Martin Schulz – „Frühstücks- Bürgermeister“ von Würselen                    (H.St.)

Martin Schulz, augenblicklicher Hoffnungsträger und Lichtgestalt der SPD im Kampf um das Bundeskanzleramt in Berlin am 24.September 2017 , war von 1987 – 1998 „ehrenamtlicher“ Bürgermeister und „Honorar-Repräsentant“ der Stadt Würselen.

Zum besseren Verständnis dieser Funktion muß auf die Nachkriegsgeschichte des II. Weltkriegs und die Gründung der Besatzungszonen in der späteren Bundesrepublik eingegangen werden.

Die englische (auch Kommunal-) Verfassung sieht die strikte Trennung von politischer Repräsentanz einerseits und Verwaltungshandeln andererseits vor, fachlich „Zweigleisigkeit“ genannt.

Folglich wurde dieses bewährte Funktions-Trennungssystem auch in den britischen Besatzungszonen der Länder-„Kunstgebilde“ Niedersachsen  und Nordrhein-Westfalen eingeführt.

Bei den Kommunalwahlen wählte die wahlberechtigte Bevölkerung ihre kommunalen Vertreter für den Gemeinde- oder Stadtrat. Aus den Reihen dieser gewählten Vertreter wählten die Mitglieder der Kommunalvertretung (fälschlich oft als Kommunal-Parlament bezeichnet!) den Bürgermeister als „Honorar-Repräsentant“.

Der Bürgermeister wurde und war  durch die Wahl „nur“ Ratsvorsitzender und als Erster unter Gleichen ehrenamtlicher politischer Repräsentant der Gemeinde oder Stadt, der er nun vorstand. Als Bürgermeister oblag ihm lediglich die Leitung der Ratssitzung und eines zentralen, Ratsbeschlüsse vorbereitenden Ausschusses und die Funktion des Grußbestellers des Rates bei seinem öffentlichen Auftreten , gemeinhin auch als „Frühstücks-Bürgermeister“ bezeichnet.

Für das Verwaltungshandeln der Kommune war der Gemeinde- oder Stadtdirektor als Chef des Verwaltung fachlich zuständig und verantwortlich; er mußte für diese Tätigkeit eine in der jeweiligen Gemeindeordnung des Landes , auch Kommunal-Verfassung genannt, vorgeschriebene Ausbildung und Prüfung nachweisen  und wurde vom Rat der Gemeinde oder Stadt gewählt.

In den Kommunen in Nordrhein-Westfalen endete die Zweigleisigkeit einheitlich am 31. Oktober 1999.  In Niedersachsen begann das „Auslaufmodell“ Zweigleisigkeit englischen Ursprungs gleitend ab 01. November 1996.

Die seit dieser Änderung der Kommunal- Verfassung von der Bevölkerung direkt zu wählenden hauptamtlichen Bürgermeister müssen für diese Tätigkeit weder verwaltungsfachliche  Ausbildungsgänge noch Prüfungen ablegen und nachweisen!

Asylrecht

Anis Amris Weihnachtsmarkt-Attentat vom 19.12.2016 und schwarz-roter-Gesetzverschärfungs-Aktionismus zum Asylrecht               (H.St.)

Erst wenn besondere Ereignisse eintreten überbieten sich verantwortliche Politiker mit Reformvorschlägen. So auch jetzt ist in Berlin wieder viel Aktionismus angesagt, Gesetzesregelungen zu modifizieren oder zu verschärfen.

Aufgrund seiner beruflichen Erfahrung zwischen dem 01.02.1977 bis 12.11.1998  mit Asylbewerbern (heute vornehm im Neusprech „Asyl-‚Forderer‘“ benannt) wandte sich (H.St.) mit Schreiben vom  27.07.2004 an den damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten -persönlich – (wie hieß der denn noch ?) und sein Landeskabinett, über eine Bundesratsinitiative das Asyl- und Asylfolgerecht richtungsweisend zu ändern.

Kern der Änderung und Verschärfung des Asylrechtes sollte sein, wonach Personen, die ohne oder mit falschen oder gefälschten Ausweispapieren/Herkunftsnachweisen oder unter falschen, später festgestellten Angaben zu ihrem ursprünglichen Status Asyl begehren/begehrt haben, dieses Recht von Anbeginn des Verfahrens verwirkt haben. (Auch damals gab es schon Identitäts- und Leistungsbetrug unter dieser Klientel!)

Eine erbetene Antwort oder Bundesratsinitiative: Fehanzeige!

Eine logische Folgerung aus dieser Situation beschrieb (H.St) damals wie folgt:

  1. Bisher und zukünftig abgelehnte Asylbewerber sind in Deutschland nicht geduldet und    umgehend auszuweisen und außer Landes zu verbringen. Staatliche Zuwendungen in  Form von  Geld- und Sachleistungen werden nicht gewährt; das Asylbewerber-Leistungsgesetz ist entsprechend zu ändern bzw. anzupassen.
  2. Alle -auch abgelehnten- Asylbewerber sind in einer zentralen biometrisch auswertbaren Datei dauerhaft zu erfassen zu Abgleichzwecken EU-weit.
  3. Medizinische Versorgung erfolgt nur in unabweisbar notwendigem Minimalumfang.
  4. Straffällig gewordene Asylbewerber und anerkannte Asylbewerber verlieren ihren Anspruch auf ein Asyl-/folgeverfahren ; Rechtsfolgen wie zu 2..
  5. Asylbewerber sind bis zur endgültigen Entscheidung über ihren Antrag zentral und abgeschlossen (kaserniert!) unterzubringen und zu verpflegen; abgelehnte Asylbewerber sind bis zur Ausweisung entsprechend zentral und abgeschlossen unterzubringen.
  6. Geduldete Ausländer sind nach 1. – 6. Zu behandeln.
  7. In Deutschland entstandene Aufwendungen für abgelehnte Asylbewerber/geduldete Ausländer  sind über die entsprechenden deutschen Vertretungen im Heimatland beizutreiben.

Hätten die damals regierungsverantwortlichen Volks(-ver-)treter  ab 2004 schon in der Gesetzgebung den vorerwähnten Ansätzen Beachtung geschenkt und Rechnung getragen, wären manche schmerzhaften Erfahrungen in der Folgezeit dem Volk und der Politik erspart geblieben.

So bleibt dem Volk nur zu hoffen, daß heute die Weichen entsprechend zukunftsorientiert gestellt und bei Bedarf kurzfristig nachjustiert werden.

Meinen Beitrag würde ich dazu gerne gesetzgeberisch beratend einbringen.

Terror

Terroranschlag „Weihnachtsmarkt Berlin“ 19.12.2016               (HSt)

Nach dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin am 19.12.2016 erfuhr die politische Debatte über die sicherheitspolitischen Auswirkungen der Migrationspolitik von Merkel erneut Auftrieb.

Zur Arbeit der Ermittlungsbehörden sprach der FDP-Parteichef Christian Lindner (ein Start-Up-Pleitier und heute beruflich „Diäten-Empfänger“!) von „katastrophalen Fehlern“ und einem  „Staatsversagen, das nicht toleriert werden kann“. Dazu nachfolgende Anmerkung(-en):

Man mag den Sicherheits- und sonst beteiligten Behörden Mängel bei der Fallbearbeitung  vorwerfen – aber wer ist schon fehlerfrei.

Aber sind nicht auch unsere demokratisch legitimierten „fehlerfreien“ Universal-Dilettanten der Politik für diesbezüglich grobe Mängel bei der Gesetzgebung mitverantwortlich?

Diese politischen Hanseln im Bundestag und Bundesrat blockieren sich bei Sicherheitsfragen doch ständig gegenseitig mit ihren parteitaktischen „einerseits ja  –  andererseits nein – Spielchen“ zum Zwecke der Schaumschlägerei und Volksverdummung.

Technik

Weg frei für Kuka-Verkauf!                                                    (HSt)

Die Cellesche Zeitung vom 31.Dezember 2016 berichtete im Wirtschaftsteil in einer kurzen Notiz, daß

„Der Weg für die bisher größte chinesische Firmenübernahme in Europa ist frei: Die US-Behörden haben dem Kauf des Augsburger Roboterbauers Kuka durch den chinesischen Hausgerätehersteller Midea zugestimmt. …“

Anläßlich dieser Notiz hat sich (HSt)  mit Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ,vertreten durch Herrn Gabriel, gewandt und bittet „um eine umfassende Erklärung und Information seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, warum und auf welcher Grundlage US-Behörden dem Kauf des Augsburger Roboterbauers Kuka durch den chinesischen Hausgerätehersteller Midea haben zustimmen müssen. …“

Eine diesbezügliche Stellungnahme erwartet (HSt) seitens des BMWi innerhalb angemessener Frist.

Energie

Beitrag 1:

Strom wird teurer!                                                                              (H.St.)

Wer erinnert sich noch an die die rot-grüne Ära Schröder/Fischer mit dem damaligen Umweltminister Trittin (oder besser ‚tritt ihn‘?), einem grünen Fundamentalisten und Altkommunisten?

Trittin war es, der das ‚Erneuerbare-Energie-Gesetz‘ (EEG) initiierte und auf den Weg gab und hinsichtlich der EEG-Umlage auf den Strompreis meinte, die sogenannte Energiewende koste eine Familie nicht mehr als eine Kugel Eis.

Und was ist heute?

Inzwischen haben viele Familien in diesem Zusammenhang das Gefühl, zwangsweise schon eine halbe Eisdiele kaufen zu müssen.

Ist Trittin auch einer der vielen politischen Lügner und Betrüger am Volk?

 

Beitrag 2:

Bundesverfassungsgericht:                                                             (H.St.)

Energiekonzerne haben Anspruch auf Entschädigung für Atomausstieg

Schon wieder dürfen Steuerzahler in Deutschland für eine Ad-hoc-Entscheidung von Kanzlerin Merkel haften und zukünftig zahlen mit ungewissem Ausgang zur tatsachlichen Höhe dieser ungewissen Ausgabenlast.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (oder besser: das Grundgesetz-Gericht ?) hat bei seiner Entscheidung zum Anspruch auf Entschädigung  für den  Atomausstieg versäumt zu rügen oder zu entscheiden, daß Merkel ihren Amtseid ‚Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, …, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen … werde. …‘ erneut aus parteitaktischen Gründen (Thema besetzen!) gebrochen hat und so eigentlich persönlich haftbar (Amtshaftung!) ist.

Aber vielleicht kommt diese Erkenntnis dem BVerfG bei einer späteren Entscheidung oder nach einem bundesanwaltlichen Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Merkel.