Weltpolitik

Protestwelle erschüttert Iran

Wie selbstverständlich unterstützt der „Weltpolizist“ USA die im Iran aufkommenden Unruhen gegen das Mullah-Regime augenblicklich noch verbal.

Als weltweit (an-)erkannter Brandstifter und Kriegstreiber (z.B. Golfkrieg I und II = G. Bush sen. und G. Bush jun.; Jugoslawien-/Balkankrieg = B. Clinton; Libyenkrieg = B. Obama) werden die USA, die sich in Syrien schon „häuslich“ niedergelassen und eingerichtet haben, ihre Interessen um und auf das Ölfördergebiet im Dreiländereck zwischen Syrien, dem Irak und dem Iran nicht aus den Augen verlieren.

Eine Verschärfung der inner-iranischen Auseinandersetzungen zur Beseitigung des Mullah-Regimes  in Teheran kommt gelegen und diese Situation werden die USA im Rahmen ihrer weltweiten „Demokratisierungs-Bestrebungen“ langfristig gekonnt nutzen, um einen direkt an der Grenze zum Iran gelegenen Brückenkopf zum späteren „demokratischen Umerziehungs-Angriff“ (natürlich mit Billigung der Weltgemeinschaft UNO!) auf den Iran zu haben.

Mit Sicherheit scharrt die US-Rüstungs- und Aufbauindustrie schon jetzt mit den Hufen ob der zu erwartenden gewaltigen Gewinn-Margen.

(H.St.)

Trumps Anerkennung von Jerusalem als israelische Hauptstadt

Mit der Defacto-Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt von Israel und der Erklärung, die US-amerikanische Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem verlegen zu wollen, hat US-Präsident Donald Trump Öl ins Feuer der angestrebten Friedens- und Zwei-Staaten-Lösung gegossen. Zu den bisherigen ‚Brandherden‘ in Nahost gesellt sich nun wohl wieder eine Verschärfung der Situation in dieser Region durch einen ‚Israel-Palästina-Konflikt‘ um Jerusalem.

Auch wenn sich augenblicklich international heftiger Widerstand gegen eine Änderung des Status quo in Jerusalem regt, wird auf Dauer nur eine Friedensregelung im Rahmen von Friedensverhandlungen Stabilität in diese Region bringen.

Die Ursachen für diesen Konflikt reichen weit zurück in das Ende des 19. Jahrhunderts.

Aus aktuellem Anlaß daher noch einmal meine Abhandlung zu diesem Thema aus der „Deutschland-Post“ von Dezember 2014 hier wiedergegeben.

(H. St)

„Israel und die Palästinenser:                                       (H. St)

-Folgen einer umgesetzten Vision –

Theodor Herzl (1860 – 1904), Begründer des politischen Zionismus , Organisator des 1. Zionistischen Weltkongresses (1897) und dann Präsident der Zionistischen Weltorganisation , forderte in seiner programmatischen Schrift „Der Judenstaat“ 1896 die Gründung eines jüdischen Staates in Palästina.

Befördert wurde dieses Vorhaben durch ein Versprechen des britischen Außenministers  Lord Balfour gegenüber der zionistischen Bewegung 1917, eine nationale Heimstatt für die Juden in Palästina zu schaffen. Balfour öffnete damit Tür und Tor für einen endlosen Konflikt. Durch UN-Resolution 181 vom 29. November 1947 wurde Palästina politisch willkürlich aufgeteilt in ein Staatsgebiet „Palästina“ und „Israel“.

Schon zuvor hatten sich jüdischen Gruppierungen zu Untergrundmilizen (z.B. die Hagana, geführt von Menachem Begin (1913 – 1992), später Ministerpräsident Israels (1977 – 1983) und Friedensnobelpreisträger (1978)) und paramilitärische Organisationen zusammengeschlossen, die ab dem Zeitpunkt des UN-Teilungsbeschlusses mit gezielten Terrorangriffen gegen Palästinenser und ihrer angestammten Wohngebiete die „ethnische Säuberung Palästinas“ begannen, die bis heute noch anhält.

Daß sich die Palästinenser seit dieser Zeit solch einem Terror Israels – auch im Hinblick auf militärische Annexion von Palästinenserland und intensiven Wohnsiedlungsbau zur Wehr setz(t)en, ist allzu verständlich.

Historisch und biblisch gesehen, gab es nie einen Landstrich in Vorderen Orient , der sich rein jüdisch oder gar israelitisch zuordnen und benennen ließe; er lautet seit jeher „Palästina“, in der jüdischen Religion „Eretz Israel“.

Moses hatte lediglich Gottes Auftrag, sein Volk, die Israeliten, in das „gelobte Land“ zu führen.

Schlußfolgert man aus diesen – zwischenzeitlich – historisch belegten Vorzeichen und Gegebenheiten das Vorgehen  israelischer Politik von 1947 bis heute gegen die Palästinenser, so scheint es zulässig zu sein, bestimmte Politiker dieser Epoche als Vertreter dieser rigiden Politik durchaus als Israels „Staatsterroristen“ bezeichnen zu dürfen; augenblicklich scheint ihn der „Hardliner“ Netanjahu zu verkörpern.

Kritische Äußerungen jedoch im Hinblick auf Israels politisch-militärische Verhaltensweisen  den Palästinensern gegenüber laufen in Deutschland meist Gefahr, nach § 130 Strafgesetzbuch  als Volksverhetzung und Beleidigung Israels  und der Juden eingestuft zu werden und schränken so das Recht der freien Meinungsäußerung nach Artikel 5 Grundgesetz grundsätzlich ein.

Bundesrepublikanische Regierungen haben sich dieserhalb bisher wohl nicht  – mit Rücksicht auf das „besondere“ historische Verhältnis und die Verantwortung Deutschlands zu Israel und den Juden – allzu kritisch zum historischen Spannungsfeld zwischen Israel und den Palästinensern geäußert. Vielleicht gibt es hierzu regierungsamtlich unausgesprochen eine Auffassung , die Evelyn Hecht-Galinski (Tochter von Heinz Galinski (1912 – 1992), dem als „Berufsjude“ bezeichneten langjährigen Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in Deutschland) als Buchtitel formulierte: „Das elfte Gebot: Israel darf alles“.

Literaturhinweise:

Ilan Pappe: Die ethnische Säuberung Palästinas, Verlag Zweitausendeins, Deutsche Ausgabe 2007, ISBN 978-3-86150-791-8

Shlomo Sand: Die Erfindung des jüdischen Volkes – Israels Gründungsmythos auf dem Prüfstand , List-Taschenbuch, 3. Auflage 2011, ISBN 978-3-548-61033-7

Evelyn Hecht-Galinski: Das elfte Gebot“ : Israel darf alles , Edition -tz.de., 3. Auflage 2012, ISBN 978-3-940456-51-9

Feindstaatenklausel

UN-Charta vom 01.01.1942;

Feindstaatenklausel Artikel 53 und 107                                                 (H.St.)

Die Feindstaatenklausel(-n) der UN-Charta vom 01.01.1942:

Artikel 53: „ (1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrates dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.

(2) Der Ausdruck Feindstaat in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkrieges Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.“

Artikel 107: „Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkrieges in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaates dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.“

Anmerkung des Verfassers:

Zitate der Feindstaatenklausel entnommen aus: Ralf U. Hill, „Das Deutschland Protokoll“, J.K.Fischer-Verlag, Gelnhausen , ISBN 978-3-940845-88-7, Überarbeitete und ergänzte 2. Auflage 04/2008, Seite 41

Der lange Arm der Türkei (H.St.)

Erdogans zunehmende Attacken gegen Deutschland, die Deutschen und deren Repräsentanten sind geschichtlich begründbar und können folgenschwer sein.

Die im II. Weltkrieg neutrale Türkei trat kurz vor Kriegsende 1945 noch der UN-Charta vom 01.01.1942, der Allianz gegen das kriegführende Deutsche „Dritte“ Reich bei, um nach dem Krieg an den Friedensregelungen (besser: „Pfründe“!) der Neuordnung teilzuhaben.

Mit der für Deutschland noch geltenden Feindstaatenklausel (zur Erinnerung: Deutschland befindet sich zur Zeit immer noch im Waffenstillstand nach der bedingungslosen Kapitulation vom 08.05.1945!)  Artikel 53 und Artikel 107 der UN-Charta macht Erdogan Deutschland „durch Salamitaktik“ erpressbar und kann bei deutscher Widerspenstigkeit jederzeit ungefragt auch eine militärische Auseinandersetzung mit Deutschland herbeiführen.

Der Mobilisierung und Bewaffnung der rund 1,4 Millionen Türken in Deutschland durch Erdogans Anweisung bei einem dann innerdeutschen Konflikt hätten deutsche Militärs und die Polizeikräfte des Bundes und der Länder nichts entgegenzusetzen.

Das ist die Wahrheit!

Populismus

Der Begriff „Populismus

 Von Ullrich Westerhagen

In der heutigen Zeit stellt „Populismus“ einen Begriff dar, der immer häufiger Verwendung findet und sich fast schon epidemisch ausgebreitet hat sowie dadurch auch immer unschärfer geworden ist. Die Ursache liegt darin begründet, dass es für diesen keine allgemein gültige und anerkannte Definition gibt. Also kann man ihn auch trefflich als „Kampfbegriff“ gegen jeden und gegen alle Sachverhalte verwenden. Deshalb kann damit auch im großen Umfang Schindluder betrieben und dieser als „demagogisches Einsatzmittel“ verwendet werden.

Doch wie kommt dieser Begriff zustande, woraus leitet er sich ab, was bedeutet er in seiner Ursprungsform und was verstand man im vorangegangenen Jahrhundert darunter, welche Subsumtion war damit verbunden?

Populismus entstammt dem lateinischen Begriff „populus“ und bedeutet Volk. Das Wort „Demos“ hingegen entspringt dem Griechischen, welches für Demokratie“ steht. Beiden Begrifflichkeiten kommen in unserem Grundgesetz eine überragende Bedeutung zu, denn dort ist in Art. 20 Abs. 2 GG das Postulat festgeschrieben, wonach alle Gewalt vom Volke ausgeht

In Anlehnung an die Grundform von populus sind viele uns sehr vertraute Begriffe entstanden wie Popularität, Population und eben auch „Populismus“. Eine Bezeichnung mit einem positiven Inhalt, denn sie drückt das aus, was das Volk möchte, welche Vorgaben und welche Empfindung es gutheißt, in welche Richtung die Entwicklung gehen soll; also: was „populär“ und damit volkstümlich und beim Volk beliebt ist, so wie es zum Beispiel die „Pop“ – pular Musik unter Beweis stellt.

Schon Martin Luther hat dies zu beachten gewusst, indem er von der Kanzel verkündet hat, bei den alltäglichen kleinen und großen Sorgen „den Leuten aufs Maul zu schauen“.

Der Begriff war also positiv besetzt und wurde nach dem 1. Weltkrieg weiter entwickelt. Populismus war 1929 der Ausgangspunkt der französischen Literaturbewegung von L. Lemonnier und A. Therive. Und diese Begrifflichkeit transferiert einen ganz anderen Sinn – und Sachzusammenhang in unsere Neuzeit, als es heute von den Politikern und den Medien der Bevölkerung suggeriert wird.

Für diese französischen Literaten bedeutet ihre zum Ausdruck gebrachte Definition letztlich, einer abgehobenen Bevölkerungsschicht die Anschauung – und Denkweise des einfachen Volkes – also des so genannten kleinen Mannes auf der Straße – gegenüberzustellen. Der Begriff Populismus war deshalb – mehr oder weniger – mit einem wissenschaftlichen Akzent angehaucht und als Verwendung im Sprachgebrauch der breiten Masse uninteressant und nicht attraktiv.

Selbst in der Weimarer Republik, als sich mit den Kommunisten unter der Führung von Ernst Thälmann (als den Linken) und die Nationalsozialisten mit Adolf Hitler an der Spitze (als den Rechten) unversöhnlich mit radikalen Parteiprogrammen ideologisch feindselig gegenüberstanden, fand eine Begriffsbestimmung mit Links– oder Rechtspopulisten keine Verwendung.

Erst nach dem 2. Weltkrieg und nach dem Verbot der KPD in der Bundesrepublik am Ende der Ära Adenauer schlich sich der Begriff Populismus langsam wieder ein, als man bei dem Parteiprogramm der nachfolgenden DKP von linkem Populismus sprach. Ein Stempel, welcher den Kommunisten von den im Bundestag vertretenen Parteien aufgedrückt wurde.

Als dann einige Jahre später zunächst die DRP und später die NPD aufkamen, wobei letztere 1968 bei der Bundestagswahl mit 4,9 % der Stimmen nur knapp am Einzug in den Bundestag scheiterte, sprach man immer noch nicht von Rechts – Populisten, sondern von Neo – Faschisten (das galt auch noch für die später gegründete DVU).

Das galt insoweit auch noch als die Partei „Die Grünen“ gegründet wurde und von Erfolg zu Erfolg eilte und in einige Landesparlamente gewählt wurde. Sie wurden mit den Linken gleichgesetzt oder als demagogisch bzw. ideologische Spinner und nicht ernst zu nehmende Weltverbesserer gebrandmarkt.

Es mag dahingestellt bleiben, ob, inwieweit und gegebenenfalls in welchem Umfang diese Negativetikettierung berechtigt waren.

Nach der Wiedervereinigung und insbesondere nach dem verstärkten Immigrationsdruck und Zuzug in der ersten Phase 1992/93 und schließlich der überbordenden Einwanderung durch Wirtschaftsflüchtlinge, echten und unechten Asylbewerbern nach Deutschland ab 2014 erlebte der Begriff Populismus eine Renaissance.

Die ersten, die mit diesem Begriff in negativer Form bedacht und verächtlich gemacht wurden, waren die Teilnehmer der Pegida – Demonstrationen in Dresden. Sie wurden mit dem Begriff „Rechtspopulisten“ überzogen, sollten damit diskriminiert und in eine rechte Schmuddelecke gedrängt werden.

Der ehemalige Niedersächsische– und spätere Bundeslandwirtschafts-minister und bekannte Freigeist der SPD, Studienrat a.D. Karl – Heinz Funke, äußert sich zu dieser Abgrenzung im Hinblick von Populismus zur AfD in einem Gespräch mit der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (08.10.2016, Seite 4) differenziert wie folgt:

Am Erfolg der AfD hätten auch „Merkel & Co.“ einen entscheidenden Anteil. Er warnt davor, die rechten Konkurrenten zu dämonisieren. Das Entstehen neuer Gruppen, am rechten und linken Rand habe immer seinen Grund im Verhalten der anderen. Im übrigen sollte man nicht ständig über Populisten schimpfen.

Denn schon die alten Römer hätten in den Populisten jene gesehen, die zwar eine eigene Meinung hätten, diese aber „mit allen Regeln der Redekunst“ unter das Volk brächten. Viel gefährlicher seien doch die Opportunisten, die gar keine Meinung hätten, diese aber in drei verschiedenen Versammlungen auf drei verschiedene Arten präsentierten. „Von diesen Opportunisten haben wir in allen Parteien satt!“

 Nach den Sozialwissenschaften handelt es sich bei dem Begriff „Populismus“ um ein unspezifisches Schlagwort, teils auch um einen spezifischen Politikstil, eine Form der politischen Rhetorik bzw. Strategie zum Machterwerb; andererseits wird Populismus in der Forschung auch als Teil verschiedener Ideologien eingestuft. In der politischen Debatte ist Populismus oder populistisch ein häufiger Vorwurf, den sich Vertreter unterschiedlicher Richtung gegenseitig machen, wenn sie die Aussagen der Gegenrichtung für populär, aber nachteilig halten. Man spricht dann auch von einem politischen Schlagwort bzw. „Kampfbegriff“.

Allein schon die Unterscheidung in Rechts – bzw. Linkspopulismus zeigt den – allerdings untauglichen – Versuch, den Begriff durch eine Deutungshoheit sich zu eigen zu machen. Doch es gelingt dabei nicht, dem unspezifischen Schlagwort eine Differenzierung zu verleihen. Bezieht man die Diskussion der AfD mit den Vorwürfen ihrer Gegner ein, so lässt sich folgende Feststellung treffen: als Populisten bezeichnete Politiker betonen in der Regel ihre „Bürgernähe“ im Gegensatz zur „etablierten“ Politik, werfen ihren Gegnern vor, problemblind zu sein, undemokratisch vorzugehen und elitären Partikularinteressen verpflichtet zu sein.

Und es zeigt sich im Hinblick auf die anstehenden Landtagswahlen und die Bundestagswahl 2017, dass die Begriffsverwendung nicht nur immer noch unschärfer wird, sondern eine inflationäre Anwendung erfährt.

Am 10.02.2017 nahm die Begriffsverwendung „Populist“ nunmehr groteske Züge an, als Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dem designierten Kanzlerkandidaten der SPD, Martin Schulz, vorwarf, er sei in seiner politischen Handlungsweise wie Trump, nämlich ein Populist!

Viele Politiker, Politologen und Medienvertreter verkehren diese Begrifflichkeit heute ins Gegenteil und versuchen somit, dem „Otto – Normalverbraucher“ ihre Mindermeinung aufzuoktroyieren.

Dieses Beispiel bzw. die inflationären Begriffsanwendungen lassen sich beliebig fortsetzen, pflanzen sich durch die gesamte politische Landschaft fort bis hin zu dem NATO -Thema des Einsatzes der Bundeswehr in  Incirlik in der Türkei. So wirft der Verteidigungspolitiker Tobias Lindner von der Partei „Die Grünen“ in scharfer Kritik der CSU reinen Populismus vor, wenn diese eine Mandatsverlängerung aufgrund der aktuellen Politik Erdogans infrage stelle („HAZ“ vom 13.03.2017, Seite 3; „Berlin diskutiert Abzug der Bundeswehr aus Incirlik).

Es gilt somit letztlich die aktuelle Frage zu stellen, wie wird eigentlich in der heutigen Zeit und somit nach der Definition in dem Jahr 1929 in der französischen Literaturbewegung von Lemonnier und  Therive definiert? Die Antwort darauf ist schlicht und einfach: es gibt diese nicht. Jedermann kann jeden damit verbal ins politische Abseits stellen.

Zwar müht sich Jan  – Werner Müller, der an der „Princeton Universität“, New Jersey, Politische Theorie und Ideengeschichte lehrt, an der Beantwortung einer Begriffsklärung redlich ab („Was ist Populismus?“, Sonderdruck Suhrkamp  Verlag, Berlin 2016, 116 Seiten; 15,00 €, ISBN 978 – 3 – 518 – 07522 – 7), kommt aber zu keiner Definition, sondern zu dem Ergebnis, dass in einer halbwegs funktionieren Demokratie es immer populistisch ist, wenn Demonstranten (oder andere) beanspruchen, das Volk zu sein.

Die „FAZ“ (15.10.2016; Seite L 20) bescheinigt ihm ein Scheitern bei seiner Klärung des Begriffs, zu dem er drei Fragenkomplexe aufwirft, wobei er die letzte und entscheidende nicht argumentativ zu beantworten weiß und … „den Königsweg nicht aufzuzeigen vermag!“

Der ehemalige oberste Richter am Bundesverfassungsgericht und dessen Präsident ab April 2002 bis 2010, der Staatsrechtler Professor Dr. Hans-Jürgen Papier, bringt es schließlich auf den Punkt, wenn er („Hamburger Abendblatt“ vom 11./12.02.2017), den Begriff „Populismus“ als einen sehr beliebigen bezeichnet.

Man sollte sich bei dieser Diskussion meines Erachtens wieder auf den Kern, auf den Ausgangspunkt besinnen und darauf, wie die Eidgenossen mit ihrer historischen Demokratie und dem Populismus umgehen und wir dann zu dem Ergebnis kommen: Glückliche Schweiz! Sie kennt die Volksabstimmung, nimmt die Beweggründe Ihrer Bürger ernst und geht mit den Antragstellern für ein Volksbegehrens fair um. Obwohl das Schweizer System bisweilen etwas behäbig daherkommt, ist es in Wahrheit ein Fortschrittsmotor. Neue, auch ungewöhnliche Ideen schaffen es schon dann auf die politische Agenda, wenn nur knapp 2 % der Stimmberechtigten der Meinung sind, dass darüber abgestimmt werden sollte.

In repräsentativen Demokratien liegt die Themenagenda stark in der Hand der politischen, ökonomischen und medialen Eliten, die von den Bürgern oftmals aufwendig von neuen Ideen überzeugt und zum Handeln bewegt werden müssen.

So haben die Eidgenossen in jüngster Zeit – nach Erreichen des Antragstellerquorums von ca. 2 % der wahlberechtigten Bürger – zwei Volksabstimmungen durchgeführt, die weltweit große Beachtung gefunden haben. So haben die Stimmberechtigten in der ganz alten Demokratie Schweiz 2014 in einem vorbildlichen Selbstbestimmungsakt von Demokratie mit knapper Mehrheit entschieden, wie und wann für ihr Volk eine Überfremdung stattfindet. Im Juli 2016 hingegen wurde ein Antrag auf Einführung einer staatlichen Grundsicherungsrente in Höhe von 2300,00 Fr. mit großer Mehrheit abgelehnt.

Dies alles ohne die unterschiedlichen Meinungsführer zu verunglimpfen oder gar in eine radikale Ecke zu stellen. Das ist meines Erachtens gelebter, beispielhafter Populismus.

Abschließend eine „populistische Anmerkung“:

Willst jemand du verletzen

und in eine radikale Ecke setzen,

dies, um deine Position zu stärken,

ohne, dass andere es bemerken;

wenn Du rechts, – der andere nicht,

dann rufst du: „Dieser Linkspopulist!“

Bist vom Geist Du aber links verortet,

der andere aber rechts genordet,

dann ist doch wohl alles ziemlich klar,

du behauptest Falsches dann als wahr,

zeigst mit dem Finger auf ihn spitz

und schimpfst ihn „Rechtspopulist!“

Manipulation hier – und dort,

„Populist“: ein ganz beliebig Wort! –

Drum prüfe wer sich sprachlich bindet,

ob das Niveau dadurch nicht schwindet. –