung, also der Schuldentilgung [30], zu nutzen. Mit dem Beitritt(-sbegehren) der neuge-bildeten mitteldeutschen Länder in der DDR (siehe Ziffer 4. dieser Abhandlung) im Rahmen der 2 + 4 – Gespräche und Verhandlungen zur Wiedervereinigung zum 03.1o.1990 gemäß ‚Altfassung Artikel 23 GG‘ [1] wurde lediglich (!) das „Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ der ehemals westlichen Besatzungszonen gemäß Artikel 133 GG [1] erweitert. [60] Entstehende Zusatzkosten der „Teil“-Wiedervereinigung wurden durch sondergesetzliche Abgabenlasten und allgemeine steuerliche Anpassungen mehrheitlich von Seiten der Steuerzahler in Deutschland erbracht und getragen. Auch die teilweise Neuordnung der steuerlichen Finanzbeziehungen und -beteiligungen zwischen Bund und Ländern (Artikel 104 a – 107 GG) belastete oder begünstigte im Rahmen des horizontalen und vertikalen Finanzausgleichs weiterhin reiche bzw. arme Bundesländer.[30]

Erst durch die im Artikel 109 (3) -in Kraft ab 01.08.2009, BGBl I S. 2248- eingeführte „Schuldenbremse“ ist die Aufnahme von Schulden zur Haushalts(-mit-)finanzierung auf Bundes- (ab 2016) und Länderebene (ab 2020) erschwert und der politische Finanzrahmen eingeengt. Ob dieses nachhaltig gelingt, wird die Zukunft zeigen – politischen Begehrlichkeiten werden selten politisch Grenzen gesetzt. Und über „Sondervermögen“ kann das Haushaltsrecht vorzüglich umgangen werden. Aber warum führte der Weg der Bundesrepublik Deutschland gerade ab der Ära Brandt/Scheel (1969 – 1974) in die Schuldenwirtschaft (Schuldknechtschaft/ Zinsknechtschaft) und Schuldenfalle? Kritische Stimmen äußern sich dazu wie folgt: „Die Politik der Hintergrundmächte hat, wie seit vielen Jahrzehnten, größtes Interesse daran, dass Deutschland gerade soweit geschwächt wird, um ihren eigenen Interessen nicht gefährlich werden zu können, aber wirtschaftlich stark genug bleibt, um als Zahlmeister für alle Welt zu fungieren. Außerdem darf Deutschland nicht komplett den Bach heruntergehen, da unsere willfährigen Politiker die besten Garanten für fremde Interessen sind.“ [28] „Je reicher Deutschland nach dem Wirtschaftswunder wurde, desto begehrlicher waren die Forderungen des Auslands. Und Deutschland zahlte. … Oder wie der ehemalige griechische Finanzminister Yanis Varoufakis es siegessicher auf den Punkt brachte: „Am Ende wird Deutschland immer zahlen.““ [29.1] „Und plötzlich verwundert es auch nicht mehr, dass die vermeintlich reichen Bürger des Export-weltmeisters in einem Vermögensvergleich der Europäischen Zentralbank weit hinter den Griechen und Italienern zu finden sind …“ [29.1][57]

7. Grundgesetz-Bewertungen

Bernetti kommt zu dem Schluß, „das Ergebnis“ ‚Grundgesetz‘ „ist ein konfuses, schlampiges Gewirr von ‚Artikeln‘ in einer elenden Sprache. … Die wirklich ent-scheidenden Vorgaben für das Grundgesetz wurden lange vor dem der Öffentlichkeit dargestellten Gesetzgebungsakt in Deutschland woanders beschlossen, und zwar in England und in den Vereinigten Staaten von Amerika. … Die Alliierten hatten von Anfang an die Absicht, nach dem militärischen Sieg über das Deutsche Reich ihrem besiegten Feind das Völkerrecht zu verweigern. …“. [2] [41] [61]

Professor Dr. Carlo Schmid (SPD), bekannter Staatsrechtler und stellvertretender Vorsitzender des ‚Parlamentarischen Rates‘ hat nach Angaben von Zeitzeugen sich zur Vorgehensweise der Alliierten geäußert: „Wir durften beim Grundgesetz nur noch Punkt und Komma setzen, der Rest wurde von den Alliierten diktiert.“ [11] („… nur die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft über das deutsche Volk…“ [32] [41]) Und selbst Willi Brandt (SPD), der ehemalige Bundeskanzler (1969 – 1974) führte aus: „Dieses Grundgesetz haben uns die US-Amerikaner … auferlegt.“ [11] [2]

Unter Berücksichtigung der überlieferten Aussagen von Prof. Dr. Carlo Schmid, von Willi Brandt und unter Berücksichtigung des Werdeganges der Entstehung des Grundgesetzes von 1948 – 1949 darf davon ausgegangen werden, dass die Wortwahl „Grundgesetz ‚für die‘ Bundesrepublik Deutschland“ mit dem Makel einer Fremdbestimmung (Diktat!) verbunden ist und so gewollt war. [17] [32] [41]

Und die auf das Grundgesetz aufbauende Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland („Treuhänderschaft“ [32]) ist – nach Maurer [11] – „lediglich eine von den Besatzungsmächten installierte Kolonialverwaltung…“ („Nichtregierungs-organisation“(NGO) [36] [41]) „… in Deutschland. Ihre Funktion ist es, die Interessen der Besatzungsmächte durchzusetzen. Ein Staat ist die „BRD“ zu keiner Zeit gewesen!“. Maurers Aussage, „Ein Staat ist die „BRD“ zu keiner Zeit gewesen!“,

kann nach näherer Betrachtung daraus durchaus abgeleitet werden, dass – zumindest ab Oktober 1990 – Artikel 23 GG nicht mehr, wie bis dahin, den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ beinhaltet und umreißt. Die heutige Bundesrepublik Deutschland (Artikel 133 GG: „Vereinigtes Wirtschaftsgebiet“ [1] [4.1]) kann daher sehr wohl als ein Kolonial-Gebiet angesehen werden [18] und als ein „Beuteland“ [29]. [33]

 C . Resümee

Eingedenk der Tatsache, dass Deutschland nach der ‚bedingungslosen Kapitulation‘  vom 07./08. Mai 1945 noch immer im „Waffenstillstand“ lebt, ist es nicht verwunderlich, dass Deutschland kein souveräner Staat ist, sondern nach wie vor ein besetztes Land – ohne Friedensvertrag und noch mit dem Makel der „Feindstaaten-Klausel“ belegt (Artikel 53 und 107 der UN-Charta (‚Erklärung der Vereinten Nationen‘ (d.h. der Alliierten gegen Deutschland) vom 01.01.1942, deren 51 Unterzeichner als Gründungsmitglieder der UNO gelten!)). [7] [11] [15] [17] [22] [24] [29] [41] [59] [66]

US-Präsident Obama äußerte sich am 05. Juni 2009 in Ramstein, der größten US-Militärbasis außerhalb der USA: „Germany is an occupied country – and it will stay that way!“; ins Deutsche übersetzt: „Deutschland ist ein besetztes Land – und das wird es auch bleiben!“ [11] [24] [29] – getreu der US-Direktive JCS 1067 vom April 1945: „Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feindstaat. …, um gewisse wichtige alliierte Absichten zu verwirklichen. …“ (Ziffer I., 4. b) [61]; AdV) Und der Bundesminister für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Wolfgang Schäuble, führte am 18. November 2011 beim ‚European Banking Congress‘ in Frankfurt aus: „Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1945 zu keinem Zeitpunkt ein souveränes Land gewesen.“ [24] [33] [41] In der ‚American Free Press‘ vom 07. Oktober 2002 war neben der zur Souveränität getroffenen noch eine andere Aussage nachzulesen, die zum derzeitigen Status der Bundesrepublik Deutschland zutiefst nachdenklich machen sollte: „Ironischerweise ist Deutschland keine souveräne Nation, ohne Friedens-vertrag und mit über 70.000 US-amerikanischer Besatzungstruppen noch immer auf seinem Boden: Die USA und Großbritannien könnten die Bundestagswahl annullieren unter Deutschlands tatsächlicher Verfassung, dem Londoner Abkommen vom 08. August 1945.“ [7] [11] [31]

Und unter Würdigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 31. Juli 1973 zum Grundvertrag [6] vom 21. Dezember 1972 [5] [6] (siehe auch Ziffer 1. und 3. dieser Abhandlung; AdV), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weiterhin mit Rechtsfähigkeit existiert, allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe nicht handlungsfähig und die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, stellt sich immer wieder die drängende Frage, warum und auf welcher grundgesetzlichen und/oder gesetzlichen Basis die Bundesrepublik Deutschland vom 24. Mai 1949 an bis heute Wiedergutmachungs-, Reparations- und sonstige Zahlungen aus Weltkriegs-ausgangsgründen (WK I und WK II) an die verschiedensten Länder und Volksgruppen der Welt geleistet hat und leistet und weiterhin Forderungen aus anderen Ländern gegen sich geltend machen lässt und nicht zurückweist.

Solange die Feindstaaten-Klausel nicht aufgehoben, kein Friedensvertrag unter An- und Aufrechnung der bisher von Gesamtdeutschland (Bundesrepublik Deutschland und ehemalige DDR und ab 03.10.1990 „Vereinigtes Wirtschaftsgebiet“ im Sinne von Artikel 133 GG; AdV) geleisteten (Wiedergutmachungs-, Reparations- und sonstigen) Zahlungen erfolgt ist – oder gelten diese bisherigen Leistungen alle als Schenkungen?! -, wird Deutschland kein souveräner Staat werden, das Volk sich keine Verfassung im Sinne der Präambel und des Artikels 146 („zeitliche Begrenzung in sich selber tragen“ [32] [41]) Grundgesetz geben können und weiter der Fremdbestimmung und Knechtschaft (bis zum Jahr 2099! [21] [24] [34] [35]) unterliegen. Inwieweit aber die Bundesregierung am 05.09.2008 die Öffentlichkeit grundgesetz-/ amtseid- und tatsachenwidrig zum Thema „Grundgesetz“ per REGIERUNG online (http://www.bundesregierung.deWebs/Breg/DE/GrundgesetzGesetze/Informationeneu..) darüber informiert hat, dass das Grundgesetz mit dem (gar nicht erfolgten!; AdV) Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 03. Oktober 1990 zur gesamtdeutschen „Verfassung“ geworden sein würde, kann aktuell nicht mehr überprüft werden, da die Plattform „REGIERUNGonline 05.09.2008“ durchgestrichen und nicht abrufbar ist. [63] (Einer unbestätigten Quelle zufolge soll der Text wie folgt gelautet haben: „Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 03. Oktober 1990 ist das Grundgesetz durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.“; AdV)

(Nachsatz des Verfassers:

Das Problem einer neuen Verfassung für Deutschland wird sich ab dem Jahre 2099 durch die bis dahin vollzogene Umvolkung (Bevölkerungsaustausch/Resettlement) [46] [46.1] [50] [53] [55] und Islamisierung [43] [45] Deutschlands [27] wohl nicht mehr stellen und sich von Natur aus erledigt haben! Denn die Bundesrepublik Deutschland wird sich unvermeidlich in Richtung Gottesstaat verändern, sobald der Islam mehrheitsfähig ist [53][54] [67].)

 Literatur- und Quellenverzeichnis

[1] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949, Bundesgesetzblatt Nr. 1 vom 23. Mai 1949, Seite 1

[2] Urs Bernetti: Das Deutsche Grundgesetz – Eine Wertung aus Schweizer Sicht; Verlag Neue Visionen GmbH, CH-8116 Würenlos, September 1994, ISBN 3-95-20669-1-5

[3] Südwestrundfunk, SWR 2 Wissen – Manuskriptdienst, „Ein Lied für die Eingeborenen von Trizonesien, eine kleine Geschichte der deutschen Nationalhymne(n)“; Sendung Montag, 13. August 2012, 08.30 Uhr, SWR 2

[4.1] Grundgesetz der Bundesrepublik und die Verfassungen der Länder; aktualisierte Ausgabe 2009, Weltbild, Herausgeber: Jan Schultze-Melling

[4.2] Jarras/Pieroth: Kommentar zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, C.H.Beck-Verlag München, 1989, ISBN 3 406 33592 6

[5] Grundgesetz und Grundvertrag; Sonderausgabe, 20. Auflage, C.H.Beck-Verlag München (1972?), ISBN 3 423 05003 9

[6] 40 Jahre danach – Die Freiheit Kern der Deutschen Frage; Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Bonn, Schriftenreihe Politik-Informationen der Bundesregierung, Bonn, Mai 1985, ISSN 0177-3291

[7] Ralf U. Hill: Das Deutschland-Protokoll, überarbeitete und ergänzte 2. Auflage 04/2008, Erstausgabe 11/2007, J.K.Fischer-Verlag GmbH Gelnhausen, ISBN 978-3-940845-88-7

[8] Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 (auch „Weimarer Reichsverfassung“ (WRV) genannt! AdV), Reclam Universal-Bibliothek Nr. 6051, Ausgabe 1972

[9] ZDF-Sendung ‚Die Anstalt‘, Dienstag, 26. Mai 2015, Sendezeit 22.15 – 23.05 Uhr; Wiederholung auf 3-Sat, Sonntag, 07. Juni 2015, 20.15 – 21.05 Uhr

[10] Hans Werner Woltersdorf: ‚Die unheimliche Manipulation – Die Diktatur der Political Correctness‘ in: Deutschland in Geschichte und Gegenwart, Zeitschrift für Kultur, Geschichte und Politik, Heft 4, Dezember 1997, S. 11 – 13

[11] Klaus Maurer: Die „BRD“-GmbH, Zweite Auflage August 2013, Sunflower-Verlag 2013, ISBN 978-3-00-044022-9

[12] 1849 – 1919 – 1949; Zur Verfassungsgeschichte Deutschlands; Informationen zur politischen Bildung, Herausgeber: Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, Berliner Freiheit 7, Folge 133, März/April 1969

[13] Föderalismus in Deutschland; Informationen zur politischen Bildung, Herausgeber: siehe [12], Folge 275, 2. Quartal 2002

[14] Ernst Deuerlein: Föderalismus – Die historischen und philosophischen Grundlagen des föderativen Prinzips; Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Heft 94, 1972

[15] Hugo Buß: Allgemeine Staatslehre und Deutsches Staatsrecht, 6. Auflage (Erstauflage 1957?), Maximilian-Verlag, Herford, ISBN 3 7869 0018 3

[16] Edgar Meyer und Thomas Mehner: Die Lügen der Alliierten und die deutschen Wunderwaffen, 1. Auflage November 2010, Kopp-Verlag Rottenburg, Seite 68, ISBN 978-3-942016-45-2

[17] Hans Werner Woltersdorf: Hinter den Kulissen der Politik – Was die Deutschen nicht wissen sollen; Grabert-Verlag Tübingen 1997, ISBN 3-87847-167 x

[18] Hans Werner Woltersdorf: Hinter den Kulissen der Neuen Weltordnung – Zeitkritik ohne Tabus, Grabert-Verlag Tübingen 2001, 2. Auflage 2002, ISBN 3-87847-193-9

[19] Duden: Die deutsche Rechtschreibung, 22., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Aktualisierter Nachdruck 2001, ISBN 3-411-04012-2; dto. 27. Auflage, 2019, ISBN 3-411-02756-9

[20] „Deutscher Anzeiger“ vom 15. Mai 1970

[21] Gerd-Helmut Komossa: Die deutsche Karte – Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste, Seite 21-22, Ares-Verlag Graz 2007, ISBN 978-3-902475-34-3

[22] „Hat Deutschland seine volle Souveränität?“, Unabhängige Nachrichten, PF 10 17 06, D-46017 Oberhausen, Ausgabe 8/2015, Seite 3 – 4

[23] Burkhard Hirsch: „Eine Alternative gibt es nicht“ in: Neugliederung des Bundesgebietes – Im Vorfeld der Entscheidung, Seite 66; Herausgeber: siehe [12], 1973

[24] Gerard Menuhin: Wahrheit sagen, Teufel jagen -Wissenschaftliche Quellentexte-, Lühe-Verlag 2016, ISBN 978-3-926328-34-2; Bezugsquelle: Hanse Buchwerkstatt,
Verlag Wieland Körner, PF 330404, 28334 Bremen

[25] Beck/Langenmayr: Bürgerkunde für Berufs- und Berufsfachschulen, Mittelstufe, 12. Auflage (1965?), hier: Landkartenmaterial; E. Kieser KG, Druckerei und Verlag, Augsburg

[26] Bonn und Warschau: Forschungsinstitut der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, Adenauer Allee 133, 5300 Bonn, Seite 94; Europa Union Verlag GmbH, PF 1529, 5300 Bonn 1, 1977, ISBN 3-7713-0072-x

[27] Wolfgang Seeger: Der Untergang der Völker Europas in einem eurasisch-negroiden Völkergemisch -Volkserhaltung beim jüdischen Volk-; Schriftenreihe: Europäische Union – Paneuropa–, Grabert-Verlag, 7400 Tübingen, PF 1629, 1984

[28] „Hinter dem Elend steckt System“, Unabhängige Nachrichten, siehe [22], Ausgabe 9/2015, Seite 5

[29] Bruno Bandulet: Beuteland Deutschland – Die systematische Plünderung Deutschlands seit 1945, 2. Auflage 2016, Kopp-Verlag, D-Rottenburg, ISBN 978 -3-86445-307-6

[29.1] Bruno Bandulet: Beuteland, Informationsblatt zur DVD, Kopp-Verlag, Best.-Nr. 958 600

[30] Kommission für die Finanzreform: Gutachten über die Finanzreform in der Bundesrepublik Deutschland; 1966, W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart / Deutscher Gemeindeverlag GmbH, Köln

[31] „Noch jagt eine Lüge die andere“, Unabhängige Nachrichten, siehe [22], Ausgabe 12/2002, Seite 2

[32] youtube.com/watch: Carlo Schmid (SPD), Grundsatzrede vom 08.09.1948

[33] youtube.com/watch: Wolfgang Schäuble, Die Souveränität Deutschlands

[34] youtube.com/watch: Die Kanzlerakte – BRD bleibt US-besetzt bis 2o99

[35] youtube.com/watch: Die Unterwerfung der BRD-Kanzler

[36] youtube.com/watch: Die BRD GmbH – Sigmar Gabriel (SPD) und das Deutsche Reich [1 – 2]

[37] „Seit fast 70 Jahren Besatzungsrecht auf deutschem Boden!?“, Unabhängige Nachrichten, siehe [22], Ausgabe 8/2013, Seite 5 – 6

[38] Zehn-Punkte-Programm Kohls zur Überwindung der Teilung Deutschlands und Europas: Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl vor dem Deutschen Bundestag am 28.11.1989; Deutscher Bundestag – Infothek und Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht, 177. Sitzung, Bonn, Dienstag, den 28. November 1989, Seite 13.510 – 13.514, hier insbesondere „Zehntens“, Seite 13.513

[39] Daniel Estulin: Die wahre Geschichte der Bilderberger, 1. Auflage August 2007, Seite 184; Kopp-Verlag, D-72108 Rottenburg, ISBN 978 – 3 – 938516 – 47 – 8

[40] youtube.com/watch: Wir sind die Eingeborenen von Trizonesien, Karl Berbuer

[40.1] Polydor, Deutsche Grammophon GmbH Hannover, 17.12.1948

[40.2] Wikipedia: Trizonesien-Song

[41] youtube.com/watch: Der Weg zum Friedensvertrag (Teil 1 und Teil 2)

[42] Wikipedia: Währungsreform 1948 (Westdeutschland)

[43] Pater (Johannes) Leppich (SJ): Gott zwischen Götzen und Genossen; „Läßt sich Mohammed reformieren?“, Seite 20 – 25, Bastion-Verlag Düsseldorf, 5. Auflage 1962

[44] Rolf Kosiek: Die Frankfurter Schule und ihre zersetzenden Auswirkungen, 5. Auflage 2004 by Hohenrain GmbH, Postfach 1611, D-72006 Tübingen, ISBN 3 – 89180 – 061 – 4

[45] Vertrauliche Mitteilungen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Verlag Arbeit und Wirtschaft, Stemmerstr. 91, 78266 Büsingen, Nr. 4194 vom 02.08.2016, Ziffer 3 „Fahrplan zur Macht“; Literaturhinweis auf Peter Hammond und sein Buch „Slavery, Terrorism and Islam“, über einen von den obersten Islam-Gelehrten Saudi-Arabiens erdachten „Kriegsplan“ zur religiösen Eroberung der Erde

[46] Wikipedia: Earnest Hooton

[46.1] Frank Rennicke; http://rennicke.de/der- hooton-plan-oder-wie-lasse-ich-ein-volk-verschwinden? November 4th, 2015

[47] Koran: Unveränderter Nachdruck der Ausgabe des Verlages Julius Kittls Nachfolger, genehmigte Lizenzausgabe für Verlagsgruppe Weltbild GmbH, Steinerne Furt, 86167 Augsburg, ISBN 3 – 8289 – 4899 – 5

[48) Stefan Braun: Stichwort Islam, Wilhelm Heyne Verlag GmbH & Co KG, München 1992, 4. überarbeitete Auflage 2001, ISBN 3 – 453 – 05610 – 8

[49] Phoenix-TV-Sendung „Mythos oder Masterplan? Die wahre Geschichte des Marshall-Plans“ (2018); Dienstag, 13. November 2018, Sendezeit 20.15 – 21.00 Uhr und ARTE-TV-Sendung „Marshallplan: Die USA retten sich selber“ (Frankreich 2017?); Dienstag, 22. Januar 2019, Sendezeit 21.05 – 22.00 Uhr

[50] Hermann Kassander: Der große Austausch; Schrift wurde der Öffentlichkeit übergeben am 24. 09.2017 im Reichstag zu Berlin! Non Profit Books – 2017 – Reproduktionsdienste; Auslieferung in Deutschland: Hanse Buchwerkstatt – Verlag Wieland Körner, 28334 Bremen, Postfach 33 04 04

[51] „Die Preußen“; Dokumentation ZDF-History (D 2017, Erstsendung?), hier: Sendung auf 3-SAT am 11.12.2018, 22.25 – 23.10 Uhr

[52] Gregor Grimm: Allah Gott – Jesus Einerlei? Ein Aufklärungsversuch; Gregor Grimm Selbstverlag c/o Autorenservice.de, Birkenallee 24, 36037 Fulda, 2019, ISBN 978 – 3- 7375 – 6937 – 8

[53] European Commission, Directorate-General Home Affairs: Study on the feasibility of establishing a mechanism for the relocation of beneficiaries of international protection, Final report July 2010, Seite 112; https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/e-library/docs/pdf/final-report- relocation-of-refugees-en.pdf; hier: insbesondere (Tabellen 1-16) Seite 112

[54] Katar: Millionen für Europas Islam (Doku) F-2019, ARTE-TV, Sendung 24.09.2019, 20.15 – 21.45 Uhr; https://www.youtube.com/watch?v=EAVdr5RFamA

[55] „Völkerwanderung“ – Teil 1: Der IS in Deutschland; Teil 2: Politik in der Krise; WELT-TV (Nachrichtensender), Doku 20.05 – 22.05 Uhr, Sonntag, 20.10.2019

[56] Wikipedia: John Maynard Keynes

[57] Wikipedia: Median-Vermögen; Liste der Länder nach Vermögen pro Kopf; EZB-Studie: Deutsche belegen beim Vermögen den letzten Platz

[58] 3-sat-Kulturmagazin von ZDF, ORF, SRF und ARD über „Cancel-Culture“, Mittwoch, 09.09.2020, 19.22 – 20.00 Uhr; „Kulturzeit“-Gespräch u.a. mit Politikwissenschaftler Yascha Mounk über den Begriff „Cancel-Culture“, kollektive Zensur und Identitätspolitik

[59] Hans-Helmuth Knütter: Deutschland als Feindstaat -Deutschfeindlichkeit gestern und heute; Herausgeber: DIE DEUTSCHEN KONSERVATIVEN e.V., Sonderausgabe des DEUTSCHLAND-Magazin, 1. Auflage Juni 2020, Hamburg

[60] DDR – die entsorgte Republik, Anschluß oder Wiedervereinigung; 3-sat-TV am 13.04.2022, 21.00 – 22.00 Uhr, 30.09.2020, 20.15 – 21.16 Uhr und Phoenix-TV, 29.10.2021, 20.15 – 21.15 Uhr, (Wiederholung!), D 2019 (Erstsendung?)

[61] Wikipedia: US-Direktive JCS 1067 (April 1945) – GHDI-Document

[62] Eva Maria Griese: Gegenwind für Angela Merkel – Donald Trump feuert einen Schuss vor den Bug der deutschen Kanzlerin https://connectiv.events/gegenwind-für-angela-merkel-donald-trump-feuert-einen-schuss-vor-den-bug-der-deutschen-kanzlerin/

[63] Wikipedia: REGIERUNGonline 05.09.2008

[64] Vertrauliche Mitteilungen, siehe [45], Nr. 4468 vom 02.11.2021, Ziffer 3, „Wokismus“

[65] Die Stunde Null – Europa nach dem Krieg (2) F 2016 (Doku); Welt-TV (Nachrichtensender), 03.01.2022, 22.30 – 23.17 Uhr, (Erstsendung (D) 04.06.2016)

[66] UN-Charta vom 26.06.1945 (unterzeichnet in der Stadt San Franzisco), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt II. 1973, Ausgabe 09. O6. 1973, Seite 431 – 503; (Am 18.09.1973 wurden die DDR und die BRD in die Vereinten Nationen aufgenommen; Mitgliedsnummer 133 (GDR) und 134 (GFR). Nach der Vereinigung der DDR mit der BRD wurden aus beiden Sitzen einer; AdV)

[67] Zitat aus „Deutschland-Post“ Nr. 2, Februar 2015

[68] Wikipedia: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, UN-Dokument A/RES/217 A (III) vom 10.12.1948

[69] Wikipedia: Walter Hallstein; Hallstein-Doktrin, Alleinvertretungsanspruch

[70] „Die Integration schreitet voran“; Unabhängige Nachrichten, siehe [22], Ausgabe 11/2021, Seite 4

[71] Wikipedia: George C. Marshall

[72] Hans Herbert von Arnim: Die Deutschlandakte -Was Politiker und Wirtschaftsbosse unserem Land antun; 1. Auflage Taschenbuchausgabe Mai 2009, Wilhelm Goldmann Verlag, München, in der Random House GmbH, ISBN: 978-3-442-15566-8

[73] Dschihad – Europas Gotteskrieger; ARTE France 2020 (Erstsendung?); ARTE-TV, Dienstag, 05.09.2023, Teil 1 – 3, 20.15 – 22.55 Uhr

 

Pro & Contra

Pro & Contra

Diskussion: Mehr oder weniger Bundesländer?

Weniger Bundesländer: (M. St.)

Das föderale System verschlanken.

Zurzeit sind die 16 Bundesländer sehr verschieden von ihrer Bevölkerungsstruktur und Finanzkraft. Die Verantwortung ist zwischen Bund und Ländern oft nicht trennscharf aufgeteilt, was zu faulen Kompromissen und verzögerten Entscheidungen führt.

Es ist daher sinnvoll die Zahl der Bundesländer zu reduzieren, so daß eine annähernd gleich große Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft für jedes Bundesland gegeben ist. Dadurch können viele Positionen in  Politik und Verwaltung eingespart werden.

Eine mögliche Neugliederung könnte wie folgt aus-sehen:

Hanseland:

die bisherigen Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen.

Nordrhein-Westfalen: in den bisherigen Grenzen

Sachsen-Brandenburg:

die bisherigen Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Mittelrhein-Thüringen:

die bisherigen Bundesländer Rheinland-Pfalz, Saar-land, Hessen und Thüringen

Baden-Württemberg: in den bisherigen Grenzen

Bayern: in den bisherigen Grenzen

Durch die Zusammenlegung von Ost- und Westbundesländern wird die Angleichung der Lebensverhältnisse in den Bundesländern gefördert. Ein Finanzausgleich findet innerhalb der Länder, jedoch nicht mehr zwischen den Ländern statt. So ist jedes Land angehalten, seinen Haushalt in Ordnung zu halten. Die durch den bisherigen Länderfinanzausgleich bedingte Verantwortungslosigkeit, bei der Länder mit guter Haushaltsdisziplin bestraft werden, wird vermieden.

Den Städten und Gemeinden kommt im neuen System ein sehr viel höherer Anteil an Entscheidungsmacht und an den Steuereinnahmen zu, denn auf lokaler Ebene wissen die Bürger am besten, was gut für sie ist, und wofür öffentliche Mittel eingesetzt werden sollten. Darüber hinaus werden Bildungsgesetze vereinheitlicht, was ermöglicht, daß Schüler bei einem Schulwechsel (Umzug in anderes Bundesland) weniger Probleme mit dem unterschiedlichen Lernstoff haben, als das bisher der Fall ist.

Alle Legislaturperioden sollten in Bund, Ländern und Kommunen gleichermaßen auf 5 Jahre verlängert und die Wahltermine sinnvoll zusammengelegt werden. Die Anzahl der Mandatsträger im Deutschen Bundestag ist mindestens zu halbieren und die Amtszeiten sind zu begrenzen.

Der Bundespräsident sollte künftig direkt vom Volk gewählt werden und max. 2 x 5 Jahre in seinem Amt bleiben.

Mehr Bundesländer (G.-U. Dahlmann)

Demokratie an der Basis stärken.

Unter dem Vorwand der Verschlankung, Vereinfachung der bürokratischen Wege und der Einsparung unnötiger Kosten, versucht das Politbüro in Brüssel und seine Epigonen den EU Bürgern Sand in die Augen zu streuen, um seine eigene Macht weiter auszubauen.

Das Subsidiaritätsprinzip, nachdem unser Gemein-wesen angeblich aufgebaut ist, besagt aber, daß Demokratie von unten herkommt.

Warum muß also ein Dorfbürgermeister, dessen Dorf meistens schon zu einer Sammtgemeinde gehört, also bereits praktisch ohne eigene Entscheidungsbefugnisse ist, ein Gehalt von 700,00 Euro plus Aufwandsentschädigung für Dienstfahrten, Arbeitsessen etc. bekommen, dazu noch ein Büro inkl. Sekretärin?

Der Dorfbürgermeister soll bitte Ehrenamtlich tätig sein und kann bequem zu Fuß zur Gemeindeversammlung gehen; wenn er sein eigenes Auto benutzen will, kann er das ja aber auf eigene Kosten. Das Essen und das Bier, das er in der Kneipe bei Besprechungen verzehrt kann er auch selber bezahlen. Ein eigenes Büro mit Sekretärin braucht er auch nicht.

Als angesehener Bürger seiner Gemeinde wird ihm das eine Ehre sein, auch wenn auf ihn nach Wiedereinführung des Subsidiaritätsprinzips mehr Arbeit zukäme.

Alle Dorfbürgermeister treten regelmäßig Im Kreistag (Kanton) zusammen und regeln die Dinge des Landkreises (Kantons). Sie bekommen dafür eine Fahrkostenpauschale, die sich an den Kosten öffentlicher Verkehrsmittel orientiert und eine Essenspauschlale erstattet. Auch diese Tätigkeit ist ehrenamtlich, denn selbst unter dem Gesichtspunkt erhöhter Tätigkeit (Subsidiarität) genügt sicher ein wöchentliches Treffen. Entbürokratisierung voraus-gesetzt.

Der Kreistag hat ein Büro das mit Eineinhalbtags Kräften besetzt ist.

Darüber hinaus können die gewählten Parteien, den Wahlergebnissen entsprechend, ebenfalls bis zu fünf Abgeordnete (insgesamt) in den Kreistag entsenden. Auch diese Abgeordneten arbeiten ehrenamtlich bzw. können von ihrer Partei bezahlt werden.

Jeder Kreistag wählt aus seiner Mitte einen Abgeordneten für den Landtag. Auch hier können die Parteien entsprechend dem Wahlergebnis einen Abgeordneten pro Landkreis entsenden.

Das hieße für das für das Land Niedersachsen mit 38 Landkreisen, 38 Vertreter des Landkreises plus 38 Vertreter von Parteien, hinzu kämen noch die Vertreter der Kreisfreien Städte, die auch noch jeweils zwei Abgeordnete entsenden können. Das entspräche für das Land Niedersachsen 76 Abgeordnete aus den Landkreisen plus 16 Abgeordnete aus den acht kreisfreien Städten, insgesamt 92 Abgeordnete, anstatt zurzeit 152 Abgeordnete.

Diese Abgeordneten können, wenn sie bedingt durch die Ämteranhäufung, nicht mehr berufstätig sein können, als hauptamtliche Landtagsabgeordnete eine angemessene Bezahlung einfordern. Spesen müssen jedoch gegen Vorlage von Belegen abgerechnet werden. Landtagsabgeordnete, die ein Einkommen haben, erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung.

Kommerzielle Beraterverträge, die aus der politischen Tätigkeit resultieren, sind verboten.

Alternativ könnte die Landtage völlig weggelassen werden, da seine Tätigkeit von den Kreistagen bereits wahrgenommen werden.

Alle Dinge, die die Kompetenzen des Landkreises übersteigen, werden vom Bund übernommen.

Die Bundesversammlung setzt dich demnach aus den Vertretern der Landkreise zusammen. Je ein Vertreter aus fünf benachbarten Landkreisen wird in die Bundesversammlung entsendet. Dadurch entsteht eine direkte Linie von der Dorf- bzw. Stadtgemeinschaft über den Kreistag zur Bundesversammlung. Außerdem wird die Anzahl der Abgeordneten in der Bundesversammlung niedrig gehalten.

Die Gesandten der Bundesversammlung erhalten eine angemessene Bezahlung. Spesen müssen jedoch gegen Vorlage von Belegen abgerechnet werden.

Kommerzielle Beraterverträge, die aus der politischen Tätigkeit resultieren, sind verboten.

Die Arbeiten der Gemeinden, der Landkreise und des Bundes werden durch Volksabstimmungen direkt vom Volk unterstützt.

Der Bundespräsident (möglichst parteilos) wird in Direktwahl vom Volke gewählt, das ermöglicht ihm Gesetze, die nicht verfassungskonform sind, abzulehnen.

Die diktatorischen Aktivitäten Brüssels werden zurückgedrängt.

Kirche

Kirche

Papst und Politik: (F. B. 10.2011)

Hat die Kirche uns heute noch etwas zu sagen?

Ihr Abtrünnigen, wisset ihr nicht, dass der Welt Freundschaft Gottes Feindschaft ist? Wer der Welt Freund sein will, der wird Gottes Feind sein.“

Jakobus 4, Vers 4

Anlässlich seines Deutschlandbesuchs im September dieses Jahres hat Papst Benedikt XVI. im Bundestag eine vielbeachtete Rede gehalten, eine durchaus politische Rede als Bischof von Rom und Oberhaupt der katholischen Christenheit.

Was der Papst unseren Politikern ins Stammbuch geschrieben hat „über die Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaats“, ist angesichts der zunehmenden Verwahrlosung der politischen und parlamentarischen Sitten äußerst bemerkenswert.

Die Politik müsse „Mühen um Gerechtigkeit sein und so die Grundvoraussetzung für Friede schaffen.“

„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“, zitierte er den heiligen Augustinus. In Grundfragen des Rechts reiche das Mehrheitsprinzip nicht aus, vielmehr müs­se jeder Verantwortliche seine Orientierung suchen, was letztlich eine Gewissensentscheidung bedeutet.

Die Gewissensfreiheit der Abgeordneten ist in unserem Rechtssystem formal verankert, nur – gilt sie noch? Die politische Praxis in unserem Land lässt daran mehr und mehr Zweifel aufkommen.

Jüngstes Beispiel ist der Streit zwischen Kanzler­amtschef Pofalla und dem CDU-Abgeordneten Bosbach, der gegen die Erweiterung des Euro-Rettungsschirms gestimmt hatte.

Als Bosbach, von Pofalla zur Rede gestellt, sich auf sein Gewissen berief, soll Pofalla geantwortet haben: „Laß mich mit so einer Scheiße in Ruhe!“

Diese Grundhaltung und der respektlose Umgang mit Andersdenkenden erstreckt sich auf fast alle Bereiche der Politik und des öffentlichen Lebens. Anpassungszwang, Denunziantentum und Hetz­kampagnen vergiften das politische Klima. Zudem scheint die herrschende Klasse dem eigenen Volk immer weniger zu trauen. Der „Staatstrojaner“, ein Überwachungsprogramm von Orwellscher Dimension, ist ein aktuelles Beispiel dafür.

Einer der Gründe für diese Verrohung der politischen Sitten ist sicherlich die Abkehr von unseren kulturellen, eben christlich geprägten Wurzeln. Die neue Multikultusideologie liefert das Alibi für Gewissenlosigkeit und Opportunismus.

Lassen wir noch einmal den Papst zu Wort kommen:

„Die Kultur Europas ist aus der Begegnung von Jerusalem, Athen und Rom – aus der Begegnung zwischen dem Gottesglauben Israels, der philosophischen Vernunft der Griechen und dem Rechtsdenken Roms entstanden. Diese dreifache Begegnung bildet die innere Identität Europas.

Sie hat im Bewusstsein der Verantwortung des Menschen vor Gott und in der Anerkenntnis der unantastbaren Würde des Menschen, eines jeden Menschen Maßstäbe des Rechts gesetzt, die zu verteidigen uns in unserer historischen Stunde aufgegeben ist.“

Man kann nur hoffen, dass diese mahnenden Worte des Papstes nicht ungehört verhallen.

Naher Osten

Naher Osten

Freiheitsbewegungen in Tunesien. (GUD 10.2011)

Nachdem die diktatorische und korrupte Clique aus Tunesien, auch unter großem Beifall der deutschen öffentlich-rechtlichen Propagandasender, verjagt wurde, bahnen sich für den überraschten Beobachter unglaublich demokratische Prozesse in diesem für rückständig gehaltenen Land an.

Nicht weniger als 110 Parteien mit 1.600 Listen wurden angemeldet. Über 10.000 Kandidaten bewerben sich für die 217 Abgeordnetenplätze. Man kann die Tunesier nur bewundern und beglückwünschen, wie sie sich für den demokratischen Aufbau ihres Landes engagieren. Von soviel Demokratie­enthusiasmus kann man bei den trägen, politisch inaktiven Deutschen nur träumen.

Böse Zungen behaupten allerdings, daß dieser Ansturm auf das Parlament nicht der demokratischen Idee gewidmet sei, sondern daß diese Begeisterung wieder nur den Fleischtöpfen gilt, an die nun alle heran möchten, und daß alles wie bisher weitergehen wird.

Das scheint nun aber wirklich sehr unwahrscheinlich zu sein, da die Vertreter der westlichen Wertegemeinschaft geschlossen hinter dieser freiheitlich demokratischen Bewegung stehen.