„Merkels Staatsstreich in Thüringen
Sicherlich waren viele Bürger überrascht, daß in Thüringen Thomas Kemmerich (FDP) in geheimer Wahl (!) mit den Stimmen von CDU, FDP und (vermutlich) AFD verfassungsgemäß im dritten Wahlgang mit der einfachen Mehrheit zum Ministerpräsidenten gewählt wurde.
Mit dem Stimmen der AFD – „unverzeihlich“ nach Aussage der zu dieser Zeit in Afrika weilenden Bundeskanzlerin und eine Wahl, die „rückgängig“ gemacht werden muß.
Die sofortige, nahezu reflexhaft anmutende einmütige Forderung nach Rücktritt des nunmehr so gewählten Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich oder nach Neuwahlen durch die altetablierten „Futtertrog-Parteien“ vermittelte unter Einbeziehung der Äußerung der Kanzlerin den nicht zu verwehrenden Eindruck, daß das zentrale Politbüro vorgibt, wie gewählt zu werden hat, um Wahlergebnisse so hinbiegen und durchsetzen zu wollen, damit es Merkel & Cos Gusto entspricht. – Das nennt man dann Demokratie?!
Der demokratische Aufstand in Thüringen ist niedergeschlagen worden durch die „gelenkte Demokratie“ der ehemaligen FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda, Angela Merkel. Der „Ostbeauftragte“ Christian Hirte, der Kemmerich zur Wahl gratulierte, folgte brav auf Geheiß der „Anregung“ seiner Kanzlerin, seine Entlassung aus diesem Amt zu beantragen – und aus dem Amt des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium unter Leitung vom Merkel-Vertrauten Peter Altmaier ist er nun auch entlassen worden.
Merkel, die gewiefte Taktikerin, die ihr Handwerk in der SED-DDR gelernt hat, läßt keinen Zweifel daran, daß sie jeden zu „eliminieren“ gedenkt, der aus dem Kollektiv(!) ausschert – Beispiele dafür gibt es reichlich.
Und was veranlaßte Thomas Kemmerich nun letztlich seinen Rücktritt zu erklären? War es ein möglicher Druck der Kanzlerin auf Kemmerich und den FDP-Vorsitzenden Lindner, daß Merkel mit der Aufkündigung der Koalitionen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gedroht haben soll, sollte die FDP ihren frisch gewählten Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich nicht zur Aufgabe zwingen können.
Eine gerichtsfeste „eidesstattliche Versicherung“ zu dieser Frage von Kemmerich und Linder könnte Klarheit über Merkels Aktivitäten in dieser Hinsicht bringen. Aber welche -politisch weisungsgebundenen- Staatsanwälte nähmen sich dieser Frage an und welche unabhängigen Richter würden dann „Im Namen des deutschen „WAHL-„Volkes“ urteilen?!“
Hans Steding