Asylrecht

Anis Amris Weihnachtsmarkt-Attentat vom 19.12.2016 und schwarz-roter-Gesetzverschärfungs-Aktionismus zum Asylrecht               (H.St.)

Erst wenn besondere Ereignisse eintreten überbieten sich verantwortliche Politiker mit Reformvorschlägen. So auch jetzt ist in Berlin wieder viel Aktionismus angesagt, Gesetzesregelungen zu modifizieren oder zu verschärfen.

Aufgrund seiner beruflichen Erfahrung zwischen dem 01.02.1977 bis 12.11.1998  mit Asylbewerbern (heute vornehm im Neusprech „Asyl-‚Forderer‘“ benannt) wandte sich (H.St.) mit Schreiben vom  27.07.2004 an den damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten -persönlich – (wie hieß der denn noch ?) und sein Landeskabinett, über eine Bundesratsinitiative das Asyl- und Asylfolgerecht richtungsweisend zu ändern.

Kern der Änderung und Verschärfung des Asylrechtes sollte sein, wonach Personen, die ohne oder mit falschen oder gefälschten Ausweispapieren/Herkunftsnachweisen oder unter falschen, später festgestellten Angaben zu ihrem ursprünglichen Status Asyl begehren/begehrt haben, dieses Recht von Anbeginn des Verfahrens verwirkt haben. (Auch damals gab es schon Identitäts- und Leistungsbetrug unter dieser Klientel!)

Eine erbetene Antwort oder Bundesratsinitiative: Fehanzeige!

Eine logische Folgerung aus dieser Situation beschrieb (H.St) damals wie folgt:

  1. Bisher und zukünftig abgelehnte Asylbewerber sind in Deutschland nicht geduldet und    umgehend auszuweisen und außer Landes zu verbringen. Staatliche Zuwendungen in  Form von  Geld- und Sachleistungen werden nicht gewährt; das Asylbewerber-Leistungsgesetz ist entsprechend zu ändern bzw. anzupassen.
  2. Alle -auch abgelehnten- Asylbewerber sind in einer zentralen biometrisch auswertbaren Datei dauerhaft zu erfassen zu Abgleichzwecken EU-weit.
  3. Medizinische Versorgung erfolgt nur in unabweisbar notwendigem Minimalumfang.
  4. Straffällig gewordene Asylbewerber und anerkannte Asylbewerber verlieren ihren Anspruch auf ein Asyl-/folgeverfahren ; Rechtsfolgen wie zu 2..
  5. Asylbewerber sind bis zur endgültigen Entscheidung über ihren Antrag zentral und abgeschlossen (kaserniert!) unterzubringen und zu verpflegen; abgelehnte Asylbewerber sind bis zur Ausweisung entsprechend zentral und abgeschlossen unterzubringen.
  6. Geduldete Ausländer sind nach 1. – 6. Zu behandeln.
  7. In Deutschland entstandene Aufwendungen für abgelehnte Asylbewerber/geduldete Ausländer  sind über die entsprechenden deutschen Vertretungen im Heimatland beizutreiben.

Hätten die damals regierungsverantwortlichen Volks(-ver-)treter  ab 2004 schon in der Gesetzgebung den vorerwähnten Ansätzen Beachtung geschenkt und Rechnung getragen, wären manche schmerzhaften Erfahrungen in der Folgezeit dem Volk und der Politik erspart geblieben.

So bleibt dem Volk nur zu hoffen, daß heute die Weichen entsprechend zukunftsorientiert gestellt und bei Bedarf kurzfristig nachjustiert werden.

Meinen Beitrag würde ich dazu gerne gesetzgeberisch beratend einbringen.