Regeln zu Corona

Regeln zu Corona in Schleswig-Holstein und Dänemark

Nachdem nun rund um Deutschland Corona zur Geschichte gehört, wird hierzulande weiter jede Menge Schwachsinn fabriziert. Das beste Beispiel dürfte wohl Schleswig-Holstein sein.

In unserem Artikel vom 21. November 2021 haben wir über den entschlossenen Willen von Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, zur allgemeinen Impfpflicht berichtet.

Nun aber sympathisiert er mit dem dänischen Weg (eine gute Sache). Kurz darauf hat er angekündigt zum 09. Februar die 2 G Regel für den Einzelhandel und Gastronomie zu beenden. Grundsätzlich der richtige Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig aber werden in Kitas nun die Eltern zum Zwangstest verpflichtet. Ab dem 03. Februar 2022 gilt nun, dass sich 1 Elternteil 3 mal wöchentlich testen lassen muss. Da kommt schon die erste Frage auf: Warum nur 1 Elternteil? Die dafür notwendigen drei Tests bekommen sie von der Kita – es handelt sich dabei um Antigen-Selbsttests. Wenn alle drei Tests negativ waren, muss die Mutter oder der Vater eine qualifizierte Selbstauskunft ausfüllen und damit bestätigen, dass alle Tests negativ waren. Wer den Bogen nicht abgibt oder falsch ausfüllt, kann ein Bußgeld erhalten.

Also an Schwachsinn nicht mehr zu überbieten. Wie bitte soll festgestellt werden ob die Angaben richtig sind? Möchte man die Tests aus dem Mülleimer fischen?

Die Quarantäne Regeln sind noch verwirrender. Wir zitieren: “Wenn sich in einer Kita ein Kind mit Corona infiziert hat, muss es für sieben Tage in Isolation. Das gleiche gilt für Mitarbeiter. Andere Kinder aus der Kita, mit denen ein infiziertes Kind Kontakt hatte – etwa aus der gleichen Gruppe – müssen nun nicht mehr in Quarantäne. Ist ein Elternteil eines Kita-Kindes infiziert, muss das Kind für mindestens fünf Tage in Quarantäne. Die Folge: Wer sein Kind wegen eines Corona-Falls in der Gruppe zuhause lässt, erhält dafür kein Kinderkrankengeld.” Was? Erhält kein Kinderkrankengeld?

Also liebe Leser, sie sehen dass Schleswig-Holstein die Grenze des Schwachsinns immer wieder überschreitet.

Für uns stellt das ganze Gewirr nur eine weitere Gängelung und Zwangsmaßnahme dar, die allerdings nicht mit der Aufhebung der 2 G Regelung in Schleswig-Holstein zusammenpasst.

Herr Günther. Es wäre so einfach: Heben Sie alle Maßnahmen auf und gehen auch Sie mit uns in Schleswig-Holstein den dänischen Weg!

Uwe Lamprecht