ESM Kontrovers

Stephan Thomae, MdB  vers. Alfred Kuhlemann (Deutsche-Partei)

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Massen-E-Mails, in welcher Sie mich bitten, dem Eurorettungsschirm nicht zuzustim­men. Gerne teile ich Ihnen meine Erwägungen mit, die mich am Ende nach Abwägung aller Argumente für und gegen die Rettungsmaßnahmen veranlasst haben, den Rettungsmaßnahmen zuzustimmen.

Der Europäische Stabilisierungsmechanismus ESM ist das dauerhafte Nachfolgeprogramm der nur tem­porären Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität EFSF. Ich halte es für dringend geboten, daß eine Währungsunion, die aus souveränen Staaten besteht, über einen dauerhaften Kriseninterventions­mechanismus verfügt. Auch der Internationale Währungsfonds IWF ist ein solcher Krisen­interventionsmechanismus, der sich in den rund 60 Jahren seines Bestehens vielfach bewährt hat. Es ist aber nicht Aufgabe des IWF, ein Land innerhalb einer Währungsunion zu stabilisieren. Deshalb benötigen wir innerhalb der Eurogruppe einen solchen Mechanismus. Entscheidend ist für mich dabei, daß innerhalb dieser Architektur die Stabilisierung im Vordergrund steht, und genau dies gewährleistet der ESM. Der Euro-Rettungsschirm ESM ist auch durch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 12. September 2012 gebilligt worden. Allerdings müsse sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe und darüber hinausgehende Zahlungen nur mit Zustimmung des Bundestags möglich seien. Das Urteil des Bundes­verfassungsgerichts vom 12. September 2012 stärkt den Deutschen Bundestag und damit die parlamentarische Demokratie. Übrigens war genau dies auch immer die Haltung der FDP.

Kredite werden vom ESM nicht einfach ohne Aufla­gen vergeben, sondern die Gewährung von Darlehen wird daran geknüpft, daß die Staaten, die Hilfen erhalten, auch strenge Programme durchführen müssen, um ihre Volkswirtschaften und ihre Staatshaushalte wieder zu konsolidieren. Solidarität gegen Solidität ist die Maxime des ESM. Geld erhält nur, wer erkennbare Anstrengungen unternimmt, um

wieder auf eigenen Beinen zu stehen zu kommen. Der ESM ist keine Wohltätigkeitsveranstaltung für unverschuldet in Not Geratene, sondern eine Art Entzugsprogramm für Staaten bzw. Nationen, die sich daran gewöhnt haben, Wohltaten auf Pump zu verteilen und zu konsumieren. Schulden gleichen einer Droge, und so wie sich ein Drogensüchtiger einer anstrengenden Therapie unterziehen muß, damit ihm ein Entzugsprogramm bezahlt wird, so müssen sich auch Staaten, die sich an die Schuldensucht gewöhnt haben, einem strengen Entzugsprogramm unterziehen, das im ESM-Vertrag „strenge Konditionalität“ heißt und den Ländern teilweise schmerzhafte Sparprogramme abverlangt. Überwacht wird die Einhaltung des Therapie­programmes von einem Ärzteteam, das im Eurorettungsschirm „Troika“ genannt wird.

Der ESM wird zu diesem Zweck flankiert von dem sog. Fiskalvertrag, der allgemeine Grundzüge einer soliden Staatsfinanzierung formuliert und den euro­päischen Staaten den Weg aus der Staatsverschul­dung weisen soll. Von den 27 EU-Mitgliedsstaaten haben alle außer Großbritannien und Tschechien diesen Fiskalvertrag unterschrieben und sich zu einer soliden Haushaltsführung verpflichtet. Damit wird der ursprüngliche Stabilitäts- und Wachstumspakt, der seit 2004 in zerstörerischer Weise gerade auch von der damaligen deutschen Bundesregierung aufge­weicht und am Ende zerrissen worden ist, erneuert und mit wirksameren Durchsetzungsmechanismen versehen.

Zu den deutschen Begleitgesetzen des EFSF- und des ESM-Vertrages gehört das Stabilisierungs­mechanismusgesetz StabMechG. Es verschafft dem Deutschen Bundestag ein Maß an Parlaments­beteiligung, wie es im deutschen Staatsrecht und im internationalen Vergleich seinesgleichen nicht findet. Insbesondere muß der Bundestag jeder etwaigen Änderung des ESM und insbesondere jedem einzelnen Programm, ja sogar jeder einzelnen Teilzahlung aus einem bereits bewilligten Programm zustimmen. Das Parlament behält also die volle Haushaltskontrolle und Budgethoheit.

Ich hoffe dass ich Ihnen mit diesen Hinweisen weiter helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Thomae, MdB

Mitglied des Haushaltsausschusses
Mitglied des Rechtsausschusses

Deutscher Bundestag
Platz der Republik
11011 Berlin

 

Sehr geehrter Herr Thomae (MdB),

sehr geehrte Frau Krienelke,

Sie verkennen in Ihren langatmigen Darlegungen, daß alle hierzu maßgeblichen EU-Staaten in den entsprechenden Verträgen die Übernahme von Schulden anderer Länder ausdrücklich und mit Bedacht ausgeschlossen haben.

Was muten Sie uns Deutschen da zu? Und was machen Sie als >unsere Volksvertreter< entgegen des ausdrücklichen Willens des Deutschen Volkes in seiner Mehrheit (laut mehrfacher Umfragen!): Sie wischen alle diese Vertragsinhalte vom Tisch und beschließen mit völkerrechtlicher Wirkung in der Konsequenz genau das Gegenteil!

Dabei geht die Demokratie zugrunde und unser Gemeinwesen in derselben Weise, denn die zu erwartenden Schulden anderer Länder wie Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Belgien, Zypern, Malta, Irland und ggf. auch Frankreich können wir bei bestem Willen auch im Zusammenwirken mit den restlichen noch einigermaßen finanziell stabil situierten Ländern nicht schultern!

Nutznießer bei diesen zu erwartenden Tragödien sind die Leute der Hochfinanz, wie Goldman & Sachs aus den USA etc. und alles das geht zu Lasten der betroffenen Völker, die dann zu bezahlen haben in Form enorm gestiegener Steuern und Abgaben!

Sie können noch so viele Argumente im unten stehenden Sinne anführen, so viele wie Sie möchten, die oben erwähnten Fakten können Sie demokratisch nicht mehr korrigieren. Damit haben Sie sich gegenüber dem DEUTSCHEN VOLK in aller­höchstem Grade schuldig gemacht und außerdem gegen das Grundgesetzt verstoßen! Glauben Sie mir: Über kurz oder lang werden Sie alle, die Sie diese katastrophalen Entscheidungen zu verantworten haben, grausam von der Wirklichkeit eingeholt. Dann allerdings Gnade Gott!

Trotz allem:

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Kuhlemann, Dipl.- Ing.

P.S.

Wenn Sie unten von z. B. zu erfüllenden >Auflagen< vor den Kreditgewährungen sprechen, dann darf ich daran erinnern, daß hierzu gerade das Paradebeispiel Griechenland zu erleben ist. Dort können nämlich die wohlgemeinten >Auflagen< schon nicht mehr erfüllt werden, da die Volkswirtschaft einschließlich Arbeitsmarkt regelrecht kaputt ist.

Konsequenz daraus: Es muß zwangsläufig der sog. Schuldenschnitt kommen, anders kommt dieser Staat nicht mehr auf die Beine! Daraus folgt, daß u. a. wir Deutsche deren Schulden aufgrund von ESM, EFSF, Target I und II letztendlich zu bezahlen haben.